Hallo, liebe Forums-Leute,
ich fülle gerade den Bewerbungsbogen für das Referendariat ab Februar 2006 in NRW aus. Dabei haben sich 1000 Fragen und Probleme ergeben... Ich wäre super dankbar für ein paar Antworten und eure Erfahrungen!
1.) Was ist der Unterschied zwischen einer eheähnlichen Gemeinschaft und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Wie kann aus einer eheähnlichen Gemeinschaft eine eingetragene werden bzw. wo lässt man sowas machen?
Bei "Familienstand" (Punkt 17 des Antrages) kann man neben "ledig", "verheiratet", "geschieden" und "verwitwet" auch "eingetr. Lebenspartnerschaft" angeben. Ich wohne seit 1,5 Jahren mit meinem Freund zusammen, also in einer "eheähnlichen Gemeinschft", würde ich sagen. Kann ich trotzdem "eingetr. Lebenspartnerschaft" ankreuzen oder was genau ist damit gemeint?
2.) In der Anleitung zu LID 102 steht zu Punkt 88 des Antrages:
ZitatBeachten Sie bitte, dass die eheähnliche Gemeinschaft nur berücksichtigt wird, wenn sie VOR Abgabe der Bewerbung begründet wurde.
Was heißt VOR?!?! Bedeutet dass, das die eheähnliche Gemeinschaft einfach nur VOR dem Zeitpunkt der Bewerbung bestanden haben muss oder wie? Und warum ist jetzt hier nur noch von "eheähnlicher Gemeinschaft" und nicht mehr von "eingetragener Lebenspartnerschaft" die Rede?
3.) Ich bin nicht sicher, ob ich bei den "Angaben zur Ausbildung" (Punkt 31 des Antrages) das Lehramt 24 (Lehramt für die Sekundarstufe II/I) oder Lehramt 27 (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) eintragen soll. Wo genau ist denn der Unterschied? Ich habe das 1. Staatsexamen für Sek. I+II in Englisch und Deutsch, sowie für Sek. I in Ev. Religion. Würde gern ans Gymnasium. Also was soll ich ankreuzen?
4.) Daraus ergibt sich Frage 4: Von meinen 3 Fächern kann ich im Ref. ja nur 2 machen. Ich würde gern Englisch (Sek. I+II) und Reli (Sek. I) nehmen, weil ich dann nicht 2 Korrekturfächer habe. Kann mir einer sagen, ob ich problemlos mein 3. Fach Reli wählen kann, denn ich habe ja nur die Lehrbefähigung für Sek. I. Oder sieht es die Bezirksregierung wohl lieber, wenn ich meine beiden Hauptfächer im Ref. mache, da ich beide auf Sek. I UND Sek. II studiert habe?
5.) Zum Ortswunsch (Punkte 50-57 des Antrages): Man soll hier ja brav mindestens 4 Ausbildungsorte angeben. Habt ihr alle 4 Orte angegeben? Ich würde am liebsten nur 1 angeben, denn alles andere kommt einfach absolut nicht in Frage bzw. ist für mich wegen meiner Fächer-Kombi nicht wählbar. Da ich hoffentlich 3 Sozialpunkte bekomme, hoffe ich mal, dass das mit meinem Ortswunsch klappt. Haben noch andere von euch nur 1 Ortswunsch angegeben oder ist das eher nicht empfehlenswert?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich sehe plötzlich nur noch Fragezeichen... Wer kann mir helfen?
Liebe Grüße
und danke schon mal für eure Hilfe,
Vivi