Schwangerschaft und Corona - Hessen

  • Hallo,


    ich hoffe, ich habe keinen Thread übersehen, der das gleiche Thema hat!


    Ich starte demnächst nach der EZ wieder an der Schule, bin allerdings erneut schwanger.


    Soweit ich weiß, gelten ja keine besonderen Corona-Bedingungen mehr für Schwangere, seit flächendeckend geimpft wird. Auch ich bin vollständig geimpft, habe bei den aktuellen Zahlen aber doch zunehmend Sorge vor Impfdurchbrüchen. Hinzu kommt, dass ja anscheinend aktuell keine Maskenpflicht am Platz mehr besteht, wenn ich das richtig mitbekommen habe (ehrlich gesagt habe ich den Überblick über die ständig neuen Bedingungen verloren, nachdem ich ja durch die EZ auch nicht täglich damit zu tun habe). Leider kann ich auch nicht für mich selber entscheiden, dauerhaft FFP2 zu tragen, wie ich das sonst tue, da ich mit hörgeschädigten Kindern arbeite und diese auf mein Mundbild angewiesen sind. Maximum wäre wohl ein durchsichtiges Face Shield, dem ich nicht viel Schutz für mich zutraue. Auch die andauernde Kälte im Klassenzimmer durch das Lüften macht mir Sorgen.


    Gibt es tatsächlich trotz der aktuellen Lage keine neuen Beschlüsse zum Schutz von Schwangeren?

  • Huhu 🤗


    Ich bin in der gleichen Situation wie du, aber in NRW, und werde deswegen, und aus anderen Gründen, wahrscheinlich meine Elternzeit um 4 Monate bis zum nächsten Mutterschutz verlängern.


    Ich möchte lieber nicht spekulieren... Wann endet deine EZ?


    Lg

  • Ich fange im Dezember wieder an. EZ verlängern ist leider für mich keine Option, weil ich schon wegen eines fehlenden Kita-Platzes viel länger zu Hause war als geplant und wir nicht weitere 5 Monate auf mein Einkommen verzichten können (plus die Auswirkungen auf das nächste Elterngeld).

  • Das verstehe ich. Wir haben leider auch noch keinen Betreuungsplatz, ein weiterer Grund für meine Verlängerung. Aber auf mein Elterngeld wirkt sich das nicht negativ aus, da dieses dann doch nach dem Gehalt vor der Elternzeit berechnet wird?

  • Aber auf mein Elterngeld wirkt sich das nicht negativ aus, da dieses dann doch nach dem Gehalt vor der Elternzeit berechnet wird?

    Das kann man so nicht sagen, es kommt drauf an, wie lange die EZ war. ausgeklammert werden nur maximal 14 Monate, von einem anderen Kind wo man EG bezogen hast. Wenn du 3 Jahre zuhause geblieben bist und nicht gearbeitet hast, bekommst du 300€ EG

  • Aber auf mein Elterngeld wirkt sich das nicht negativ aus, da dieses dann doch nach dem Gehalt vor der Elternzeit berechnet wird?

    Wie Karl-Dieter schreibt, werden nur 14 Monate ausgeklammert. Ich war jetzt schon 20 Monate zu Hause, d.h. mit weiteren fünf Null-Monaten bliebe quasi nichts übrig.

  • @ OldSchool: Soweit ich weiß, gilt in NRW derzeit die Regelung, dass Schwangere - wenn der SL eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreibt - in den Distanzunterricht wechseln dürfen. Ein vernünftiger SL wird in Rücksprache mit der Schwangeren sich dafür aussprechen. Soweit ich weiß, müsste jede Schwangere, wenn sie im Präsenzunterricht ist, erst mal für 14 Tage raus ist, sobald ein Covid-Fall auftritt (bin mir aber nicht ganz sicher, da wir derzeit keine Schwangeren haben, die in Präsenz unterrichten)

    @ Frau Du: Sprich mit deinem SL und frage ihn, ob eine solche Regelung auch für dein BL gilt.

    NRW bis zu den Sommerferien: Schwangere = Automatisch im DU

    Sommerferien bis Herbstferien: Schwangere auf eigenen Wunsch im DU

    aktuell: SL entscheide, ob die Schwangere im DU gehen kann (es sei denn es gibt eine neue Regelung in NRW seit dem Wegfall der Maskenpflicht)

    Gerade aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen (gerade bei Kindern und Jugendlichen) sollte jeder vernünftige SL (wenn er die rechtliche Grundlage hierfür hat), jeder Schwangeren ermöglichen in den DU zu gehen. Gerade wenn du keine FFP 2 (und nach deinen Infos keine med. Maske) tragen kannst, solltest du ihn genau nach einer solchen Regelung fragen.

  • Unter welchen Umständen wäre das denn nicht so?

