DaZ im Kindergarten?

  • Hallo liebe Grundschullehrer:innen!


    Ich habe ganz neu ins Grundschullehramt gewechselt und arbeite angestellt an einer Grundschule. Ich bin eigentlich Gymnasiallehrerin und kenne mich in der Grundschule (noch) nicht so gut aus.

    Nun ist meine Schulleitung nicht immer ganz ehrlich mit mir gewesen (unter anderem beim Bewerbungsgespräch) sodass mein Vertrauen in sie langsam leidet.

    Normalerweise würde ich die folgende Frage an sie stellen.

    Es war von Anfang an geplant, dass ich für versch. Förderkurse eingeteilt werde. Diese Einteilung fand jetzt statt und neben Deutsch- und Mathekurse soll ich auch DaZ im angrenzenden Kindergarten unterrichten. Damit habe ich persönlich Bauchschmerzen, zum einen, weil ich gar keine augebildete DaZ-Kraft bin und zum anderen, weil ich ein 7 Monate altes Baby zuhause habe, das noch (von mir) gestillt wird und bei uns im Landkreis neben Corona auch noch RSV kursiert. Die Kinder sind ja weder getestet noch müssen sie Maske tragen. Ich habe nicht an einer Grundschule angefangen um dann auch noch im Kindergarten eingesetzt zu werden.

    Nun die Frage an euch: Gehört es zur normalen Tätigkeit eines Grundschullehrers/einer Grundschullehrerin, am Kindergarten Förderkurse zu geben? Kann ich es ablehnen, diesen zu geben?


    Und noch eine Frage: in meiner Klasse sind auch Kinder mit Anspruch auf DaZ. Die DaZ-Kurse gebe nicht ich, da wurde jetzt eine U-Plus-Kraft für angeworben. Es wird aber von mir erwartet, dass ich das Material und die Planung für diese Stunden übernehme. Müssten diese Stunden dann auch nicht zu meinen Stunden dazu gerechnet werden? Oder wird dieser Mehraufwand einfach als Klassenlehrerin von mit erwartet?


    Danke und schönes Wochenende!

  • In NDS hatte man von 2006 bis 2019 (?) die Sprachförderung an den Schulen und wir Lehrkräfte sind in den KiGa gegangen und haben dort die Förderung erteilt.

    Auch die Sprachstandserhebung wurde durch die Schulen vorgenommen.

    NDS hat Lehrkräftemangel und die Förderung inzwischen an die Kommunen gegeben, die nun andere Kräfte ausbilden sollten, bei uns fällt es also weg.


    Wegen der Kontakte im KiGa wüsste ich gerne, wie andere Schulen es derzeit handhaben. Geht etwas im KiGa um, ist die Schule gleich mit betroffen, ist sie über Geschwisterkinder allerdings auch oft.


    Wie bei euch der Ei Satz mit den Zusatzkräften geregelt ist, weißlich nicht, in NDS konnte man auch z.B. Studierende einstellen. Die Inhalte der Förderung erfolgen in Absprache, auch da bin ich es gewohnt, Förderung hinzulegen oder mitzugeben oder zu organisieren, allerdings hatte ich die Stunden schon selbst und habe einen Fundus, aus dem ich schöpfen kann.

  • Ich lese gerade bei Wikipedia:


    Dieser Unterricht soll z. T. von den regulären Lehrkräften (wie bisher) und eben von den Personen, die sich als Vertretungspool-Mitglieder auf Abruf zur Verfügung gestellt haben, erteilt werden. „Fachunterricht“ bedeutet dabei jedoch nicht, dass das tatsächlich entfallene Fach unterrichtet werden muss.

    Dieses Vorhaben wurde von Opposition, der GEW und einer Reihe von Schulleitern heftig kritisiert. Insbesondere die Möglichkeit, auch Personen ohne pädagogische Ausbildung einzusetzen (z. B. Handwerker, Sportübungsleiter, Eltern, Pensionäre, Nicht-Lehramt-Studenten) wurde u. a. mit dem Hinweis angeprangert, dass man auch keine Metzger in der Chirurgie einsetze. Jedoch wird gemäß § 30a bzrg ein Erweitertes Führungszeugnis vom Schulamt beansprucht.

    Im Juni 2006 kündigte Karin Wolff aufgrund von Protesten von Schulleitern gegen dieses Konzept an, diese im Falle der Weigerung strafzuversetzen.


    Da möchte ich ein wenig brechen.


    Frag die Schulleitung, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die dich als einzelne Lehrkraft verpflichten kann, solch einen Pool aufzubauen (wenn die Schule nicht schon längst einen hat). Die GEW hält es für unzulässig, aber offenbar gab es schon viel Knatsch dazu in den letzten 15 Jahren.


    Und mach dich auf Probleme gefasst, denn diese Schulleitung guckt vor allem, dass sie nicht von oben Druck bekommt, den gibt sie lieber an euch weiter. Bist du in der GEW?

