Die Regeln in NRW sind da auch durch „in der Regel“ oder „grundsätzlich“ aufgeweicht. Es ist also eine Frage der Begründung. „Wir haben sonst niemanden. Sonst gibt es halt kein Abitur.“ dürfte als Begründung dann wohl durchgehen.
Ich daselbst habe während meines Quereinstiegs vor meinem zweiten Staatsexamen sowohl gymnasiale Oberstufen unterrichtet als auch bei Abiturprüfungen Protokolle geschrieben.