Verbeamtung und Referendariat trotz Asperger und ADHS?

  • Hä? Das Ministerium ruft sicher nicht an, um zu fragen, ob du Ängste hast. Damit müsstest du dann nur leben, wenn du denn welche entwickeln solltest. So wie jeder andere halt auch.

    Neeee, das meine ich nicht. Es gibt Krankheiten, bei denen ist es ausgeschlossen, Lehrer zu sein. Weder angestellt, noch verbeamtet (vgl. #12, CDL). Das Ministerium entscheidet schlussendlich über eine Einstellung. Erstmal egal, ob verbeamtet oder angestellt. Wenn beim Amtsarzt die Verbeamtung wegen (bspw. Depressionen) ausgeschlossen ist, ist es fraglich, ob man nicht nur ungeeignet für eine Verbeamtung, sondern generell für den Lehrerberuf ist. Das Ministerium wird ja in jedem Falle den Wisch vom Amtsarzt, weswegen du ungeeignet bist, haben wollen. Und auf Grundlage dieser könnten die dir dann - je nachdem, was du hast - eventuell auch den Eintritt in den Schuldienst generell verweigern.

  • Sicherlich verschreibt sie mir die Medikamente auf der Grundlage, dass diese Diagnose erfolgte. Nötig ist sie aber nicht - aber eben optional. Auch wenn das Beispiel blöd ist, ist es sicherlich gut zum Verständnis: Stell dir vor, du bist leicht erkältet und eines deiner Nasenlöcher ist etwas "zu". Du bekommst weiterhin genügend Luft, es schränkt dich keineswegs ein, du benötigst keine Behanldung. Aber: optional kannst du natürlich trotzdem Nasentropfen nehmen. Dann ist die Nase frei. So ist es hier. Das vorhandene ADHS äußert sich bei mit mittlerweile nur noch dadurch, dass ich bei sehr lang anhaltender Tätigkeit irgendwann keine Lust mehr habe. Dennoch würde ich weiter machen, so viel Ehrgeiz besitze ich. Mit Medikation ist es dennoch leichter, dran zu bleiben. Wie du siehst: nötig ist es nicht, und ohne gibt es auch keine Einschränkungen, aber hilfreich ist es allemal. Die Gabe dieser Medikamente ist also durchaus gerechtfertigt, aber zwingend notwendig ist sie nicht. Sie erfolgt auf der Basis, dass es optional möglich ist und auf meinen Wunsch. Ich kann nicht sagen, ob bei angesprochener Thematik der langen Konzentration bei Menschen ohne ADHS dieses Verhalten weniger ausgeprägt ist oder gleich. Dafür müsste ich mich persönlich ja in einen Menschen ohne AHDS versetzen können. Fakt ist aber, dass es hilft. Demnach muss meine Ärztin auch nicht schreiben, dass sie die Medikamente überflüssig verschrieben hat, sondern dass sie aufgrund der Diagnose gerechtfertigt sind und dies mein Wunsch war - sie gemessen an dem Stand der Krankheit jedenfalls aber nicht zwingend notwendig gewesen sind, ich das also auch, wenn ich wollte, ohne Medikamente könnte. Was bereits mehrere Auslassversuche gezeigt haben - auch in Abschlussjahrgängen, bspw. beim Fachabitur. Zudem wird der Amtsarztbesuch frühestens 5 Jahre nach der letzten Medikation liegen. Es würde ausreichen, wenn die Ärztin dann nach fünf Jahren Abwesenheit und ohne Medikation einfach schreibt, dass kein Rückfall eingetreten ist und kein Nachteil durch die fehlende Medikation eingetreten ist.

    Wenn du ein Medikament nutzt, ohne überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt zu sein, wirkt das auf mich so, als würdest du die (womöglich falsche oder nicht mehr aktuelle) Diagnose nutzen, um von deiner Ärztin leistungssteigernde Medikamente verschrieben zu bekommen, im Sinne von Leistungsdoping. Es soll ja nicht wenige Studierende geben, die sich (wie auch immer) Ritalin beschaffen, um mehr leisten zu können.

    Bei sehr lang anhaltender Lerntätigkeit irgendwann keine Lust mehr zu haben, ist doch weit verbreitet und völlig normal. Ich schätze, 90% geht es so.

  • In NRW liegt der Bruttounterschied schon bei 500€ (A13 vs. E13), Beamte zahlen keine Sozialabgaben, bekommen aber Zuschläge für Ehe und Kinder...

