Hallo liebe Community!
Ich befinde mich noch bis Mitte Januar in Elternzeit von Kind Nr. 1, überlege aber, diese aus diversen Gründen, die ich gleich noch erläutern werde, zu verlängern. Mir wurde nun gesagt, dass ich eine Verlängerung 7 Wochen vor Ende der EZ mit Begründung über die Schule bei der Bezirksregierung beantragen muss. Hat hier jemand eine Ahnung, ob es Gründe gibt, die abgelehnt werden können?
Das "Dilemma" ist nämlich, dass ich ganz früh wieder schwanger bin und es mir nicht zutraue, im letzten Trimester mit 1 jährigem Kind zu Hause unter Corona wieder arbeiten zu gehen, aber grundsätzlich schon gerne an meiner Schule bleiben möchte.
Meine Optionen wären also
1.) in fortgeschrittener Schwangerschaft unter Corona mit Baby zu Hause TZ ab Januar arbeiten zu gehen, damit mir meine Stelle erhalten bleibt, oder
2.) meine EZ erstmal zu verlängern, diese im April dann wieder zu beenden, damit ich im Mai in den Mutterschutz für Kind 2 gehen kann. De facto würde ich dann also erst in 1 1/2 Jahren wieder zurück an die Schule gehen.
Rede ich nun offen mit meiner Schulleitung darüber (was ich eig. gerne machen würde, damit sie weiß, woran sie ist und ich meine Situationen inklusive Wunsch, an der Schule zu bleiben, schildern kann) und verkünde die Schwangerschaft unter der Blume, ist sie doch verpflichtet, diese zu melden? Ich habe aber die Befürchtung, dass eine erneute Schwangerschaft nicht als Begründung für die Verlängerung meiner Elternzeit akzeptiert wird (abgesehen davon haben wir aber auch noch KEINE Betteuung für Kind Nr.1 ab Januar).
Ich würde mich über Denkanstöße freuen, momentan befinde ich mich in einem Gedankenloop, muss mich aber bald entscheiden.
Ich hoffe, es wurde deutlich, was ich meine.
Liebe Grüße