ADHS Diagnose nach Verbeamtung

  • Hallo alle miteinander,


    ich bin vor Kurzem auf Lebenszeit verbeamtet worden. Meine Revisionen habe ich sehr gut abgeschlossen und auch sonst falle ich meiner Schulleitung positiv auf.


    Nun stehe ich aber vor der Entscheidung zum Psychiater zu gehen, da ich im Privatleben doch manchmal strauchele.
    Bei meiner Schwester wurde vor einiger Zeit ADHS festgestellt und da ich sehr ähnliche Symptome und auch Probleme habe, liegt es ziemlich nahe, dass ich auch ADHS haben könnte (vor allem, da es hoch genetisch ist).

    Kann mir nach der Verbeamtung noch etwas passieren in die Richtung?

    Soweit ich weiß ist die Verbeamtung auf Lebenszeit ja dann auch wirklich sicher.

    Als ich das Thema bei meiner Beraterin der Krankenversicherung angesprochen habe, meinte sie, dass ich dann wahrscheinlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung mehr abschließen könnte.


    Sind hier noch andere Lehrer/innen mit ADHS, die vielleicht Erfahrungen damit gemacht haben?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • ADHS -> keine DU-Versicherung. Sollte man sowieso schon haben.

    Lebenszeit -> passiert nix.

    Welche Alternativen gibt es dann zur DU-V? Keine? Was wäre dann im Falle einer DU?

  • Welche Alternativen gibt es dann zur DU-V? Keine? Was wäre dann im Falle einer DU?

    Keine DU und Selbstvorsorge. Ich habe angesichts meiner Schwerbehinderung auch keine (hätte ich nicht bekommen). Nach 5 Jahren im Dienst hat man zumindest Anspruch auf eine Mindestpension, womit im Regelfall die DU nicht mehr greifen dürfte und selbst wenn sie bei jemandem greifen könnte, ist es verdammt schwer eine Auszahlung zu erlangen nach allem was man so hört und speziell auch in diesem Forum zu dem Thema lesen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Keine DU und Selbstvorsorge. Ich habe angesichts meiner Schwerbehinderung auch keine (hätte ich nicht bekommen). Nach 5 Jahren im Dienst hat man zumindest Anspruch auf eine Mindestpension, womit im Regelfall die DU nicht mehr greifen dürfte und selbst wenn sie bei jemandem greifen könnte, ist es verdammt schwer eine Auszahlung zu erlangen nach allem was man so hört und speziell auch in diesem Forum zu dem Thema lesen kann.

    Alles klar. Also ist sie praktisch nur dann relevant, wenn die Mindestpension noch nicht greift? Theoretisch auch sonst, aber die Aussichten der Zahlung sind dann ja ohnehin schlecht.

  • Alles klar. Also ist sie praktisch nur dann relevant, wenn die Mindestpension noch nicht greift? Theoretisch auch sonst, aber die Aussichten der Zahlung sind dann ja ohnehin schlecht.


    fossi74 ist einer der Spezialisten hier, wenn es um die DU geht und kennt Fälle, wo es zur Auszahlung kam/hätte kommen sollen. Ich überlasse es ihm, das zu beantworten. Mir fehlt mangels persönlicher Zugangsmöglichkeit der genauere Überblick. Da ich keine DU erhalten konnte, habe ich mir auch keine weiteren Fragen gestellt, warum diese vielleicht hilfreich hätte sein können oder was sie am Ende auch nicht abgedeckt hätte. Ich muss ja sowieso ohne DU für mich Sorge tragen...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • fossi74 ist einer der Spezialisten hier, wenn es um die DU geht und kennt Fälle, wo es zur Auszahlung kam/hätte kommen sollen. Ich überlasse es ihm, das zu beantworten. Mir fehlt mangels persönlicher Zugangsmöglichkeit der genauere Überblick. Da ich keine DU erhalten konnte, habe ich mir auch keine weiteren Fragen gestellt, warum diese vielleicht hilfreich hätte sein können oder was sie am Ende auch nicht abgedeckt hätte. Ich muss ja sowieso ohne DU für mich Sorge tragen...

    Wie würde das dann bei dir ablaufen? Stünde dir nur die Höhe der bis dahin zuerkannten Pension zu?

  • Wie würde das dann bei dir ablaufen? Stünde dir nur die Höhe der bis dahin zuerkannten Pension zu?