    Ist richtig, allerdings gibt es wieder die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe, Ehefrau und Kinder müssen ggf. privat versichern werden.


    Das ist ein sehr einfacher Vergleich, der hängt immer etwas. Insgesamt sind die Vorteile des Beamtentums sicherlich da, das sind aber dann auch Sachen wie, dass es bei einer Befördung als Beamter für die Pension egal ist, wann sie stattgefunden hat (sie ist sofort wirksam, egal wie lange man die neue Besoldungsgruppe hatte), als Angestellter der mit 60 befördert wird, zahlt man ein paar Euros mehr ein, hat aber faktisch nur wenig mehr Rente.

  • Wenn du ein Medikament nutzt, ohne überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt zu sein, wirkt das auf mich so, als würdest du die Diagnose nutzen, um von deiner Ärztin leistungssteigernde Medikamente verschrieben zu bekommen, im Sinne von Leistungsdoping. Es soll ja nicht wenige Studierende geben, die sich (wie auch immer) Ritalin beschaffen, um mehr leisten zu können.

    Bei sehr lang anhaltender Lerntätigkeit irgendwann keine Lust mehr zu haben, ist doch weit verbreitet und völlig normal. Ich schätze, 90% geht es so.

    Genau hier liegt der Hund begraben. Ich bin nicht in der Lage einzuschätzen, ob die Problematik bei mir besteht, weil ich die Diagnose ADHS habe, oder aber deswegen, weil es einfach allen so geht. Das werde ich auch nie beurteilen können. Da ich diese Problematik ggü. meiner Ärztin aber erwähne und diese Diagnose nun einmal im Raum steht, wurden die Medikamente (weiter) verordnet. Als Ausnutzen der Medikation würde ich es nicht beschreiben, zumindest keine absichtliche Ausnutzung - denn ich nehme es ja nicht, um mehr lernen zu können, sondern weil ich der Auffassung bin, dass gegebene Problematik eben wegen dem ADHS ist. Und unter Medikation ist es so, dass diese Problematik nicht so stark ist. Inwieweit diese Medikamente bei Personen helfen, die tatsächlich das Medikament missbrauchen und kein tatsächlicher Bedarf besteht, weiß ich nicht. Wäre es zum Beispiel so (aber das weiß ich ja nicht), dass die Medikation bei "gesunden" Menschen Nebenwirkungen o.ä. hervorruft, so könnte ich zumindest sagen, dass ich dann weiß, dass die Gabe bei mir gerechtfertigt ist, da ich keine Nebenwirkungen habe. Also praktisch als "Probe". Aber dazu habe ich kein Wissen. Im Übrigen nehme ich kein Ritalin und auch nichts Artverwandtes.

  • Ist richtig, allerdings gibt es wieder die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe, Ehefrau und Kinder müssen ggf. privat versichern werden.


    Das ist ein sehr einfacher Vergleich, der hängt immer etwas. Insgesamt sind die Vorteile des Beamtentums sicherlich da, das sind aber dann auch Sachen wie, dass es bei einer Befördung als Beamter für die Pension egal ist, wann sie stattgefunden hat (sie ist sofort wirksam, egal wie lange man die neue Besoldungsgruppe hatte), als Angestellter der mit 60 befördert wird, zahlt man ein paar Euros mehr ein, hat aber faktisch nur wenig mehr Rente.

    Das ist so aber nicht unbedingt allgemeingültig richtig. Um Pensionsansprüche dieser Höhe - denn diese richtet sich ja prozentual am Bruttoeinkommen - zu erlangen, müssen mindestens 3 Jahre in dieser Besoldungsgruppe nachgewiesen werden. Die Stufe ist hierbei egal, von der Dauer, ja, aber nicht die Gruppe. So ist es zumindest im Saarland.

  • Aber zwischendurch muss ich noch etwas loswerden.

    Ich habe dieses Posting vor rund 20 Stunden gestartet und es haben viele Menschen darunter kommentiert. Hilfsbereit, konstruktiv und fragend. Das finde ich wichtig und richtig - auch, dass hinterfragt wird, sowas gehört dazu. Tolles Forum! Ich hätte nicht gedacht, dass man in klassischen Internetforen noch so gut betreut wird. Hier bleib ich, hier gefällts mir! :)

    Und ganz besonders hat es mich gefreut, konstruktiv und lange zu diskutieren, ohne, dass Corona thematisiert wurde, jemand frech wurde. Und es ist auch wirklich toll, dass man dauerhaft manierliche Sätze liest und nicht dem 24/7-social-media-stil gemäß "was ist das", "brudi" usw. ausgesetzt ist. Tut wirklich mal gut, dass es im Internet auch noch solche Seiten gibt. ^^

  • Setz deine Medikation JETZT ab, dann hast du in 7 Jahren auch kein Hickhack mit der privaten Krankenkasse (PKV).

