Maserimpfung - Was passiert, wenn man aus medizinischer Indikation keinen ausreichenden Impfstatus hat?

  • Genau aus diesem Grund frage ich danach, ob da jemand in einer ähnlichen Situation konkrete Erfahrungen gemacht hat. Das Infektionsschutzgesetz hab ich bereits gelesen, als das Schreiben mit der Anfrage kam. Dass ich hier keine Probleme bekomme, ist mir klar, nur weiß ich nicht, was das beruflich bedeuten könnte. Es hätte ja sein können, dass hier jemand ist, der sagen kann: Ich bin auch immunsupprimiert und eine Bescheinigung vom Arzt und bei mir war das so und so...

    Als Betroffene habe ich damit keine Erfahrung, aber wenn ich in solchen Fällen die Gefährdung beurteile, verlasse ich mich auf unseren Betriebsarzt. Der empfiehlt dann zum Beispiel:
    "Zutrittsverbot, wenn Masernfall im Schulumfeld bekannt geworden." oder "Betretungs- und Tätigkeitsverbot mit Schülerkontakt während der Schwangerschaft".

    Erster Fall ist in meiner Zeit noch nicht wirksam geworden, zweiter schon.
    Dann sitzt die betroffene Kollegin halt gesund zu Hause und macht Ersatztätigkeiten bis zur Niederkunft. Danach geht es dann irgendwann im Haus weiter, wenn die Kollegin wieder am Start ist.

  • Dann sitzt die betroffene Kollegin halt gesund zu Hause und macht Ersatztätigkeiten bis zur Niederkunft. Danach geht es dann irgendwann im Haus weiter, wenn die Kollegin wieder am Start ist.

    Richtig, aber das ist ein absehbarer Zeitraum. Während meiner Schwangerschaften durfte ich auch nie arbeiten aufgrund der Medikamente, der Grunderkrankung und dem damit verbundenen hohen Risiko einer Infektion jeder Art (nicht nur Masern). Mein Zustand ist leider dauerhaft...

  • Dann verstehe ich Deine Frage nicht.


    Deinen Immunstatus kannst Du entweder über die Titerbestimmung klären oder Du kannst Dir von Deinem Arzt die "Unimpfbarkeit" bescheinigen lassen. Dann hast Du alles getan, was Du bzgl. IfSG machen musst.

    Ansonsten kann es sein, dass aufgrund Deiner persönlichen Umstände Deine Dienststellenleitung nach Rücksprache mit einem Arbeitsmediziner für Dich dauerhaft oder zeitweise eine Gefährdung sieht und dann entsprechende Maßnahmen trifft, damit Du nicht gefährdet wirst.


    Ob letzteres der Fall ist, kann Dir nur Deine Dienststellenleitung oder ein Arbeitsmediziner sagen. Hängt ja von Deiner Tätigkeit (junge Kinder/erwachsene Schüler, erhöhter Pflegebedarf, häufig auftretende Infektionen, ...) und Deinen gesundheitlichen Umständen ab.

  • Ich verstehe die Ausgangsfrage auch nicht, wenn du alle Bestimmungen kennst. Mit Schein vom Arzt darfst du arbeiten. Wenn du Angst vor einer Infektion hast und nicht arbeiten möchtest, dann gibt es nur die Möglichkeit, eine Tätigkeit ohne Kinderkontakt zu suchen, evtl. im Amt, z.B. Mithilfe der Schwerbehindertenvertretung? Nur als Idee. Inzwischen müssen aber alle Kinder geimpft sein, es ist sehr unwahrscheinlich mit dem Erreger in Kontakt zu kommen. Möglich ist es aber, natürlich, denn auch Kinder können Bescheinigungen vom Arzt bekommen. Oder gerade aus Rumänien hergezogen sein... Überhaupt haben Kinder ja alle möglichen ansteckenden Erkrankungen.

