Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Zur Zeit haben wir keine Schulleitung, da unsere Chefin längerfristig erkrankt ist und bis jetzt kein Ersatz gefunden wurde. Normalerweise bekommen die Eltern unserer Schüler jedes Jahr Unterlagen zum Datenschutz inklusive einer Fotogenehmigungen, die dann ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist bis jetzt nicht passiert. Ich bin der Meinung, dass diese Formulare jedes Jahr neu ausgefüllt werden müssen, finde dazu aber im sächsischen Schulgesetz keine Angaben. Weiß jemand, ob eine einmalige Fotogenehmigung der Eltern zu Beginn der Schulzeit bis zum Ende der Schulzeit gültig ist, oder muss eine Fotogenehmigung jedes Jahr neu durch die Eltern bestätigt werden?
Vielen Dank