    Um keine schlafenden Hunde zu wecken, würde ich an deiner Stelle auch keinerlei psychischen Untersuchungen machen, Asperger hin oder her. Eine Diagnose in der Kindheit wird kaum von Relevanz sein, wenn bis dahin deine Krankenkasse die Daten gelöscht hat.


    Auch sonst noch so als Tipp: nicht wegen jedem Wehwehchen zum Arzt gehen. Vorsorgeuntersuchungen sind ok, mehr aber nicht. Am besten, man lässt sich erst nach der Amtsarztunterushcung auf Zipperlein untersuchen, am besten mit einem dann günstigen PKV Tarif, der das alles schön abdeckt.

  • Einer Person mit zwei psychischen Beeinträchtigungen zu raten, sofort Medikamente abzusetzen, halte ich für fahrlässig bis lebensgefährlic


    Setz deine Medikation JETZT ab, dann hast du in 7 Jahren auch kein Hickhack mit der privaten Krankenkasse (PKV).

    Manche Medikamente müssen langsam ausgeschlichen werden. Das geht nicht mit Hau-Ruck.

    Aber wir drehen uns irgendwie im Kreis. Wir sind keine Ärzte und können hier nicht befinden. Wenn Mathe-Lehrer 123 nur Lehrer werden will, wenn er verbeamtet wird, dann soll er vllt. noch einmal in sich gehen und überlegen, was der richtige Weg für ihn ist. Die Verbeamtung kann ihm doch niemand garantieren. Ich stoße mich auch etwas an der Aussage, die hier irgendwo fiel, dass man automatisch verbeamtet würde, wenn man nur den Amtsarzt überstanden hätte. Bei uns standen da immerhin 2 Schulratsbesuche dazwischen, der einen für geeignet hielt oder nicht - und da ging es nicht um die Gesundheit. Aber heute ist das vmtl. anders. In BaWü reichen glaube ich Unterrichtsbesuche und Berichte des Schulleiters, aber ich habe sehr wohl erlebt, dass die Verbeamtung von Kollegen hinausgeschoben wurde, wenn nicht alles optimal lief.

    Ich musste damals dem Schulrat auch das komplette Schriftwesen vorlegen und beim 1. Besuch kam er völlig unerwartet und unangekündigt. Meine Erstis hatten Angst vor ihm, weil er einen schwarzen Mantel und einen schwarzen Hut trug und nicht gerade freundlich dreinblickte.

  • Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ich nur Lehrer möchten werde, um verbeamtet zu werden. Sicherlich ist die Fragestellung meinerseits, ob mit genannter Diagnose eine Verbeamtung möglich ist. Aber ich habe in mehreren Antworten, sehr deutlich, kommuniziert, dass es mir nicht auf die Verbeamtung ankommt, sondern darauf, in den Schuldienst eintreten zu können. Es handelt sich um meine Bedenken, ob meine Diagnose gänzlich zum Ausschlusskriterium für den Schuldienst wird, also weder Verbeamtung, noch Anstellung. Denn ein fünfjähriges Lehramtsstudium werde ich sicherlich nicht absolvieren, wenn die Chance, überhaupt in den Schuldienst zu kommen, vermindert ist. Auch bei einer 80%-Aussicht würde ich diesen Weg nicht gehen. Ich sagte bereits, dass ich eine längere Schullaufbahn hinter mir habe und demnach keine 18 mehr bin und auch keine 20. Folglich werde ich kein Studium beginnen, das fünf Jahre meines Lebens frisst, die Einstellungsvoraussetzungen selbst für eine Anstellung fraglich sind und man das Lehramtsstudium, bekannterweise und in den allermeisten Fällen, nicht gebrauchen kann. Kaum einer bis niemand mag einen Lehramtsstudenten, und hat er sein Studium noch so gut abgeschlossen. Natürlich ist bei den beiden "Angestelltenformen" die Verbeamtung das Ziel, und klappt das nicht, ist das eben nicht so geil, aber auch mit einer Anstellung im Ö.D. als Lehrer kann ich sehr gut leben. Womit ich allerdings definitiv nicht leben kann, ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium, das mir nichts bringt, weil die Diagnose u. U. nicht nur die Verbeamtung, sondern auch die Anstellung verhindert. Abgesehen davon, dass ich dann ein abgeschlossenes Studium habe - umsonst - stünde ich vor dem Nichts, und jünger werde ich auch nicht mehr.