    Z.B. wenn sich durch Krankschreibungen, durch Selbstständigkeit und damit andere Abrechnungszeiträume usw. das ganze in einen ganz anderen Zeitraum verschiebt und auch ein Monat Gehalt reicht ja, für mehr als 300 Euro, wenn es mehr als 4800 Euro sind, die man dort verdient.

  • Ich glaube, Susannea meint folgendes Konstrukt, mit dem man sein Elterngeld erhöhen kann: https://zweitoechter.de/mehr-elterngeld-beim-zweiten-kind/

    Wurde mir tatsächlich von der Elterngeldstelle so bestätigt, dass es klappt.

    Jein, denn es gibt ja viele, wo man das nicht als Trick nutzt, sondern sich die Verschiebung automatisch ergibt, auch wenn die nicht unbedingt immer von Vorteil sein muss, ist sie es eben manchmal dann doch.


    Und wie gesagt, je nach Einkommenshöhe reichen ja einzelne Monate aus, jedes Einkommen was in der Summe mehr als 4800 Euro ist, sorgt für mehr als 300 Euro Elterngeld.

  • Das kann man so nicht sagen, es kommt drauf an, wie lange die EZ war. ausgeklammert werden nur maximal 14 Monate, von einem anderen Kind wo man EG bezogen hast. Wenn du 3 Jahre zuhause geblieben bist und nicht gearbeitet hast, bekommst du 300€ EG

    Super Info, danke! Ich werde insgesamt 16 Monate EZ nehmen. Wenn 14 Monate ausgeklammert werden und dementsprechend nur 2 Monate mit in die Berechnung gehen, wird es bei sicher kaum Einfluss auf das EG von Kind 2 haben.

  • @ OldSchool: Soweit ich weiß, gilt in NRW derzeit die Regelung, dass Schwangere - wenn der SL eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreibt - in den Distanzunterricht wechseln dürfen. Ein vernünftiger SL wird in Rücksprache mit der Schwangeren sich dafür aussprechen. Soweit ich weiß, müsste jede Schwangere, wenn sie im Präsenzunterricht ist, erst mal für 14 Tage raus ist, sobald ein Covid-Fall auftritt (bin mir aber nicht ganz sicher, da wir derzeit keine Schwangeren haben, die in Präsenz unterrichten)

    Danke für die Info! Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit meiner SL, denke aber, dass es bezüglich der planbarkeit auch in ihrem Interesse ist, wenn ich den Weg der Verlängerung der EZ von Kind 1 wähle. Gerade, da es für uns finanziell keinen Unterschied macht, ob ich teilzeit arbeiten gehe und mein Mann, der nur 300€ Elterngeld bekommt, Elternzeit nimmt oder wir auf 4 Monate meines Teilzeiteinkommens verzichten, mein Mann aber vollzeit arbeiten kann. Zumal ich im Szenario der Teilzeit im Mutterschutz von Kind 2 dann ja auch nur Teilzeit bezahlt würde, im Szenario der verlängerten EZ von Kind 1 aber Vollzeit wie vor der EZ. Wenn ich da keinen Denkfehler drinnen habe 😅

  • Hallo zusammen, kann jemand berichten, wie es denn im Moment gehandhabt wird in Hessen? Angenommen ich verkünde am Mo meinem Schulleiter, dass ich schwanger bin... Darf muß ich dann weiterhin wie immer im Präsenz Unterricht arbeiten wo 23 SuS ohne Maske sitzen? Lg

  • Danke für alle Antworten!

    Ich habe heute mit dem Betriebsarzt telefoniert und bekomme aufgrund der Umstände ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht. Vielleicht ist das ja noch für jemanden hilfreich.

  • Supi. Wusste gar nicht dass es für Lehrer einen Betriebsarzt gibt. Glaubst du es gilt für alle Lehrer oder ist das BV an besondere Bedingungen geknüpft? Lg

    Schwangerschaft wäre so eine Bedingung... Lehrer dürften bis auf vielleicht einen Transgendermann raus sein insofern, es geht um Lehrerinnen. :essen:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hatte bisher auch nie so richtig auf dem Schirm, dass wir einen Betriebsarzt haben, meine SL hat mich darauf hingewiesen.


    Am besten rufst du euren Betriebsarzt selber mal an, ich kann nicht einschätzen, ob ich das BV auch ohne die besonderen Bedingungen bei uns (v.a. keine medizinischen Masken wegen der hörgeschädigten SuS) bekommen hätte. Nach dem, was ich ihm geschildert habe, musste ich aber nicht wirklich darum kämpfen, sondern er hat es von sich aus vorgeschlagen. Ich persönlich bringe keine besonderen Faktoren für diese Entscheidung mit, ich bin doppelt geimpft, allerdings vor mehr als sechs Monaten.

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