  • Könntest du konkretisieren, was du möchtest? Verstehe ich immer noch nicht richtig.


    Die Maßnahmen, die sich aus dem Gesetz ergeben, sorgen doch gerade für Menschen wie dich, die sich nicht impfen lassen können und gleichzeitig ein besonderes Risiko für Komplikationen haben, für mehr Sicherheit in der Schule.


    Falls du dir Sorgen machst wegen einer möglichen Infektion mit Masern oder etwas anderem, hat das doch nichts mit dem Masernschutzgesetz und einem möglichen Beschäftigungsverbot für Menschen, die im schulischen Umfeld arbeiten, nach 1970 geboren sind, keine Infektion durchgemacht und keinen Impfschutz haben und sich nicht impfen lassen wollen, zu tun.

  • Richtig, aber das ist ein absehbarer Zeitraum. Während meiner Schwangerschaften durfte ich auch nie arbeiten aufgrund der Medikamente, der Grunderkrankung und dem damit verbundenen hohen Risiko einer Infektion jeder Art (nicht nur Masern). Mein Zustand ist leider dauerhaft...

    Was wünschst du dir denn an dieser Stelle, sei es an Information, sei es persönlichem Ziel? Möchtest du einfach nur dein persönliches Risiko besser erfassen? Geht es dir darum, aus dem direkten "Kundenkontakt" sprich aktiven Schuldienst dauerhaft herauszukommen? Hättest du gerne Hinweise zur Senkung deines persönlichen Risikos im aktiven Schuldienst? Mir ist nicht klar, welche Art Hilfe du dir wünschst. :weissnicht::ka::weissnicht:


    Zumindest, wenn es um den Umgang mit dem persönlichen Risiko im aktiven Schuldienst geht gibt es Möglichkeiten. Ich habe aktuell keinen Keuchhustenschutz (Allergie gegen Impfstoffadjuvantien bei erhöhtem persönlichen Risiko im Infektionsfall), gibt es also Keuchhustenfälle an der Schule muss ich das sofort ärztlich abklären, um im Infektionsfall frühzeitig behandelt zu werden, müsste im worst case ggf. zeitweise aus einer Klasse herausgenommen werden. Auch das ist einer der Gründe, warum ich meine FFP2-Maske sehr gerne weiterhin trage. Die senkt einfach so manches Infektionsrisiko und macht mein Arbeitsleben damit leichter.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Oder man beantragt die Entlassung aus dem Dienst.

    Stimmt, aber nicht jeder hat das Glück, gesund zu sein. Ich bezweifle, dass du den Dienst quittieren würdest, wenn du eine chronische Krankheit bekämest. Und sei dir gewiss, das kann sehr plötzlich kommen und könnte morgen auch dich treffen.

  • Stimmt, aber nicht jeder hat das Glück, gesund zu sein. Ich bezweifle, dass du den Dienst quittieren würdest, wenn du eine chronische Krankheit bekämest. Und sei dir gewiss, das kann sehr plötzlich kommen und könnte morgen auch dich treffen.

    Ich bezog mich nicht auf „chronische Krankheit“ sondern auf genau das; was ich zitiert habe: „wenn du Angst vor einer Infektion hast und nicht arbeiten möchtest“.


    Ansonsten muss man dazu sagen, dass die zweite Impfung gegen Masern keine "Booster-Impfung" ist, sondern sie dient ausschließlich dazu, um Impfversager auszuschließen.


    92% der geimpften haben bereits nach der ersten Masernimpfung einen absolut ausreichenden und lebenslangen Impfschutz gegen Masern.


    Zitat

    Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masernimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8% der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern.

    https://www.rki.de/SharedDocs/…R/FAQ_Uebersicht_MSG.html



    Ansonsten behaupte ich einfach mal, die Wahrscheinlichkeit, dass man aufgrund einer nur einmaligen Masernimpfung aus der Schule genommen wird (in welcher Art auch immer), tendiert gegen 0.

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