  • Es handelt sich um meine Bedenken, ob meine Diagnose gänzlich zum Ausschlusskriterium für den Schuldienst wird, also weder Verbeamtung, noch Anstellung.

    Dazu wird dir hier niemand etwas sagen können. Vermuten und deuteln können wir den ganzen Tag. Aber das bringt dich nicht weiter. Letztendlich ist dieser Thread völlig nutzlos.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz ernsthaft: eine eingestellte ADHS- und Asperger-Syndrom hat doch nichts mit einer Schizophrenie zu tun. Eine komplette Ausschlussdiagnose für das Lehramt wäre sicher so, dass der Mensch kein Lehramtsstudium "auf normalem Weg" geschafft hätte (also meinetwegen kommt die Schizophrenie erst gegen Ende des Studiums...). Bis zu diesem Thread habe ich noch nie davon gehört, dass es Krankheiten, die einen kompletten Ausschluss bedeuten, gibt. Diese Leute schaffen weder Studium noch Ref.
    und wenn schon: sie sind so gut eingestellt, dass es eben keinen Grund gibt.

  • Dazu wird dir hier niemand etwas sagen können. Vermuten und deuteln können wir den ganzen Tag. Aber das bringt dich nicht weiter. Letztendlich ist dieser Thread völlig nutzlos.

    Das ist mir bewusst. Ich habe in meinem Eingangsthread auch erwähnt, dass mir niemand etwas garantieren kann und auch niemand eine Glaskugel besitzt. Ich habe um Erfahrungen gebeten. Dass die individuellen Erfahrungen kein Abbild der Allgemeinheit besitzen, ist mir bewusst. Aber es macht schon einen Unterschied, wenn man schreibt, dass man dazu nichts sagen könne oder dass unterschiedliche Meinungen kommen. Oder ob jeder - aus Erfahrung oder aus bekannten Fällen - schreibt, dass es mit dieser Diagnose absolut unmöglich ist. Wäre das der Fall, dass alle so antworten, so hätte man davon ausgehen können, dass das schon eher auf jeden zutrifft.

    Wenn ich jetzt Frage, ob ihr glaubt, ob ein Richter in Fall xyz auf Mord oder auf Totschlag plädiert, dann wird die Antwort sein, dass das niemand sagen könne. Alles ist offen.

    Wenn ich jetzt allerdings frage, ob jemand, der einen Mord begangen hat, die Schuld erwiesen und der Täter voll schuldfähig ist, so wird jeder schreiben, dass er ins Gefängnis kommt. Warum? Weil noch niemand von einer anderen Erfahrung gehört hat. Es ist bei diesem Fall also davon auszugehen, dass die Person aller Voraussicht nach ins Gefängnis kommt.

    Wenn ich nun frage, ob ich zum Schuldienst zugelassen werde, und jeder schreibt nein (wegen Erfahrung), dann besteht zwar die Möglichkeit dass es anders ist, zu 99% kann ich mich aber darauf einstellen, dass es nicht so ist.

    Schreibt nun jeder, dass man das nicht sagen könne, so scheint es nicht aussichtslos zu sein. Und damit wäre dann schon der Sinn dieses Threads erfüllt. Ich habe eine Einschätzung zu meiner Situation erhalten und weiß, dass es sich lohnt, sich weiter darüber zu informieren.

  • Eine Planstelle bekommt man ja gerade nicht - egal in welcher Beschäftigungsform- ohne das Go des Amtsarztes

    Das wäre mir neu. In Sachsen wurde nicht verbeamtet, ergo gab es keine Amtsarztuntersuchung. Wer sollte deine Diagnosen kennen und ab welcher die Stelle versagt werden? Hab ich noch nie gehört.

  • Es ging hier die ganze Zeit um die Verbeamtung, so dass ich das falsch im Hinterkopf hatte. Deine eigentliche Frage würde ich so beantworten, dass es darauf ankommt, die Anforderungen als Lehrer zu erfüllen, bzw. die Prüfungen und das Ref. zu schaffen. Erfüllst du sie, wirst du zum Schuldienst zugelassen. Die Kindheitsdiagnosen interessieren niemanden.

