Unterlagen zum Datenschutz und Fotogenehmigungen

  • Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Zur Zeit haben wir keine Schulleitung, da unsere Chefin längerfristig erkrankt ist und bis jetzt kein Ersatz gefunden wurde. Normalerweise bekommen die Eltern unserer Schüler jedes Jahr Unterlagen zum Datenschutz inklusive einer Fotogenehmigungen, die dann ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist bis jetzt nicht passiert. Ich bin der Meinung, dass diese Formulare jedes Jahr neu ausgefüllt werden müssen, finde dazu aber im sächsischen Schulgesetz keine Angaben. Weiß jemand, ob eine einmalige Fotogenehmigung der Eltern zu Beginn der Schulzeit bis zum Ende der Schulzeit gültig ist, oder muss eine Fotogenehmigung jedes Jahr neu durch die Eltern bestätigt werden?

    Vielen Dank

  • Keine Ahnung, aber ...


    1. Könnt ihr bei der Schulaufsicht nachfragen?


    2. Wie waren denn die bsiherigen Genehmigungen formuliert? Steht da etwas, das die Gültigkeit beschränkt?


    3. Selbst wenn die „alten“ Genehmigungen noch gelten, macht ihr nichts verkehrt, wenn ihr neue einholt.


    4. Bekommt ihr eine Entlastung dafür? Oder übernehmt ihr die Leitungsaufgaben ehrenamtlich?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hallo O.Meier, danke für Deine Hinweise. Die Situation ist wirklich schwierig bei uns. Unsere Schulleitung hat bis zu ihrem Unfall alles alleine gemacht. Wir hatten auch bis vor Kurzem keine Sekretärin😳. Keiner von uns Kollegen wusste über Termine, abgelegte Unterlagen Bescheid. Wir sind 8 Kollegen in der Schule. Zwei Kollegen sollten dann in Absprache mit dem Schulamt administrative Aufgaben übernehmen…ohne Stundenausgleich. Das ist, erwartungsgemäß, gründlich schief gegangen. Da es hier im Schulaufsichtsbereich keine weiteren Lehrkräfte zur Abordnung gibt, soll jetzt eine Kollegin ( sie hat zwei Kinder 13 und 5) die vorläufige Vertretung übernehmen. Sie bekommt dafür 10 Abminderungsstunden. Hat natürlich aber eine eigene Klasse und muss nun diese 10 Stunden auf uns übrige Kollegen verteilen. Jetzt ist auch noch eine weitere Kollegin erkrankt. Und das Schulamt tut nichts. Wir sollen dann halt eine nicht zu betreuende Klasse zu Hause beschulen. Das bedeutet für uns voller Unterricht und eine Klasse muss dann noch zu Hause beschult werden. Das sind untragbare Zustände und wir alle sind am Ende unserer Kraft. Eltern beschweren sich natürlich über Stundenkürzungen… Die Fotogenehmigungen waren schon richtig formuliert, allerdings ist dort keine zeitliche Begrenzung angegeben. Ich habe dann vermutet, dass unsere Schulleitung halt jedes Jahr neue Genehmigungen verteilt, um auf der sicheren Seite zu sein. Da ich Datenschutzbeauftragte bin, suche ich seit einigen Stunden eine rechtliche Bestimmung zu diesem Thema. Das ist jetzt für mich sehr dringend, da eine Kollegin Fotos der Kinder in unserem örtliche Anzeiger veröffentlichen will, obwohl ich meine Bedenken geäußert habe.

  • Das ist jetzt für mich sehr dringend, da eine Kollegin Fotos der Kinder in unserem örtliche Anzeiger veröffentlichen will,

    Dann holt nur von den dort abgebildeten Kindern (bzw. deren Eltern) die Genehmigung ein. Formuliert dies spezifisch für diesen Zweck (Veröffentlichung im Anzeiger (sowie auf dessen Internetseite/Social Media Kanäle?)). Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.


    (Und wenn Eltern das nicht bis zum XY. Oktober unterschrieben zurückreichen, hat sich das mit der Veröffentlichung - und der Dringlichkeit - erledigt. ISt dann erstmal runter von deinem Schreibtisch.)

  • Die Schulleitung wird die Dinger in den letzten Jahren, wenn es jährlich erforderlich ist, ja nicht heimlich an alle SuS verteilt oder an die Eltern verschickt haben. Weiß dann niemand aus dem Kollegium, ob so ein Wisch im Vorjahr ausgegeben wurde?

