Das ist so nicht korrekt: Die Schulleitung hört die Lehrerkonferenz an (also Lehrkräfte jedweden Geschlechts) und bestellt dann. (§15a Landesgleichstellungsgesetz).
Dann haben wir das falsch gemacht.
Das ist so nicht korrekt: Die Schulleitung hört die Lehrerkonferenz an (also Lehrkräfte jedweden Geschlechts) und bestellt dann. (§15a Landesgleichstellungsgesetz).
Dann haben wir das falsch gemacht.
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Beauftragte(r) für Chancengleichheit (Bestellung durch Dienststelle, in manche Ländern zu wählen durch die weibliche Belegschaft)
In NRW auch. Blöd ist das!
Das ist so nicht korrekt: Die Schulleitung hört die Lehrerkonferenz an (also Lehrkräfte jedweden Geschlechts) und bestellt dann. (§15a Landesgleichstellungsgesetz).
Jedenfalls sind Männer in NRW davon ausgeschlossen, Beauftragter für Chancengleichheit zu sein. Ich war das bei uns etwa zwei Wochen lang, meine SL hat das an die zuständige Stelle (Schulamt? BezReg?) weitergegeben und dann von dieser Stelle das Feedback bekommen, das müsse eine Frau machen.
Jedenfalls sind Männer in NRW davon ausgeschlossen, Beauftragter für Chancengleichheit zu sein.
Ich fordere einen Beauftragten für Chancengleichheit auf die Stelle des Beauftragten für Chancengleichheit!
Aber im Ernst, es schockiert mich, dass pure Diskriminierung scheinbar legal und sogar gesetzlich festgehalten ist.
Jedenfalls sind Männer in NRW davon ausgeschlossen, Beauftragter für Chancengleichheit zu sein.
Nicht nur in NRW.
Ich fordere einen Beauftragten für Chancengleichheit auf die Stelle des Beauftragten für Chancengleichheit!
Aber im Ernst, es schockiert mich, dass pure Diskriminierung scheinbar legal und sogar gesetzlich festgehalten ist.
Und das soll mir jetzt was sagen?
"Eine gewählte bzw. bestellte Gleichstellungsbeauftragte [...] ist [...] eine Funktion [...], die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen, Männern und Diversen befasst [...].
Dass eine solche Stellung, die sich für die Gleichstellung aller Geschlechter einsetzen soll, nur von EINEM dieser Geschlechter besetzt werden darf ist reine Diskriminierung. Man spricht damit Männern und Diversen die Fähigkeit ab, sich ebenso dafür einsetzen zu können. Denn wenn sie das könnten, würden sie genau so eine solche Stelle besetzen dürfen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass diese Stelle früher als "Frauenbeauftragte" bezeichnet wurde und zur Gleichstellung von Frauen in verschiedenen Berufen und Betrieben geschaffen wurde. Ob ich das gut finde oder nicht, lasse ich mal dahingestellt. Eine "Diskriminierung" von Männern sehe ich hier allerdings nicht, hinsichtlich Diversen schon.
Eine Begründung, warum Männer diese Stelle (angeblich) nicht übernehmen können, gab es in einem Urteil in SH: https://www.arbeitsrecht.org/g…tellungsbeauftragte-frau/
Danke für den Hinweis.
Allerdings muss ich sagen, dass die Begründung wenig überzeugend ist. Und, dass ein Gesetzgeber das so bestimmt und ein Gericht das bestätigt, ist ja genau der Punkt, der mich so schockiert. Einen klareren Fall von Diskriminierung kann es kaum geben, als "Für diese Stelle werden ausschließlich Männer/Frauen/hellhäutige Menschen/Christen in Betracht gezogen". Die Begründung ist nicht relevant. Es ist und bleibt klare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Ein Arbeitgeber hat vielleicht auch (in seinen Augen) "gute" Gründe nur Männer einzustellen. Jedoch ist das auch hier nicht in Ordnung, egal welche Begründung er dafür anbringen würde.
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