Ehegattenbezogener Familienzuschlag in Elternzeit (BW)

  • Guten Abend,


    Bekommt man den ehebezogenen Familienzuschlag während der Elternzeit (12 Monate, Elterngeld 1800 €)? Falls ja, wie hoch ist er dann? Im Mutterschutz (8 Wochen) bekommt man ihn wohl noch in voller Höhe?


    Danke und Grüße

  • Wäre toll, wenn das jemand auf der Gehaltsabrechnung kurz checken könnte. Ich vermute, dass man den in Elternzeit nicht bekommt? Oder nur einen Basisanteil? Grund meiner Frage: Wider Erwarten bekomme ich nun auch diesen ehebezogenen Familienzuschlag, obwohl ich unverheiratet (aber mit Kind) bin. Und ich bekam rückwirkend noch eine Summe, die ich aber irgendwie nicht so ganz nachvollziehen kann.

  • Den ehegattenbezogenen Teil des Familienzuschlags erhält man, wenn jemand anderes bei einem wohnt und man diesem unterhaltspflichtig ist. Das trifft auf Dein Kind ja zu (ich gehe zumindest, vermutlich wie das LBV, davon aus, dass Dein Kind bei Dir wohnt). Normalerweise muss man das aber beantragen.

    Dieser Zuschlag beträgt derzeit 154,47, wenn man den voll und nicht hälftig mit dem anderen Erzeuger beansprucht.

    Dies obige bezieht sich aber auf die reguläre Besoldung, der man ja auch während der Mutterschutzfristen unterliegt.

    Nimmt man Elternzeit, bekommt man ja keine reguläre Dienstbezüge sondern kann eine zeitlang Elterngeld beantragen, das sich nach dem vorherigen Nettogehalt richtet.

  • das sich nach dem vorherigen Nettogehalt richtet.

    Nein, nach dem Bruttogehalt.


    Also eigentlich sollte man in Elternzeit ohne Bezüge auch keinen Ehegattenzuschlag erhalten, es sein denn, es ist eine Nachzahlung ab der Geburt.

    Wird dann vermutlich aber auch taggenau wie die Bezüge berechnet.

  • Kann sein. Dann bin ich aber nicht der einzige, der sich irrt. Klick.


    BMFSFJ:


    Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 Prozent des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt.

    Nein, du hast den Nachsatz scheinbar leider nicht gelesen, denn es ist eben nicht das Netto-Entgelt, was du wirklich hattest, steht da in deinem Link genau so drin, extra farbig hervorgehoben. Es wird vom Brutto ein Elterngeld-Netto berechnet und das hat wenig mit dem tatsächlichen Netto zu tun.

    Zitat

    Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem NettoEinkommen. Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet sie ein vereinfachtes Verfahren an.

  • Äh, doch noch eine Frage.
    Warum hat dann die Steuerklasse Einfluss auf die Elterngeldzahlung? klick

    Wurde uns damals deshalb auch empfohlen 3/5 zu wählen und nicht 4/4

    Edit: Naja, eine etwas akademische Diskussion, aber ich halte den Hinweis, dass Brutto-Gehalt zählt zwar für formal richtig aber irreführend.

    Es geht also eigentlich nur darum, dass das Netto-Gehalt eben nicht das Netto-Gehalt aus der Steuererklärung sondern ein fiktives/pauschaliertes Netto ist, in dem nur einige Kenngrößen verwurstet werden.

  • Äh, doch noch eine Frage.
    Warum hat dann die Steuerklasse Einfluss auf die Elterngeldzahlung? klick

    Wurde uns damals deshalb auch empfohlen 3/5 zu wählen und nicht 4/4.

    Na weil die Elterngeldstelle das mit der Steuerklasse, die überwiegend in den letzten 12 vollen Kalendermonaten vor dem Mutterschutz vorgelegen hat berechnet.

    Sprich, wenn du gemischte Steuerklassen hattest und somit unterschiedliche Netto-Einkommen (also einen Teil 4/ und einen Teil 3, dann nimmt die Elterngeldstelle die Steuerklasse, die am meisten vorlag (bei gleicher Anzahl die letzte) und berechnet alle 12 Monate damit und somit unterscheidet sich dann dein berechnetes Netto-Einkommen evtl. sogar ganz gewaltig vom echten Netto. Genauso wie Steuerklasse 6 auch immer durch 1 oder 4 ersetzt wird.

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