Ruhe Das finde ich schon äußerst dreist. Eine Rückzahlung von Besoldungsbezügen soll bei Verschweigen beim Amtsarzt in Ordnung sein, aber ein Verlangen der Nachzahlung wegen fachlich-medizinisch falscher Einschätzung nicht? So kann man auch sparen.
Darf ich fragen, was bei dir der Grund für das erstmalige Versagen der Verbeamtung war?