Eingruppierung TV-L

  • fossi 74

    auch an staatlichen Schulen stehen die Nicherfüller ganz bescheiden da. Es 10 mit Zulage.

    EE11mit Zulage und ggf. Verbeamtung nur nach absolvierter Obas.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hilfslehrer??

    Da muss ich Dich entäuschen. Die offizielle Bezeichnung lautet Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Und solange Du nicht verbeamtet bist,gilt diese Bezeichnung unabhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Vkraussetzungen. Es gibt auch keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten, daher finde ich die genannte Bezeichnung sehr unpassend und sie stimmt auch nicht mit der Berufsbezeichnung gem. Arbeitsvertrag überein🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es gibt auch keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten

    ..:, aber bei der Bezahlung. Die, für die das relevant werden könnte, möchten doch bitte darüber nachdenken, wie sie ihren Quereinstieg so gestalten, dass er zur Erfüllung führt. Die Bezeichnung ist dabei egal. „Hilfslehrerin“ we dabei offensichtlich auch ein klein wenig Provokation.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hilfslehrer??

    Da muss ich Dich entäuschen. Die offizielle Bezeichnung lautet Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Und solange Du nicht verbeamtet bist,gilt diese Bezeichnung unabhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Vkraussetzungen. Es gibt auch keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten, daher finde ich die genannte Bezeichnung sehr unpassend und sie stimmt auch nicht mit der Berufsbezeichnung gem. Arbeitsvertrag überein🤷


    Vielen Dank. Ich finde die Bezeichnung auch sehr unpassend. Man ist Lehrer mit den Rechten und Pflichten wie jeder andere auch, nur eben als Tarifbeschäftigter und nicht verbeamtet. Das als Hilfslehrer abzutun ist nicht richtig.

  • SunnyMeiki :


    Die Bezeichnung ist egal. Schrieb ich bereits. Trotz der gleichen Pflichten bekommt die Nicht-Erfüllerin weniger Geld. Die Beamte stellt sich (in der Regel) wirtschaftlich besser als die Angestellte. Setzte dich damit jetzt auseinander oder ärgere dich später,


    Sich an Begriffen abzuarbeiten, nützt nichts.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • an staatlichen Schulen werden die Nichterfüller auch schlechter eingruppiert. Die entscheidende Frage ist eben meist "Erfüller oder Nichterfüller?" und nicht "privat oder staatlich?"


    fossi 74

    auch an staatlichen Schulen stehen die Nicherfüller ganz bescheiden da

    Wie meinst du das jetzt?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Mir sagt die TV-L von 2020 für Nicht-Erfüller (d.h. ohne 2. SE) EG 11

    Mir sagt die TV-EntL von 2020 lediglich E10, da dieser "Master of Education" kein Lehramtsstudium sei.


    Wie meinst du das jetzt?

    Nichterfüller können nicht höhergruppiert (vulgo befördert) werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.

    Ebenfalls ist es schwieriger ohne triftigen Grund als Nichterfüller versetzt zu werden. Als Schulleiter würde ich auch keinen Nichterfüller zugewiesen bekommen wollen.

    Ebenfalls dürfen sie (am Gym) nicht in der Qualifikationsphase eingesetzt werden. An Qualifikationserweiterungen bzw. Zertifikatskurse dürfen sie ebenfalls nicht teilnehmen, da kein Lehramt vorliegt.


    Es gibt folgende Kategorien (GS/Sek I oder Sek II):

    1. Erfüller und verbeamtet (A12 oder A13)

    2. Erfüller und nicht verbeamtet (E11+Zulage oder E13)

    3. Nichterfüller mit Lehramtsstudium (E11 oder E12)

    4. Nichterfüller ohne Lehramtsstudium, dennoch mit wissenschaftlichem Studium - Master - (E10+Zulage bzw. E11)

    5. Nichterfüller mit Bachelor (E10 bzw. E11)


    "Hilfslehrer" sind Nichterfüller, die sich in Gruppen 3 bis 5 befinden, weil die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen.

    Sie sind zwar auch "Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis", dennoch keine grundständig ausgebildeten Lehrer

  • undichbinweg


    Da habe ich ganz andere Erfahrungswerte in unserem Bundesland. Die Leute steigen in den Stufen gemäß ihrer Erfahrung genauso auf und unterrichten auch genauso die Abschlussklassen, auch an Gymnasien.


