Hallo, das ist mein erster Post hier. Ich kenne mich noch nicht wirklich so gut aus. Man möge mir verzeihen.
Ich bin seit 1 1/2 Jahren in Mutterschutz und Elternzeit. Vor ein paar Tagen erhielt ich ein Schreiben meines Schulleiters, der meinen Masern-Impfstatus bzw einen Nachweis über eine Immunität erbat. Ich schaute daraufhin in meinen Impfpass und stellte fest, dass ich nur einmalig mit einem Jahr eine Impfung hatte, was (nach Rücksprache mit meinem Hausarzt) nicht ausreichend ist. Gefordert sind eine Impfung nach einem Jahr und zwei nach dem zweiten Lebensjahr.
Jetzt könnte ich einfach eine Impfung bekommen und gut wäre es, würde ich nicht aufgrund einer Erkrankung Immunsuppressiva einnehmen. Daher darf ich keine Lebendimpfung erhalten. Eine weitere Masernimpfung ist also ausgeschlossen.
Mein Schulleiter wird dies jetzt an das Schulamt und die an das Gesundheitsamt melden. Ich hab etwas recherchiert und nachgelesen, dass die im Normalfall zum Gespräch bitten, zur Impfung auffordern und bei Ablehnung dieser Impfung ein Betretungsverbot der Schule und gar der Verlust des Beamtenstatus drohen. Das wird mir sicher nicht passieren, dass ich meine Verbeamtung verliere, denn ich würde ja, wenn ich könnte, aber ich kann nicht. Dennoch stellt sich mir die Frage, was da jetzt auf mich zukommen könnte. Freistellung? Andere Tätigkeit, die mir zugewiesen wird? Ich habe keine Ahnung und das beunruhigt mich doch etwas. Kennt sich hier jemand vielleicht mit diesem Thema aus? Danke!