Meine Schulleitung möchte den Impfstatus der KuK nicht nur abfragen, sondern durch eine Kopie des Impfausweises dokumentieren. Ich glaube nicht, dass sie das darf, oder?
VG
Meine Schulleitung möchte den Impfstatus der KuK nicht nur abfragen, sondern durch eine Kopie des Impfausweises dokumentieren. Ich glaube nicht, dass sie das darf, oder?
VG
Wenn jetzt 3G am Arbeitsplatz kommen sollte...
Ich glaube auch nicht, dass sie das darf, bin mir aber nicht sicher, ob das nicht genau so bei uns gemacht wurde.
Meine Frage wäre: wo soll das hin? In einen Ordner im Büro? Wie sicher ist das dort?
Allerdings wird es Probleme geben, wenn nach 6 Monaten der Genesenennachweis/Impfstatus abläuft. Zumindest das Datum müsste die SL ja speichern...
Wenn jetzt 3G am Arbeitsplatz kommen sollte...
Ist doch schon die ganze Zeit so.
Stimmt, nicht drüber nachgedacht, weil unsere SL das nicht kontrolliert.
Wurde bei uns auch so gemacht schon im letzten Schuljahr, wenn man aus der Selbsttestpflicht herauswollte (freiwillig darf man das dennoch, hat damit aber keine Nachweispflicht mehr). Wer in diesem Schuljahr nicht täglich Selbstests vor Zeugen machen will müssen, musste ebenfalls den Impfausweis vorlegen. Kopiert wurde meine ich aber nur, weil einerseits auch noch der Masernstatus nachgewiesen werden musste und andererseits die Sekretärin zu viel zu tun hatte, um alles direkt abzuhaken. Die Kopien konnte sie nachmittags in Ruhe abarbeiten, wenn nicht ständig SuS reinkamen (mir ist es aber auch egal, ob irgendwo eine Kopie einer Impfpasseite abgeheftet ist, auf der handschriftlich ergänzt mein Name steht; es gibt problematischere persönliche Daten, als das und den Masernstatus musste ich eh nachweisen, warum also nicht auch Covid).
Hast du einfach mal nachgefragt, warum es nicht ausreichend sein sollte, den Impfpass vorzulegen und wo du das nachlesen könntest? Das sollte doch unproblematisch möglich sein... Umgekehrt : Warum empfindest du es als problematisch, wenn an der Stelle nicht nur irgendwo abgehakt wäre, dass du geimpft bist, sondern auch der Beleg aus dem Impfpass beigefügt wäre? (Ehrliche Frage, vielleicht übersehe ich vor lauter Pragmatismus gerade etwas Wesentliches, was ich bedenken sollte.)
Es sind halt Gesundheitsdaten. Datenspeicherung kann man immer mit 'ich hab doch nix zu verbergen' abtun, aber man kann sich auch fragen, warum der Chef etwas abheftet, wer noch Zugriff auf die Info hat und wann der Nachweis wieder geschreddert wird. Vielleicht kopiert er denn ganzen Impfausweis? Vielleicht steht noch die Blutgruppe drin? Impfungen, die darauf schließen lassen, wo man im Ausland war? Bekommt der Arbeitgeber den Nachweis in die Hand? Werden Informationen daraus elektronisch irgendwo abgeheftet und keiner weiß mehr, wo das noch überall landet?
Es sind halt Gesundheitsdaten. Datenspeicherung kann man immer mit 'ich hab doch nix zu verbergen' abtun, aber man kann sich auch fragen, warum der Chef etwas abheftet, wer noch Zugriff auf die Info hat und wann der Nachweis wieder geschreddert wird. Vielleicht kopiert er denn ganzen Impfausweis? Vielleicht steht noch die Blutgruppe drin? Impfungen, die darauf schließen lassen, wo man im Ausland war? Bekommt der Arbeitgeber den Nachweis in die Hand? Werden Informationen daraus elektronisch irgendwo abgeheftet und keiner weiß mehr, wo das noch überall landet?
Einiges würde sich aber klären lassen in einem Gespräch. Bei uns habe ich der Sekretärin die entsprechende Seite kopiert, Name dazu handschriftlich, fertig. Zumindest die Information zum Masernstatus erhält der Dienstherr natürlich, bei Covid müssen die Selbttests auf Nachfrage dem Dienstherrn gegenüber dokumentiert werden und damit auch, warum man ab wann davon befreit war. Ich sehe gerade noch nicht ganz, warum, was bei Masern sowieso Vorschrift ist bei Covid plötzlich ein Problem sein soll. Bei mir ist das sowieso dieselbe Seite im Impfpass, wo Masern und Covid zu finden sind...