    Bzgl. der Versetzung. Das ist ein Punkt, der für mich irrelevant ist. Ich möchte, sollte es klappen, von dort eigentlich gar nicht versetzt werden. Wieso auch. Ich kenne die Schule sehr gut, habe dort auch schon einiges an praktische Erfahrung gesammelt und ein Umzug bzw. eine Versetzung ist nichts, was ich anstrebe

  • Ich finde diese Abneigung gegenüber dieser Gruppe, zu der ich auch zähle, sehr schade.


    Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es massig Leute mit Examen, die keine Anstellung finden bzw. auch nicht verbeamtet werden.


    Aktuell herrscht in den für mich relevanten Fächern akuter Mangel. Wieso sollten wir dann keine Chance bekommen, wenn keine ausgebildeten Lehrer da sind?


    Ich beispielsweise habe zwei Sprachen studiert (Sprachwissenschaft) und im Master dazu die Fachdidaktik. Ich sehe mich also sehr gut imstande, das Schüler*innen kompetent zu vermitteln. Einfach weil ich nicht „nur“ die Fachdidaktik studiert habe, sondern die eigentliche Sprachwissenschaft.

  • Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es massig Leute mit Examen, die keine Anstellung finden bzw. auch nicht verbeamtet werden.

    Die haben dann wohl kein Mangelfach. Du scheinst eines zu haben.


    Aktuell herrscht in den für mich relevanten Fächern akuter Mangel. Wieso sollten wir dann keine Chance bekommen, wenn keine ausgebildeten Lehrer da sind?

    Dann nutze die Chance, so lange du den Marktwert hast. Lass' dich nicht schlechter bezahlt abspeisen. Versuche zumindest, als angestellte Erfüllerin die Tarifbezahlung zu bekommen. Verbeamtung ist in vielen Fällen attraktiv. Ich kenne die Regeln in Bayern nicht. Aber in NRW ist es im Wesentlichen das Alter, das ein Problem werden könnte. Schaue, wie da die Regelungen sind. Wie alt du bist, weißt du.


    Die, die leer ausgehen, haben auch nichts davon, wenn du schlecht bezahlt wirst.

    Ich finde diese Abneigung gegenüber dieser Gruppe, zu der ich auch zähle, sehr schade.

    Welche Abneigung? Es ist eher Bedauern oder Solidarität mit denen, die für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen. Verbeamtung hin oder her — die tarifbeschäftigte Erfüllerin bekommt laut TV-L mehr als die Nicht-Erfüllerin. Was du bekommen wirst, weiß du noch nicht mal. Man habe dir ein Angebot gemacht. OK. Aber dieses Angebot erstreckte sich offensichtlich nicht auf eine Vergütung, die man dir zahlen will. Sollte das nicht zu denken geben? Wenn diese Schule nach TV-L zahlt, kann sie das doch auch sagen.


    Andere Schule, andere Bundesländer. Es gibt Möglichkeiten ohne Lehramtsstudium an ein zweites Staatsexamen zu kommen und dann dauerhaft mehr Geld für die gleiche Arbeit zu bekommen. Aber du möchest ja da erste Angebot annehmen, ohne es zu kennen.


    Aber mach', was du willst. Mir wurscht. Ich hoffe dennoch, dass du in paar Jahren nicht feststellen musst, dass du gar kein gut bezahltes Hobby hast, sondern einen schlecht bezahlten Job.


    PS: Schau mal, dass du deine Antworten nicht in die Zitate schreibst. Das ist zwar in dieser Forenoberfläche nicht ganz trivial, aber es geht. Einfach mal schauen, wo die Einfügemarke blinkt und gegebenenfalls versetzen. So, wie du das machst, kann man nicht unterscheiden, was wer geschrieben hat.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Die Sache ist deshalb ein wenig kompliziert, weil es neben den Regelungen der 16 Bundesländer auch noch innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Regelungen zum Seiteneinstieg gibt.


    Ebensowenig gibt es "die Gruppe" der Seiteneinsteiger.


    Ich habe mich einfach oben am Begriff der "Hilfslehrerin" gestört, weil ich diesen, als Seiteneinsteiger, schon abwertend finde. Da kommt es vielleicht drauf an, auf welcher Seite man steht bzw. ob man diesen begriff selbst benutzt oder ob damit über einen selbst gesprochen wird. Ich selbst erfülle an meiner Schule ausnahmslos alle Aufgaben, die auch meine verbeamteten Kolleginnen erfüllen, und vermittle einige Unterrichtsinhalte, die meine Kolleginnen nicht in gleicher Weise vermitteln können. Ein Hilfslehrer wäre für mich halt sowas wie ein Teaching Assistant in England.


