Hallo allerseits,
ist vermutlich auch wieder Bundeslandabhängig, aber bei manchen handelt es sich ja um Bundesrecht...
Meine Frage: Welche Beauftragungen müssen, welche können eigentlich an einer Schule offiziell vergeben werden?
Ich komme auf:
Sicherheitsbeauftragte(r) für innenschulischen Bereich (durch SL zu bestellen - ÖPR Mitwirkung )
Sicherheitsbeauftragte(r) für außerschulischen Bereich (durch Schulträger zu bestimmen)
Gefahrstoffbeauftragte(r) (durch SL zu bestellen)
Strahlenschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Strahler oder Röntgengeräte vorhanden)
Brandschutzbeauftragte(r)
Beauftragte(r) für Verkehrserziehung
Laserschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Laser vorhanden)
Biostoffbeauftragte)r)
Beauftragte(r) für Chancengleichheit (Bestellung durch Dienststelle, in manche Ländern zu wählen durch die weibliche Belegschaft)
Präventionsbeauftragte(r)
Datenschutzbeauftragte(r)
Hygienebeauftragte(r) (Nachgetragen)
Beauftragte(r) für Veranstaltungstechnik (Nachgetragen - siehe DGUV Regel 102-601)
Zusätzliche Benennungen:
Betriebliche Ersthelfer (ca.5-10 % der Belegschaft, mindestens 2)
Brandschutzhelfer (ca. 5 % der Belegschaft)
Habe ich was vergessen? Danke!