Meine Schulleitung möchte den Impfstatus der KuK nicht nur abfragen, sondern durch eine Kopie des Impfausweises dokumentieren. Ich glaube nicht, dass sie das darf, oder?
VG
Nö, du scheinst ja in BL NRW zu sein, siehe hier:
https://www.bezreg-muenster.de…asernschutzgesetz_FAQ.pdf
Alles anzeigen11. Dürfen Schulleitungen überhaupt Impfdokumente einsehen? Dürfen Schulen Ko-
pien von vorgelegten Nachweisen anfertigen oder die Nachweise behalten?
Die Einsichtnahme in Impfnachweise (Impfdokumente) durch Schulleiterinnen oder
Schulleiter ist datenschutzrechtlich unproblematisch, denn die §§ 120, 121 SchulG sowie
die VO DV I und II setzen voraus , dass die Datenverarbeitung nach der VO oder ande-
ren Rechtsvorschriften zugelassen ist. Vorliegend ist die Datenverarbeitung – ver-
pflichtende Entgegennahme und Kenntnisnahme von Impfnachweisen – nicht nur zuge-
lassen, sondern verpflichtend durch das IfSG vorgeschrieben.
Die Anfertigung von Kopien oder die Einbehaltung von Nachweisen ist entweder aus
Gründen des Datenschutzes nicht zulässig (z.B. Impfausweis) oder nicht erforderlich.
Wenn das so für Masern-Impfungen gilt, wird das für Covid19-Impfungen erst recht gelten, da hier ja nicht einmal eine (auf gewissen Personenkreise eingegrenzte) Impfpflicht besteht.
Datenschutz interessiert leider viel zu wenige...
Habe eben "knutschseppel" statt "knutseppel" gelesen.
wenn nach 6 Monaten der Genesenennachweis/Impfstatus abläuft.
Der Impfstatus läuft nicht ab.
Der Impfstatus läuft nicht ab.
Das ist noch nicht (endgültig) entschieden. Momentan hat man 1 Jahr gesagt, es hieß aber immer, es kann mit neuen Erkenntnissen jederzeit verkürzt oder verlängert werden. Vermutlich hat man gehofft, dass Corona kommendes Frühjahr vorbei ist.
(Dank meiner Booster-Impfung hat sich meine Gültigkeitsdauer des Impfschutzes wieder verlängert. Interessant ist, dass der Booster nach 7 Tagen gültig wird, nicht nach 14 Tagen (bis gestern war er grau und noch nicht ausreichend, heute blau und gültig 1 Jahr.)
Um in sächsischen Krankenhäusern jemanden zu besuchen, muss man aktuell nach 6 Monaten boostern, sonst zählt man nicht als geimpft. Das kommt woanders sicher auch, wenn ich mir die Zustände im Osten angucke.
Das ist noch nicht (endgültig) entschieden. Momentan hat man 1 Jahr gesagt, es hieß aber immer, es kann mit neuen Erkenntnissen jederzeit verkürzt oder verlängert werden. Vermutlich hat man gehofft, dass Corona kommendes Frühjahr vorbei ist.
(Dank meiner Booster-Impfung hat sich meine Gültigkeitsdauer des Impfschutzes wieder verlängert. Interessant ist, dass der Booster nach 7 Tagen gültig wird, nicht nach 14 Tagen (bis gestern war er grau und noch nicht ausreichend, heute blau und gültig 1 Jahr.)
Trotzdem läuft der Impfstatus "doppelt geimpft zum Zeitpunkt X" nicht ab, nur der Impfschutz verliert an Wirksamkeit einerseits und andererseits kann es eben sein, dass irgendwann für einen vollen Impfschutz im Sinne der 2G-Regeln nicht mehr die Doppelimpfung ausreichend wäre, sondern eine Dreifach- (Vierfach-, X-fach-) Impfung vorausgesetzt wird angesichts dieser nachlassenden Wirksamkeit.
Um in sächsischen Krankenhäusern jemanden zu besuchen, muss man aktuell nach 6 Monaten boostern, sonst zählt man nicht als geimpft. Das kommt woanders sicher auch, wenn ich mir die Zustände im Osten angucke.
Zumindest in Dresden darf man zur Zeit gar nicht mehr besuchen. Ausnahme: Erziehungsberechtigte oder Vorsorgebevollmächtigte.