    SunnyMeiki, keine Sorge, insgesamt erlebe ich aber wenige Vorbehalte gegenüber Seiteneinsteigern und weiß auch nicht, ob das von O.Meier so abwertend gemeint wahr, wie ich es wahrnehme. Manchmal sind es einfach auch praktische, von Calmac genannte Gründe, die gegen Seiteneinsteiger sprechen - zumindest, wenn diese nicht am Ende Erfüllern gleichgestellt werden: Kein Einsatz in der Qualifikationsphase, keine Zulassung zu Zertifikatskursen.

  • Es gilt Lehrer, die mit 2. Staatsexamen befristet beschäftigt sind und entsprechend im Tarifbeschäftigtenverhältnis sind. Diese können natürlich in der Qualifikationsphase tätig sein.


    Nichterfüller sind diejenigen Lehrer ohne 2. Staatsexamen.

    In NRW dürfen diese nicht in die Qualifikationsphase, da das Abitur bzw. die Noten in diesem Fach sonst anfechtbar sind.


    Die Erfahrungsstufen steigen selbstverständlich, wie bei allen anderen Lehrern.

    Diese Lehrer können aber NICHT in eine höhere Entgeltgruppe höhergruppiert werden.


    Ein Erfüller kann sich auf eine Beförderungsstelle bewerben und von E11 in E13 befördert werden oder A12 in A13 als Beispiel. Nichterfüller nicht.


    Ich finde diese Abneigung gegenüber dieser Gruppe, zu der ich auch zähle, sehr schade.

    Sie sind Nichterfüller.

    Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es massig Leute mit Examen, die keine Anstellung finden bzw. auch nicht verbeamtet werden.

    Ja, und diese sind Erfüller. Sie gehören doch nicht zu dieser Gruppe! Davon rede ich aber nicht. Ich entscheide zwischen Nichterfüller und Erfüller.


    Im TV-L ist geregelt, Nicht Erfüller mit nur 1. SE oder Master in Sek 1 bzw. Seiten oder Quereinsteiger, E11
    https://www.lehrcare.de/blog/.......

    Die Informationen auf dieser Seite sind einfach schlichtweg falsch und generalisiert.


    Es gilt der TV-EntgOL, nicht der TV-L.

    Sie wären und Teil 2, Absatz 2a einzugruppieren, da Ihr Studium nicht zu einem Referendariat zulässt. (Seite 11/12)




    Alle Elefanten sind grau aber nicht alles, was grau ist, ist ein Elefant.

  • insgesamt erlebe ich aber wenige Vorbehalte gegenüber Seiteneinsteigern und weiß auch nicht, ob das von O.Meier so abwertend gemeint wahr, wie ich es wahrnehme.

    War es auch nicht. Als ich den Begriff verwendete, bezog ich mich explizit auf die Vergütung. Das habe ich mehrfach klargestellt und erklärt, dass der Begriff nicht wichtig sei. Wer sich dennoch an dem Begriff abarbeiten möchte, kann das tun. Sie muss halt a Bisserl aufpassen, dass sie die interessanten Teild er Diskussion nicht verpasst.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich ganz andere Erfahrungswerte in unserem Bundesland. Die Leute steigen in den Stufen gemäß ihrer Erfahrung genauso auf und unterrichten auch genauso die Abschlussklassen, auch an Gymnasien.

    Stufen und Beförderungen sind zwei verschiedene Sachen.
    In Bayern darf jemand ohne 1. und ohne 2. Staatsexamen / ohne Referendariat Abiturient*innen unterrichten? WIRKLICH?
    Ich bin ja nicht aus Bayern aber irgendwie habe ich da große Zweifel dran. Es ist in NRW (und anderen mir bekannten Bundesländern) nicht der Fall und abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass Bayern da lascher ist als NRW, ergibt es da gar keinen Sinn. Bei jeder Beschwerde und Klage fliegt es der Schulleitung um die Ohren. Die Person wurde nie überprüft und hat nie offiziell gelernt zu unterrichten (selbst wen es in einem Schnelldurchgang wäre, es hat nunmal den Status eines Lehrgangs mit einer "Überprüfung".

  • In Bayern darf jemand ohne 1. und ohne 2. Staatsexamen / ohne Referendariat Abiturient*innen unterrichten?

    Ich war auch überrascht, aber offensichtlich geht das. Wir haben auch Aushilfen (wenn jemand wegen Schwangerschaft / Krankheit spontan ausfällt oder kein "fertiger" Lehrer zu bekommen ist), die entweder nur ein oder sogar gar kein Examen haben. Nach den Erfahrungen an meiner Schule (das muss natürlich nicht immer so sein!!) gibt es leider häufig Probleme mit denen...

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