Schwerbehinderung beantragen-Arbeitgeber wird informiert?

  • Guten Morgen,

    ich überlege, mir diverse Leiden als Schwerbehinderung beantragen zu lassen. Wie hoch der Prozentsatz sein könnte, kann ich nur grob abschätzen. Das ist eine Sache der Ärzte und zuständigen Stellen.


    Mich interessiert, ob meine Schule davon erfährt oder ob diese Daten geschützt sind?


    Noch beabsichtigte ich nicht, die mögliche Schwerbehinderung zu nutzen, kann mir aber vorstellen, diese zum früheren Pensionseintritt oder vielleicht in 10 Jahren zur Unterrichtszeitreduktion einzusetzen.


    Noch sehe ich dazu keine Notwendigkeit, aber wenn es notwendig werden sollte, möchte ich mir die aufwändige Beantragungsprozedur und Wartezeit ersparen.


    Letztendlich möchte ich nicht, dass meine Schulleitung davon erfährt, bevor ich das erlaube.


    Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen sammeln können?

  • Ich hatte meine Schwerbehinderung bevor ich an die Schule ging, kann mir aber nicht vorstellen das es in diesem Fall anders läuft, daher, dein Arbeitgeber erfährt dann davon, wenn du die Schwerbehinderung vorlegst. Allerdings hat man die Rechte auch nur dann, wenn die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde.

    Außerdem wir deine Schwerbehinderung bzw. ein GdB in der Regel erstmal befristet festgelegt und es kommt dann zu einer Überprüfung und evtl. Verlängerung und ggf. Entfristung.

    Als Schwerbehindert gilt man ab einem GdB von 50. Ab 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden.

  • Letztendlich möchte ich nicht, dass meine Schulleitung davon erfährt, bevor ich das erlaube.

    Wenn du die Schulleitung informierst, erfährt sie davon. Auf die dir zustehenden Rechte solltest du auch keinesfalls verzichten. Nachteile hast du durch Bekanntgabe keine, sondern nur Vorteile.

  • Die Schule erfährt erst davon, wenn du deine Daten angibst bzw. dem Ministerium meldest.

    Ich würde mich mit dem Anliegen (auch Antrag etc.) an die zuständige Schwerbehindertenvertretung deiner Schulform wenden.

    Die Infos dazu müssten im Lehrezimmer aushängen oder über das Internet zu erfahren sein.

    LG
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Vielen Dank für die Infos.

    Werde mich beim nächsten Arztbesuch im neuen Jahr erkundigen, was möglich ist. Bin beruhigt, dass mein Arbeitgeber nicht automatisch davon erfährt. Also entscheide ich alleine, ob jemand davon erfährt oder nicht.

  • Zitat

    Wenn du die Schulleitung informierst, erfährt sie davon. Auf die dir zustehenden Rechte solltest du auch keinesfalls verzichten. Nachteile hast du durch Bekanntgabe keine, sondern nur Vorteile.

    Das sehe ich auch so! Sonst kannst du ja gar nicht auf dir möglicherweise zustehende oder behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche zugreifen.

  • Ich beabsichtige nicht, die Rechte wie Stundenermäßigung oder dergleichen anzustreben.

    Mir geht's nur darum, im Notfall zwei oder mehr Jahre früher gehen zu können.


    Ich werde den Antrag nur dann stellen, wenn diese Information nicht an die Schule weitergegeben wird.

  • Wenn ich dich richtig verstehe meinst du:

    Ich stelle den Antrag und lege den Ausweis, wenn ich ihn erhalte, in die Schublade.

    Niemand erfährt davon. Die "Nachteilsausgleiche" wie Stundenermäßigung etc. benötigst du nicht.

    Wenn du in Richtung Pensionierung gehst, dann gibst du die Schwerbehinderung an.

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • So ist der Plan.

    Hm, warum willst du den dann jetzt schon beantragen? Die Ersterteilung erfolgt befristet; machst du das sagen wir mit Anfang 60, kann es sein, dass die Verlängerung erst zu beantragen wäre, wenn du schon frühpensioniert bist, was dir- solltest du auch dann keine weiteren Rechte nutzen wollen- einen Antrag sparen würde. (Ist reine Neugier, was deine Motivation anbelangt diesen jetzt zu beantragen, obgleich du ihn erst in einigen Jahrzehnten nutzen möchtest.)


    Dies geschrieben finde ich es absolut sinnvoll den Ausweis zu beantragen wenn entsprechende gesundheitliche Probleme vorliegen. Selbst wenn du die weiteren Rechte nicht in Anspruch nimmst hast du zumindest einen Steuervorteil, den du angeben kannst als Ausgleich für erhöhte Gesundheitskosten, die man oft hat bei vorliegender Schwerbehinderung. Außerdem schützt du dich und kannst später immer noch entscheiden mehr Rechte in Anspruch zu nehmen, sollte das für dich relevant werden. Niemand erfährt jedenfalls von deinem GdB bis du diesen öffentlich machst, es gibt keinerlei automatisierte Information des Dienstherrn/Arbeitgebers an dieser Stelle seitens der Versorgungsämter. Auch Schwerbehindertenbeauftragte beim Personalrat/deiner Gewerkschaft unterliegen an dieser Stelle der Schweigepflicht und dürfen deinen GdB nicht öffentlich machen, solange du diese nicht von der Schweigepflicht entbindest. Sollte sich für dich also weiterer Beratungsbedarf in der Sache ergeben kannst du ohne Bedenken die entsprechenden Stellen kontaktieren und um ein- vertrauliches- Beratungsgespräch bitten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • In welchem Bundesland unterrichtest du? In Baden-Württemberg sind die Interessenvertretungen der Schwerbehinderten an die Schulämter / Oberschulämter angegliedert. Such' dir auf der Website den Ansprechpartner raus - und frag' auf diese Weise jemand, der sich auskennt - und nicht im anonymen Forum. Die Interessenvertreter der Schwerbehinderten sind Betroffene, die sich für Betroffene einsetzen. Sie werden von Betroffenen gewählt und kennen sich aus.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

Werbung