  • Das wäre mir neu. In Sachsen wurde nicht verbeamtet, ergo gab es keine Amtsarztuntersuchung. Wer sollte deine Diagnosen kennen und ab welcher die Stelle versagt werden? Hab ich noch nie gehört.

    Der liebe Föderalismus mal wieder. ^^ In BW ist der Amtsarztbesuch vorgeschrieben, um sich überhaupt zum Ref anmelden zu können. Wenn es gut läuft, hat man es damit direkt hinter sich gebracht, ohne weitere Termine, wenn es ganz schlecht läuft reicht es noch nicht einmal für ein Ref aus.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • @ Zauberwald

    Ich sehe das ähnlich, garantieren würde ich es nicht. Es gibt Amtsärzte, die leben nicht in dieser Welt.

    1.) alles wahrheitsgemäß angeben, auf die Frage achten, wenn nach den letzten 10 jahren gefragt wir, beantworte ich nicht die letzte 20 Jahre. Aber bitte niemals lügen, dass kann einem die Existenz kosten


    2.) Guckt dass Ihr einem Berufsverband angehört, dercEuch im Zweifel einen RA stellt. Ansonsten bevor das ganze läuft, eine Berufsrechtschutz abschließen. Sowas kann richtig teuer werden, selbst wenn man gewinnt zählt jede Partei die Anwaltskosten als auch die anteiligen Gerichskosten selbst. (Zumindest solange man angestellt ist, die Kostenverteilung beim Verwaltungsgericht müsste ich nochmal erfragen)

    Aber Berufsverband ist immer gut, da kann man auch Mal über den eigenen Schultellerrand hinausgucken🤣

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Lese ich aus deiner Antwort richtig heraus, dass alles, was länger als 10 Jahre her ist, völlig irrelevant ist? Natürlich vorausgesetzt, die Diagnose folgte nicht vor ü10 Jahren und zog sich bis vor weniger als 10 Jahre.

    Wie sieht es da mit der Frage aus, ob einem generell psychische Erkrankungen bekannt sind? Muss man auch da dann nur das der letzten 10 Jahre angeben?

    Was ist, wenn ich angebe, dass ADHS vorhanden ist, ich von sonst aber nichts weiß - ich zeitgleich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinde (der für das ADHS), und in irgendwelchen seiner Unterlagen ist vermerkt, dass von einem anderen Arzt vor mehr als 10 Jahren so eine Diagnose gestellt wurde? Bin ich dann aus dem Schneider, weil es über 10 Jahre her ist, oder komme ich dann in Teufels Küche, weil ich sagte, dass ich von sonst nichts wisse (da ich davon ausgehe, dass alles, was länger als 10 J. her ist, kein Problem ist)?

    Ist es ratsam, ein fachärztliches Gutachten einzuholen, mit dem Ziel, dass dieser das Asperger entkräftet? Oder sollte man keine schlafenden Hunde wecken? Denn käme der zu dem Ergebnis "doch" oder "nicht genau beurteilbar", so wäre der Fall mit dem Asperger eben keine 10 Jahre mehr her, sondern wieder aktuell.

  • Welches Vorgehen ist denn generell der "ratsamste" Weg?


    1. Von dem Asperger gar nichts erwähnen, da es länger als 10 Jahre her ist


    2. In absehbarer Zeit ein Gutachten einholen mit Ziel, dass kein Asperger vorliegt, dem Amtsarzt trotzdem nichts sagen und dieses Gutachten erst vorlegen, wenn er darauf anspricht, dass er gehört hat, dass da mal was war


    2.1: In absehbarer Zeit ein Gutachten einholen mit Ziel, dass kein Asperger vorliegt, dieses dem Amtsarzt dann direkt vorlegen und sagen, dass ich aus freiwilligen Stücken dieses Gutachten eingeholt habe, da ich das Gutachten aus meiner Kindheit infrage stell(t)e.


    3. Bei der amtsärztlichen Untersuchung freiwillig erwähnen, dass es in der Kindheit eine entsprechende Diagnose gab, aber zeitgleich erwähnen, dass man daran zweifelt, und, falls der AA darauf besteht, dann erst ein Gutachten einholen.


    3.1 zusätzlich einen GdB versuchen zu beantragen


    4. Vor der Untersuchung ein Gutachten erstellen lassen, aber mit dem Ziel, Asperger ein weiteres Mal diagnostiziert zu bekommen und dann einen GdB beantragen


    ?

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