A14 Stelle von Kollegen übernommen - Fragen

  • Hallo liebe Foris,


    Wie im Titel zu lesen, habe ich einen Aufgabenbereich übernommen, der meinem Vorgänger die A14 Stelle gebracht hat.

    Ich bin momentan noch auf Probe verbeamtet und werde im Frühjahr meine 3. und 4. Revisionsstunden zeigen. Somit wird dann im Feb/März mit der Verbeamtung zu rechnen sein.

    Ab nächstem Halbjahr werde ich für den Aufgabenbereich mindestens eine, vielleicht zwei Entlastungsstunden bekommen.


    Ich frage mich, ob ich in Zukunft auch mit einer A14 Stelle rechnen kann (die Arbeit wird in Zukunft eher mehr als weniger).

    Und wenn ja, ab wann man damit rechnen kann. Ich hatte mal im Ref davon gehört, dass man nach der Verbeamtung eine Art "Wartezeit" hat.


    Die Schulleitung hatte im Gespräch auch betont, dass es eine A14 Stelle sei und da ich ja noch kein A14 habe, die Entlastungsstunden als Kompensation bekomme.


    Danke euch

  • Hallo Phil,

    das BL wäre wichtig zu wissen.

    NRW: 1 Jahr nach Beendigung der Beendigung der Probzeit kann eine Beförderung erfolgen. Früher galt mal, dass dieses Jahr nicht eingehalten werden muss, wenn man die Bestbeurteilung erhalten hat. Ob das heute immer noch gilt, weiß ich nicht.


    Es muss aber unabhängig davon eine A14 Stelle ausgeschrieben werden dürfen (Stellenkontingent!). Selbst wenn die Stelle ausgeschrieben wurde, kann es immer noch sein, dass ein anderer Bewerber (gleiche Schule, Fremdbewerber) die Stelle bekommt (Schwerbehinderung, Dienstalter, bessere Beurteilung, ...)

    Ob du dann seit mehreren Jahren diese Tätigkeit durchgeführt hast, zählt nicht!

  • Selbst wenn die Stelle ausgeschrieben wurde, kann es immer noch sein, dass ein anderer Bewerber (gleiche Schule, Fremdbewerber) die Stelle bekommt (Schwerbehinderung, Dienstalter, bessere Beurteilung, ...)

    Man kann die Stelle aber geschickt ausschreiben, dann passiert sowas eigentlich eher selten.

  • Früher galt mal, dass dieses Jahr nicht eingehalten werden muss, wenn man die Bestbeurteilung erhalten hat. Ob das heute immer noch gilt, weiß ich nicht.

    Gilt immer noch (NRW).

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ob du dann seit mehreren Jahren diese Tätigkeit durchgeführt hast, zählt nicht!


    Ggf. könnte dir die Tätigkeit bei der Erprobungszeit angerechnet werden. Bei mir entfielen dadurch alle 9 Monate.


    Für NRW gilt:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=364151

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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