  • So, du kommst aus Hessen.

    Wie bist du da angestellt? Befristet, unbefristet, VSS?


    Hier heissen (zumindest bei uns) die DAZ-Kurse in der Kita-Vorlauf Kurse. Diese geben auch bei uns Lehrkräfte, 2 Kolleginnen machen hierfür zB eine Fortbildung.


    Du bist NICHT verpflichtet, den Unterricht für die Uplus Kraft vorzubereiten, Finger davon!


    Wie ist der PR bei euch an der Schule, ansprechbar?

  • Schmeili

    Ich bin befristet mit TV-H-Vertag angestellt. Und ja, ich bin in der GEW. Da werde ich wohl mal nachfragen.

    Also hier hat noch keiner direkt Erfahrungen mit Stunden im KiGa gemacht? Ich habe auch schon kritisch nachgefragt, wie das Hygienekonzept denn da aussieht, aber da konnte die SL auch nichts zu sagen.

  • Also hier hat noch keiner direkt Erfahrungen mit Stunden im KiGa gemacht? Ich habe auch schon kritisch nachgefragt, wie das Hygienekonzept denn da aussieht, aber da konnte die SL auch nichts zu sagen.

    Das sind zwei verschiedene Probleme. Wenn Lehrkräfte in Kindergärten arbeiten, gibt's dafür irgend eine Richtlinie. Welches Hygienekonzept gerade gilt, bleibt davon unberührt. Also wenn du dort eingesetzt wirst, musst du mit den Vorgaben vor Ort leben. Ob du eingesetzt werden darfst, müsstest du nachlesen. Ich glaube aber kaum, dass das eine spontane Erfindung ist, sondern eben schon eine Weile landesweit existiert...


    Meike. weiß das sicher, die ist aber nicht oft hier.

  • Welches Hygienekonzept gerade gilt, bleibt davon unberührt. Also wenn du dort eingesetzt wirst, musst du mit den Vorgaben vor Ort leben.

    Aber ist das so? Als stillende Mutter gilt ja auch das Mutterschutzgesetz, müsste da dann nicht auch eine Gefährdungsberurteilung erstellt werden? Also ich bin da echt kein Experte🙈

  • Aber ist das so? Als stillende Mutter gilt ja auch das Mutterschutzgesetz, müsste da dann nicht auch eine Gefährdungsberurteilung erstellt werden? Also ich bin da echt kein Experte🙈

    Das müsste doch im Mutterschutzgesetz stehen? Aber wenn du wieder arbeiten gehst, dann bist du doch raus aus der Mutterschutzzeit? Nur aufs regelmäßige Stillen hättest du Anspruch, denke ich.


    Frag besser Leute vor Ort, die Durchblick haben. Alles Gute euch beiden:rose:

  • Also, wie gesagt: durch die Vorlauf (DAZ in der Kita) Kurse ist es tatsächlich so, dass Lehrkräfte regulär im Kindergarten unterrichten.

    Hast du der SL deine Bedenken bzgl Stillen/ungetestete Kinder mitgeteilt?

    Beim Thema Stillen sollte die Frauenbeauftragte nähere Infos haben, ob da ggf Sonderrechte infrage kommen.

    Was sagt der Personalrat zu deiner Situation?


    Grundsätzlich ist es natürlich meist so, dass befristet Angestellte da eingesetzt werden, wo es a) brennt und man b) verhindert, dass feste Lehrkräfte aus dem regulären Unterricht rausgelöst werden müssten.

  • Okay, übersehen... naja dann kann man sich Grundsatzdiskussionen mit der SL wohl tatsächlich sparen. Diese muss halt auch gucken, wie sie die Stunden sinnvoll verteilt. Auf der anderen Seite kann die Vorbereitung der Förderung auch darin bestehen, dass man einen LÜK-Kasten hinstellt, den Kampf würde ich mir in so einer absehbaren Zeitspanne wohl nicht machen.

  • Nun - dass du für den Förderunterricht der DaZ-Kinder Materialien bereit stellst, hat ja durchaus einen Sinn. Dann sind diese auf den Unterricht abgestimmt, der mit der ganzen Klasse stattfindet - und du gibst eben zusätzlich differenzierende Materialien dazu.
    Falls du Materialien suchst, die kostenfrei verwendet werden können, kannst du hier schauen:
    https://schulbibo.de

    bzw. Materialien verwenden, die auch in der LRS-Förderung verwendet werden:
    https://www.autenrieths.de/legasthenie.html

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Vielleicht interessant für dich: Im neuen Hygieneplan 9.0 gilt jetzt auch eine Testpflicht für Kinder in Vorklassen oder Vorlaufkursen und shculischen Sprachkursen für schulpflichtige Kinder. Das würde zumindest das Risiko eingrenzen, ungetesteten Kindern gegenüber zu sitzen.

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