Inwieweit sind wir verpflichtet, Zusatzaufgaben zu übernehmen? Dürfen zum Beispiel regelmäßige verpflichtende Termine anberaumt werden für Konzeptarbeit o.ä.? Und wenn ja, wieso erhalten die einen Abminderungsstunden oder Beförderungsstellen für ihre Tätigkeiten und andere machen den Käse immer für lau?
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Ist das eine rhetorische Frage?
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Ach, liebe Karuna, du bist lange genug im Schuldienst, um zu wissen, dass es keine Logik bei solchen Sachen gibt und die Frage nach dem "warum" nichts bringt.
Du bist nur dazu verpflichtet, das zu machen, was zu deinen Dienstpflichten laut Schulgesetz gehört (und da fällt eine Menge rein), aber dies auch innerhalb von (für mein BL) 41 Stunden pro Woche, dies auf 46 Wochen im Jahr. Wenn dann keine Zeit mehr ist, ist keine Zeit mehr.
Warum wer was bekommt: zu dem Zeitpunkt der Verhandlung Glück oder Pech gehabt, sowohl im Hinblick auf offizielle Richtlinien (hier wieder für mein BL: die Betreuung von Praxissemesterstudierenden bringt mehr Entlastung als bei Referendar*innen, die Entlastung steht einem zu, bei Referendar*innen kann es mutualisiert werden..., das Gym und die Gesamtschulen haben mehr Beförderungsstellen als die Sek1-Schulen, wobei das BK noch mehr hat...) als auch innerhalb des eigenen Systems (ein Kollege verhandelt besser, bzw. die SL ist der Meinung, dass eine Aufgabe besonders wichtig ist und "lockt" bzw. honoriert damit, ...)usw...
Man kann also entweder die Aufgaben schlau wählen, sich damit abfinden oder zumindest systemimmanent mit dem Personalrat / Lehrerrat darauf hin arbeiten, dass es 1) transparent und 2) fair ist. -
im Ernst: Kommt doch drauf an, was zu dienen "Dienstpflichten" gehört. Konzeptarbeit, Lehrplan überarbeiten, Schulprogramm evaluieren... Keine Ahnung, wie es in Sachsen (?) geregelt ist, aber wissen müsstest du es eigentlich. Und Beförderungen? Das Wort kenne ich als Grundschullehrer gar nicht...
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Zitat
Und Beförderungen? Das Wort kenne ich als Grundschullehrer gar nicht
noch nicht. Aber im neuen Masterplan steht es zumindest drin.
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Kommt doch drauf an, was zu dienen "Dienstpflichten" gehört.
Wo stehen die? Ich finde nichts.
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Und Beförderungen? Das Wort kenne ich als Grundschullehrer gar nicht...
Ab damit ins neue Lernwörtertraining!
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Karuna, von welchem Bundesland sprechen wir?
Die Dienstpflichten müssten im Schulgesetz oder dem analog bei euch geltenden stehen.
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Es geht um Sachsen und ich finde dazu im SchulG nichts.
Es gibt außerdem die neue Kategorie der "Lehrer mit besonderen Aufgaben", was als Idee gedacht war, den ganzen Nichtbeamten eine Höhergruppierung zu ermöglichen. Die Unklarheiten und neuen Ungerechtigkeiten, die sich daraus ergeben, hat die GEW zusammengefasst, wie ich gerade sehe. Offenbar gibt's das nur hier und andere wunderten sich darüber auch schon:
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In NRW gibt es zusätzlich z.B. noch die allgemeine Dienstordnung. Wo Verpflichtungen mit aufgeführt sind.
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Hm, schwierig.
Im Sächsischen Schulgesetz steht im §40
(2) 1Der Lehrer trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler im Rahmen der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung, in der Verfassung des Freistaates Sachsen in der jeweils geltenden Fassung und der in diesem Gesetz niedergelegten Erziehungs- und Bildungsziele, ländergemeinsamen Bildungsstandards, Lehrpläne sowie der übrigen für ihn geltenden Vorschriften und Anordnungen. 2Er ist verpflichtet, sich regelmäßig, insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit, in angemessenem Umfang fortzubilden. 3
Diese Verpflichtung umfasst neben der fachlichen und pädagogischen Fortbildung auch die Erweiterung der diagnostischen Fähigkeiten und der entwicklungspsychologischen Kenntnisse. 4
Das Nähere, insbesondere zum Umfang der Fortbildung, regelt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch Rechtsverordnung.