Trotzdem läuft der Impfstatus "doppelt geimpft zum Zeitpunkt X" nicht ab, nur der Impfschutz verliert an Wirksamkeit einerseits und andererseits kann es eben sein, dass irgendwann für einen vollen Impfschutz im Sinne der 2G-Regeln nicht mehr die Doppelimpfung ausreichend wäre, sondern eine Dreifach- (Vierfach-, X-fach-) Impfung vorausgesetzt wird angesichts dieser nachlassenden Wirksamkeit.
Es geht um den Status (wo darf ich mit dem Zertifikat hinein), nicht um die Wirksamkeit.
(Es steht in der App und war im Frühjahr oft in den Medien zu lesen, dass vorläufig ein Jahr bei vollständiger Impfung gilt, 6 Monate bei Genesung. Vorläufig, weil man nichts genaues weiß/wusste. Meiner hat sich heute auf November 2022 verlängert, hat mich vorher auch überrascht.)
Das ist noch nicht (endgültig) entschieden. Momentan hat man 1 Jahr gesagt, es hieß aber immer, es kann mit neuen Erkenntnissen jederzeit verkürzt oder verlängert werden. Vermutlich hat man gehofft, dass Corona kommendes Frühjahr vorbei ist.
(Dank meiner Booster-Impfung hat sich meine Gültigkeitsdauer des Impfschutzes wieder verlängert. Interessant ist, dass der Booster nach 7 Tagen gültig wird, nicht nach 14 Tagen (bis gestern war er grau und noch nicht ausreichend, heute blau und gültig 1 Jahr.)
Nein, momentan läuft die Gültigkeit der Impfung nicht ab. Es ist nicht auszuschließen, dass, wie CDL schon schrieb, in Zukunft eine dritte, vierte, ... Impfung notwendig sein kann, um im Zusammenhang mit 2G als geimpft zu gelten, das stimmt, aber die doppelte Schutzimpfung hat kein Ablaufdatum.
Das Datum in der CovPass App ist kein Ablauf der Gültigkeit der Impfung, sondern nur des technischen Zertifikats. Der Impfausweis bleibt gültig, du müsstest nur ein neues Zertifikat in die App einlesen. Mein Impfzertifikat ist bspw. bis fast 15 Monate nach meinem vollständigen Impfschutz gültig, weil ich das digitale Zertifikat erst rund drei Monate später bekommen/eingecannt habe.
Quelle: z.B. hier https://www.zusammengegencoron…-impftermin/impfnachweis/
Nein. Das digitale Impfzertifikat hat aus technischen Gründen ein Ablaufdatum. Dieses richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt der Impfung, sondern nach dem Zeitpunkt der Zertifikat-Ausstellung. Ihr Impfschutz erlischt also nicht mit dem Ablaufdatum des Zertifikats. Die ersten Impfzertifikate laufen Ende des zweiten Quartals 2022 aus. Bis dahin wird es eine einheitliche europäische Lösung geben, so dass auch nach Ablauf der Impfzertifikate eine Nutzung des digitalen Impfnachweises möglich sein wird."
Nein, momentan läuft die Gültigkeit der Impfung nicht ab. Es ist nicht auszuschließen, dass, wie CDL schon schrieb, in Zukunft eine dritte, vierte, ... Impfung notwendig sein kann, um im Zusammenhang mit 2G als geimpft zu gelten, das stimmt, aber die doppelte Schutzimpfung hat kein Ablaufdatum.
Das Datum in der CovPass App ist kein Ablauf der Gültigkeit der Impfung, sondern nur des technischen Zertifikats. Der Impfausweis bleibt gültig, du müsstest nur ein neues Zertifikat in die App einlesen.
Das stimmt, jetzt schreibst du auch momentan (vorher allgemein), aber es ist nicht endgültig entschieden. Man hat einfach mal ein Datum (1 Jahr) genommen.
Es wurde aber im Frühjahr immer wieder betont, dass aus dem technischen ein richtiges Ablaufdatum werden kann, wenn man mehr weiß. Dass der Zeitraum auch verkürzt oder verlängert werden kann usw.
Ich habe auf dein
Der Impfstatus läuft nicht ab.
reagiert. Aus heutiger Rechtslage korrekt, aber es wurde immer gesagt, es könne sich ändern.
Aus heutiger Rechtslage korrekt, aber es wurde immer gesagt, es könne sich ändern.
Es wurde so einiges gesagt.
Schaun mer mal, wie sich die Situation entwickelt.
Danke für eure Rückmeldung, hat mir sehr geholfen. 👍
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