Ich sehe auch da nur die Chance, sich krank schreiben zu lassen.
Dein Schulleiter wird keine Chance haben, dich freizustellen. Da sind ihm die Hände gebunden.
Alles Gute an deinen Sohn.
Kl. Gr. Frosch
Ich sehe auch da nur die Chance, sich krank schreiben zu lassen.
Dein Schulleiter wird keine Chance haben, dich freizustellen. Da sind ihm die Hände gebunden.
Alles Gute an deinen Sohn.
Kl. Gr. Frosch
Alles Gute deinem Sohn und dir viel viel Kraft. Ich weiß, was das als Mama bedeutet. Mein Jüngster ist auch schwer erkrankt und hat deshalb jetzt einen Behindertengrad von 50%.
Deshalb kann ich mich den anderen nur anschließen: Fahr zu deinem Kind. Sei bei ihm. Das ist wichtiger als alles andere.
Fühl dich gedrückt
Ich stimme zu, dass eine Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeit hier die beste Lösung ist - und in keinster Weise wäre dir das in dieser Situation irgendwie vorzuwerfen.
Es gibt aber auch in vielen Bundesländern Urlaubsverordnungen, in denen oft die Möglichkeit zur Gewährung von Sonderurlaub aus dringenden privaten Gründen geregelt ist. Das wäre eine Option, wenn du darauf vertrauen kannst, dass ein Schulleiter dir wohlgesonnen ist und die Regeln in deinem Sinne ausreizen würde.
Ich hab aber vom konkreten Dienstrecht in Meck-Pomm keine Ahnung und auf die Schnelle habe ich auch leider nichts finden können. Dein PR oder ggfs. der Gesamt-/Bezirks-PR oder deine Gewerkschaft können dir hier sicher helfen.
Dir und vor allem deinem Sohn alles Gute!
aufgrund Deines Beitrages habe ich eben noch einmal gegoogelt und dieses hier gefunden (Sonderurlaub). Ich weiß allerdings nicht, ob das noch aktuell ist (ich nehme es an). Außerdem gilt das für Beamte (ich bin Angestellte), allerdings gibt es häufiger Regelungen aus dem Beamtenrecht, die für Angestellte analog gelten.
Auf S. 2 in Punkt 8 (Tabelle) kann man bei schwerer Krankheit eines im Haushalt lebenden Angehörigen 1 (in Worten: ein) Tag SU beantragen. Na Wahnsinn. Sollte das Kind versterben, bekommt man sogar die doppelte Zeit, 2 Tage. (Verzeiht, ich werde etwas sarkastisch...)
Evtl. wäre Punkt 11 nutzbar: "SU aus anderen wichtigen Gründen", mit dem beliebten Zusatz: "...wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen." (...)
Im letzten Absatz am Ende des Schreibens steht dann noch was dazu.
Mit Angstattacken gehörst du krank geschrieben und dann zu deinem Kind!
Du liest dich tatsächlich nicht so, als ob du morgen dienstfähig wärst...
Ich bin der Meinung, dass der SU aus "anderen wichtigen Gründen" hier greifen könnte. So ist das zumindest in anderen BLs, von denen ich weiß, explizit für Kinder über 12 Jahren geregelt.
Das mit den dienstlichen Gründen steht natürlich immer dabei und ist Auslegungssache, deshalb habe ich aber oben auch geschrieben, dass dieser Weg eigentlich nur Sinn macht, wenn du die Schulleitung auf deiner Seite hast.
Immerhin könnte man noch darauf hinweisen, dass zumindest für Beamte auch in MV die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gilt, die sich explizit auch auf die Familienmitglieder des Beamten bezieht - so festgehalten in §87 des Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
"Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen."
Aber auch hier bleibt die Frage, ob das auch auf Angestellte anzuwenden ist.
Ich sehe es wie die anderen: Lass dich krankschreiben, und zwar immer, wenn dein Kind dich braucht.
Eine Krankschreibung wird das Sinnvollste sein. 1 oder 2 Tage Sonderurlaub bringen nicht viel, wenn es da nicht mehr gibt und dann weiß jeder, warum du zu Hause bist. So bist du ja auch nicht dienstfähig und es ist nicht gelogen. Es ist niemandem gedient, hier das Pflichtbewusstsein an 1. Stelle zu rücken. Da ist jetzt dein Sohn.
Also ich sehe das etwas anders. Mal für einen kurzen Zeitraum, ja. Aber was hier vorgeschlagen wird, wochenlang?
Also ich sehe das etwas anders. Mal für einen kurzen Zeitraum, ja. Aber was hier vorgeschlagen wird, wochenlang?
