Hallo,
kurze Frage an euch.
Und zwar möchte ich gerne in einem Grundkurs - 13. Klasse berufliches Gymnasium NRW - eine Leistungsüberprüfung schreiben, welche im Umfang fast einer Klausur ähnelt.
Laut der BASS ist auch in jenen Grundkursen welche als mündliches 4. Abiturfach möglich sind, keine Klausuren mehr vorgesehen.
Da ich aber den Leistungsstand anhand einer schriftlichen Leistung wesentlich besser überprüfen kann, besonders bei den zahlreichen Kandidaten, welche das Fach als 4. Abiturfach gewählt haben, möchte ich gerne einen "erweiterten Test" schreiben.
Mir ist bewusst, dass ein "Test" nur 30 Minuten gehen darf, jedoch ist das - wenn ich eine Textgrundlage biete und entsprechende Aufgabenstellungen zu wenig Zeit.
Somit meine Frage, ob ich das Ganze "schriftlicher Leistungsnachweis" nennen darf und dann z. B. auch 60...80 Minuten schreiben darf?
Es muss doch eine Form der schriftlichen Leistungskontrolle geben, die zwischen "schwarz vs. weiß", nämlich "Klausur vs. Test" unterscheidet
Vielen Dank für eure Infos und beste Grüße