Hallo ihr Lieben.
Über die Suchfunktion habe ich zu meiner speziellen Frage nichts gefunden, aber vielleicht hat ja der ein oder andere eine Antwort zu meinen Fragen.
Ich mich würde gerne im Bereich der systemischen Beratung/ Therapie weiterbilden. Das gehts berufsbegleitend am Abend und dauert insgesamt 3 Jahre.
Nun würde ich gerne, bevor ich das Geld und die Zeit investiere, wissen, ob ich damit danach dann auch nebenher arbeiten kann.
Ich arbeite in Nds., verbeamtet auf Lebenszeit. Und würde gerne 30-50% arbeiten und den Rest eben als systemische Therapeutin selbstständig arbeiten.
Folgende Fragen haben mir die entsprechenden Gesetzestexte nicht beantwortet:
1. Gilt auch bei Teilzeit maximal 8 Stunden pro Woche zusätzlich oder wird das anteilig berechnet? Also bei 10 Stunden bsp nur 2 Stunden nebenher? Wegen der 1/5 Vermutung?
2. Wie ist das mit dem Verdienst? Sind es 40% des monatlichen Nettoeinkommen maximal?
3. Kennt sich jemand damit aus, ob eine therapeutische Nebentätigkeit ein Versagensgrund wäre? Ich würde ja nicht meine Schüler behandeln.
Liebe Grüße und tausend dank!