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Djino das habe ich auch vorgeschlagen, ist aber in dem konkreten Fall nicht möglich, da die Fotos morgen an den Anzeiger geschickt werden müssen.

    ninale Hatte ich ja geschrieben, bis jetzt haben wir jedes Jahr die Fotogenehmigung ausfüllen lassen. Ich wollte nur wissen, ob das jährlich nötig ist, denn dieses Jahr wurde, aus oben geschilderten Gründen, noch nichts an die Eltern verschickt. Und meine Frage ist, immer noch, gibt es in den Vorschriften einen Passus, der bestimmt, ob die Fotogenehmigung jährlich, oder nur zu Beginn im ersten Schuljahr ausgefüllt werden muss.

  • da eine Kollegin Fotos der Kinder in unserem örtliche Anzeiger veröffentlichen will,

    Dann soll sie sich auch um die Genehmigungen kümmern. Verstehen kann ich jene Kollegin nicht. Bei euch brennt die Hütte und die beschäftigt sich mit Fotoromanen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Die Schulleitung wird die Dinger in den letzten Jahren, wenn es jährlich erforderlich ist, ja nicht heimlich an alle SuS verteilt oder an die Eltern verschickt haben. Weiß dann niemand aus dem Kollegium, ob so ein Wisch im Vorjahr ausgegeben wurde?

    Dann sage ihr, dass sie ggf. in Teufels Küche kommt, wenn sie sich nicht die Genehmigung einholt.

    Sie soll Fotos nicht morgen losschicken! Dann kommt es halt nicht in die Zeitung.

  • Also meine Antwort war schon blöd, aber deine verstehe ich nun gar nicht mehr🤪

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • sehrratlos , wenn du Datenschutzbeauftragte bist, sicherst du dich natürlich ab und sagst der Kollegin, dass sie so vorgehen soll, wie von Djino vorgeschlagen. Wenn das nicht mehr geht, dann erscheinen die Fotos nicht. Zumindest nicht auf deine Empfehlung hin.


    Im übrigen werden die Formulare an allen Schulen, die ich in Sachsen kenne, jedes Jahr aktualisiert, scheint also irgendwo so zu stehen. Auch die Testerlaubnisse mussten zu S-Jahresbeginn neu unterzeichnet werden und wir unterschreiben jedes Jahr Datenschutzbelehrungen neu. Das Schuljahr hat bei mancher Unterschrift offenbar eine rechtliche Relevanz. Wo es steht, weiß ich auch nicht, aber niemals würde ich in heutiger Zeit Fotos ohne aktuelle Erlaubnis veröffentlichen lassen.


    Ansonsten gilt:


    Bei euch brennt die Hütte und die beschäftigt sich mit Fotoromanen.

    Lass dich nicht unter Druck setzen, sondern versuche, deine Entscheidungen nach gesundem Menschenverstand zu treffen, nicht nach Erwartungen und Wünschen und Drängeln.

  • @karuna danke für Deine Hinweise. Ich bin jetzt genauso, wie von Dir vorgeschlagen, vorgegangen. Im Ernstfall ist ja die Schulleitung verantwortlich, die wir ja zur Zeit nicht haben. Schade, dass Du auch keine Stelle in der Datenschutzverordnung oder im Schulgesetz gefunden hast. Ich hoffe nun, dass sich die Situation nach den Herbstferien entspannt und endlich Lösungen gefunden werden.

  • Hallo


    in Anlage 2 zur VwV Schuldatenschutz Sachsen (Anlage 2 ist ein Musterformular mit Titel "Einwilligung des Schülers in die Veröffentlichung personenbezogener Daten, Fotos, Videos und Filme" ist formuliert:

    "Die Einwilligungen gelten ab dem Datum der Unterschrift und auch über die Beendigung des Schulverhältnisses hinaus. ..."


    Zumindest passender Formulierung ist also keine jährliche Erneuerung erforderlich.

    Wenn ein eurem Formular keine zeitliche Beschränkung eingetragen ist, entscheide ggf. ein Gericht ...



    Edit: Nach Punkt 5 c der VwV ist das genannte Formular zu verwenden.

  • @ Nitram Das ist jetzt sehr erstaunlich. Gerade habe ich mich eingelogt und wollte genau diese Stelle aus dem Formular zitieren8). Jetzt schaue ich bei unseren Formularen in der Schule gleich morgen nach, ob dieser Passus draufsteht. Dann sind wir aus dem Schneider. Herzlichen Dank, dass Du es jetzt auch gefunden hast. ich hatte die ganze Zeit auf den falschen Seiten gesucht.

  • Ja genau! Man wird älter ^^ (und mein Hirn war im Samstagsabend- / Ferienmodus) :staun:

    Öh, kenne ich gut 😊, nur mein Hirn muss noch ein paar Tage bis zu den Ferien durchhalten…

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

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