Hallo,
da auch bei uns nun im Klassenraum nicht zwingend eine Maske getragen werden muss, erhöht sich das Ansteckungsrisiko, da man gerade bei jüngeren Schülern nicht immer 1,5m Abstand einhalten kann und bei unserem eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten Aerosole sich nun mal doch verteilen können. Das würde für mich nun dafür sprechen, dass das Tragen FFP2 Masken für mich noch sinnvoller wird, weil OP-Masken ja nur dem Fremdschutz dienen.
Gleichzeitig kann der Arbeitgeber nun argumentieren, dass die Maskenpflicht im Klassenraum unter entsprechenden Bedingungen ja nun entfällt.
Muss der Schulträger FFP2-Masken zur Verfügung stellen? Oder nur OP-Masken oder gar keine mehr? Leider habe ich dazu keine aktuellen Hinweise für NRW gefunden.
Danke für Hinweise!