Hallo,
kann mir jemand sagen, ob der Paragraph 35a in der Schülerakte vermerkt bleibt oder der Eintrag nach Ablauf der Geltungsdauer entfernt wird?
Oder steht in der Schülerakte gar nichts, sondern nur in der "Sonderpäd-Akte"?
Ist 35a nur begrenzt gültig?
Kann es perspektivisch gesehen Nachteile geben, wenn man diesen Paragraphen beantragt?
Vielen lieben Dank.
Kati