Es gibt nur eine sehr vage Stellenbeschreibung durch den Arbeitgeber (ich vermeiden den Begriff Dienstherr, denn eine Verbeamtung ist ja nicht vorgesehen).
Mir ist noch vor Kurzem der Fall der Umwandlung einer Lehrerstelle in Schulsozialarbeit inklusive Verbeamtung untergekommen… und auf Stella gibt es Stelle für Schulsozialarbeiter*innen, mit A/E- Bezeichnung.
Wann wird entschieden, ob die Schulsozialarbeit von einem Landesbeamten gemacht wird? Dass der Schulträger befristete Verträge im Angestelltenverhältnis macht, schlimm /doof genug, aber das Land? Warum darf es das? Und wann nicht?