Genau aus diesem Grund frage ich danach, ob da jemand in einer ähnlichen Situation konkrete Erfahrungen gemacht hat. Das Infektionsschutzgesetz hab ich bereits gelesen, als das Schreiben mit der Anfrage kam. Dass ich hier keine Probleme bekomme, ist mir klar, nur weiß ich nicht, was das beruflich bedeuten könnte. Es hätte ja sein können, dass hier jemand ist, der sagen kann: Ich bin auch immunsupprimiert und eine Bescheinigung vom Arzt und bei mir war das so und so...
Als Betroffene habe ich damit keine Erfahrung, aber wenn ich in solchen Fällen die Gefährdung beurteile, verlasse ich mich auf unseren Betriebsarzt. Der empfiehlt dann zum Beispiel:
"Zutrittsverbot, wenn Masernfall im Schulumfeld bekannt geworden." oder "Betretungs- und Tätigkeitsverbot mit Schülerkontakt während der Schwangerschaft".
Erster Fall ist in meiner Zeit noch nicht wirksam geworden, zweiter schon.
Dann sitzt die betroffene Kollegin halt gesund zu Hause und macht Ersatztätigkeiten bis zur Niederkunft. Danach geht es dann irgendwann im Haus weiter, wenn die Kollegin wieder am Start ist.