Es geht doch gerade nicht um "wochenlang" sondern darum zunächst mal die Untersuchung im Krankenhaus begleiten zu können in den nächsten Tagen, was angesichts des Lebens in zwei verschiedenen Bundesländern (NRW und MeckPomm) eben nicht mal eben möglich ist.
Ja, wenn es nötig ist auch wochenlang. Im Bekanntenkreis ist das Kind an Krebs erkrankt, da war ein Elternteil auch wochenlang krankgeschrieben, um dem Kind beizustehen. Eigentlich völlig selbstverständlich.
Diesen rechtlich sehr fragwürdigen Rat zu geben halte ich für bedenklich, aber nun gut. Zumal mMn eine bis zu sechsmonatige Freistellung durchaus möglich ist §16 FrUrV.
Rechtlich fragwürdiger Rat?
Also zunächst einmal kann ich nachvollziehen, dass jemand in einer derartigen Situation psychisch tatsächlich nicht in der Lage ist seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachzukommen selbst, wenn man wollte. Eine Krankschreibung ist nach den Krankschreibungsrichtlinien eigent vollkommen ok. Wenn die Diagnose entsprechend lautet kann ich das juristische Problem nicht erkennen. Letztlich eine ärztliche Entscheidung. Darüber hinausgehend bleibe ich bei meinem Vorschlag der Miteinweisung, welcher eben nicht auf 12 Jahre (im Gegensatz zu den Kinderkranktagen) begrenzt ist. Es ist eine Frage der medizinischen Indikation und damit auch hier in die Hände des Arztes gelegt🤷
Diesen rechtlich sehr fragwürdigen Rat zu geben halte ich für bedenklich, aber nun gut. Zumal mMn eine bis zu sechsmonatige Freistellung durchaus möglich ist §16 FrUrV.
Ah ja. Diese Verordnung für Beamt*innen in NRW gilt sicherlich auch für angestellte Lehrkräfte in MV.
Ich geh jetzt mal von mir aus. Wenn mein Kind Ü12 mit Epilepsie-Verdacht 400km von mir entfernt Untersuchungen hinter sich bringen müsste, wäre ich psychisch nicht in der Lage zeitgleich meiner 8. Klasse anständig Inhaltsangabe zu vermitteln. Da hätte ich sicherlich Heulattacken im Unterricht. Natürlich ist da der Rat angebracht, sich in so einem Fall an einen Arzt zu wenden, der einem in dieser Situation rechtlich abgesichert weiterhilft.
Ich geh jetzt mal von mir aus. Wenn mein Kind Ü12 mit Epilepsie-Verdacht 400km von mir entfernt Untersuchungen hinter sich bringen müsste, wäre ich psychisch nicht in der Lage zeitgleich meiner 8. Klasse anständig Inhaltsangabe zu vermitteln. Da hätte ich sicherlich Heulattacken im Unterricht. Natürlich ist da der Rat angebracht, sich in so einem Fall an einen Arzt zu wenden, der einem in dieser Situation rechtlich abgesichert weiterhilft.
Da schließe ich mich mal direkt an. Wer hat denn hier ein wochenlanges Krankschreiben propagiert? Es ging um eine kurzfristige Lösung und diese ist legitim, da Arbeitsfähigkeit nicht gegeben ist.
Da bleiben andere wegen kleinerer quersitzender Fürze zuhause!
Wenn mein Kind Ü12 mit Epilepsie-Verdacht 400km von mir entfernt Untersuchungen hinter sich bringen müsste...
...fände ich definitiv eine Lösung, ohne irgendwen um Erlaubnis zu bitten.
Wir haben mittlerweile die Diagnose: Unser Sohn hat - wie wir bereits vermutet haben - eine (klassische) Epilepsie. Er muss jetzt bis auf Weiteres täglich morgens und abends Medikamente nehmen (jeweils mehrere Kapseln), sowie immer eine Notfallspritze mit sich tragen.
Was die Zukunft bringt - ich denke (mit großen Bauchschmerzen) auch an Dinge wie Führerschein u.ä. - wird sich zeigen :-/
Das tut mir sehr leid!
Ich kann dich sehr gut verstehen, was deine Zukunftsängste angeht. Fühl dich gedrückt.
Ist er noch im Krankenhaus?
Keine Ahnung ob es dir hilft (ist ja eher anekdotisch), aber meine Cousine hat Epilepsie, ist gut eingestellt und fährt Auto, hat 2 Kinder und lebt ihr Leben recht normal. Kann also alles gut werden.
Euch alles Gute!
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