    Die Frage verstehe ich gerade nicht. Jeder und jedem steht, egal ob bei einer vorzeitigen DU oder dem Erreichen der Regelaltersgrenze, eine Pension maximal in Höhe der bis dahin erarbeiteten Pensionsansprüche zu, vorausgesetzt, man hat die ersten 5 Jahre im Dienst geschafft. Wenn es um die Frage der Absicherung geht ohne DU-Versicherung: Dafür betreibe ich anderweitige private Vorsorge.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Frage verstehe ich gerade nicht. Jeder und jedem steht, egal ob bei einer vorzeitigen DU oder dem Erreichen der Regelaltersgrenze, eine Pension maximal in Höhe der bis dahin erarbeiteten Pensionsansprüche zu, vorausgesetzt, man hat die ersten 5 Jahre im Dienst geschafft. Wenn es um die Frage der Absicherung geht ohne DU-Versicherung: Dafür betreibe ich anderweitige private Vorsorge.

    Um Letzteres ging es, genau. Wo andere Pensionsansprüche (bei Dienst ü5 J.) und Geld aus der DU-V haben, hast du nur Pensionsansprüche und ggf. private Rücklagen. Das war die Frage. :)

  • Ich habe auch keine DU-V bekommen. Wie wird die 5-jährige Wartezeit eigentlich berechnet? Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit oder bereits zuvor als Beamter auf Widerruf bzw. Probe? Zählen diese Jahre auch? Ich habe nach einer kurzen Recherche keine eindeutige Antwort gefunden.

  • Ich habe auch keine DU-V bekommen. Wie wird die 5-jährige Wartezeit eigentlich berechnet? Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit oder bereits zuvor als Beamter auf Widerruf bzw. Probe? Zählen diese Jahre auch? Ich habe nach einer kurzen Recherche keine eindeutige Antwort gefunden.

    Darf ich dich fragen, ob Grund hierfür ebenfalls eine ADHS-Diagnose war und wenn ja, ob diese bereits vor der Verbeamtung aktenkundig war oder erst danach?

  • Darf ich dich fragen, ob Grund hierfür ebenfalls eine ADHS-Diagnose war und wenn ja, ob diese bereits vor der Verbeamtung aktenkundig war oder erst danach?

    Nein, es handelt sich um eine andere Diagnose und die war erst einige Zeit nach dem "Amtsarztbesuch" (gibt es so in BW nicht mehr, heißt auch anders) aktenkundig.

  • fossi74 ist einer der Spezialisten hier, wenn es um die DU geht und kennt Fälle, wo es zur Auszahlung kam/hätte kommen sollen

    Danke für die Lorbeeren. "Experte" ist aber viel zu hoch gegriffen!

    Nach 5 Jahren im Dienst hat man zumindest Anspruch auf eine Mindestpension, womit im Regelfall die DU nicht mehr greifen dürfte

    Das stimmt so nicht; die DU-Versicherung ist als zusätzliche Absicherung gedacht. Das ist aber aufgrund der recht hohen Beiträge in erster Linie für Leute interessant, die als Allein- oder Hauptverdiener eine Familie versorgen müssen.

    ist es verdammt schwer eine Auszahlung zu erlangen

    Das hängt natürlich vom Einzelfall ab. Ich denke, wer gewieft und/oder hartnäckig genug ist, hat hier am ehesten Erfolg. Ich kenne (außerhalb des beamtischen Umfelds) Leute, die wegen "Rücken" frühverrentet sind, aber fröhlich den ganzen Tag am Häuschen basteln können. Ich kenne auch eine Dame, die es nicht nur geschafft hat, wegen zahlreicher ominöser Zipperlein (Erdstrahlen und ähnlicher Klimbim gehörten zu den Ursachen) zur Kur gehen zu dürfen, sondern sich dort auch über 500 Kilometer mit dem Taxi hinkutschieren ließ. Als AOK-Patientin, wohlgemerkt.

    Wie immer bei teuren Versicherungen gilt: Unabhängigen Makler suchen und sich die Bedingungen genau erklären lassen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Danke fossi74 . Man merkt, dass ich mich, nachdem ich keine DU bekommen konnte, mit dem Thema nicht weiter beschäftigt habe, insofern ist es gut, dass du meine Äußerungen eingeordnet und gerade gerückt hast.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hab schon Berichte gesehen von Menschen, die nicht mehr arbeiten können und die Versicherungen finden Schlupflöcher, wie sie ja bloß niemanden auszahlen müssen. Ich fürchte, dieser Fall ist häufiger als das Taxi für Frau Müller. Die hens nämlich vom B'halde, net vom hergebbe.

  • Was hat es eigentlich mit diesen 5 Jahren im Beamtenstatus auf sich? 'Darf' man in diesem Zeitraum länger krank sein?

  • Ein Jahr plus Reha oder so, was weiß ich. Macht es einen Unterschied, wie lange man Beamter ist, oder geht's da bei diesen 5 Jahren l nur um ein eventuelles Ruhegehalt, so man denn ganz ausfällt?

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