Das Hervorgehobene würde ich jetzt so auslegen, dass man sich das Schulgesetz anschauen muss und aus allen Paragraphen die Dienstpflichten herauslesen /-suchen muss. *grübel*
P.S.: ich hatte auch auf eine ADO wie in NRW gehofft.
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Wo stehen die? Ich finde nichts.
Na ja,
wenn Schulen zum Beispiel verpflichtet sind, ein Konzept zur Suchtprävention, Verkehrserziehung, Mediendidaktik, ... vorzuhalten sowie jährlich eine Projektwoche, einen Sporttag und ... durchzuführen,
dann sind dies festgeschriebene Aufgaben. Für diese gibt es an der Schule, aus den Reihen der Lehrkräfte, Verantwortliche. In Arbeitskreisen oder Dienstbesprechungen oder ... werden Konzepte erarbeitet, die an der jeweiligen schulischen Realität orientiert sind. Sie werden durch alle Lehrkräfte an der Schule umgesetzt.
Und insofern: Als Lehrkraft ist man immer für mehr als Unterricht zuständig. Diese "Zusatzaufgaben" (die keine sind) werden kollegial verteilt, jede*r übernimmt irgendwas und wird in diesem Bereich "Expert*in" / Ansprechpartner*in.
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In Arbeitskreisen oder Dienstbesprechungen oder ...
Darum geht es hier ja. Darf eine Schulleitung "Arbeitskreise" berufen und dich anweisen, ein Medienkonzept zu schreiben?
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Hm, ja.
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Darum geht es hier ja. Darf eine Schulleitung "Arbeitskreise" berufen und dich anweisen, ein Medienkonzept zu schreiben?
Ist es eine generelle Frage oder darf die Schule DICH anweisen, das zu tun? Der Hinweis auf Verteilung und Arbeitszeit im obigen Beitrag gilt weiterhin, aber: irgendjemand muss es nunmal machen. Also "verteilt" die SL bzw. gibt die Anweisungen von oben weiter. Wer soll es sonst noch machen? (also reale Frage: hast du Alternativen? Gibt es freiwillige KuK, denen jetzt die Aufgabe weggenommen wird, weil die SL es anderen Menschen gibt?)
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Die Frage ist eher, warum ich seit 10 Jahren Nachmittage mit derlei Aufgaben zubringe und jetzt jüngere Kollegen für ähnliche Tätigkeiten eine Beförderung kriegen. Oder nein, die Frage ist, ob ich als Schluss daraus nichts mehr mache, denn es gibt ja nun Leute, die meine Schulleitung offenbar für besser hält. Dann müssen die aber halt meinen Teil mitmachen.
Also weiterhin: wer kann mich zwingen, was genau zu machen. Gibt es dazu eine Antwort außer "irgendwer muss ja".
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So, jetzt kommen wir dem Kern näher (Vielen Dank für die präzisen Fragestellungen).
Ja, die Schulleitung kann dich trotzdem zwingen, wäre aber ganz schön doof, solche Spielchen zu machen. Entweder bist du das Mobbingsopfer des Kollegiums (dagegen was tun! aber das weißt du am besten hier) oder die SL spielt mehrere Personengruppen gegeneinander aus. Dann den Personalrat einschalten (den richtigen wählen), als Kollegium organisieren und dafür sorgen, dass es fair und transparent zugeht.
Aber ja, ich vermute, das Gefühl, ab einem bestimmten Moment von "all den jungen (kurzfristig) übermotivierten KuK" überholt zu werden, die es schaffen, kennen viele und eine gute Schulleitung lässt es nicht zu, weil man sonst schnell total demotivierte Kolleg*innen hat.
-> Personalrat. -
Danke chilipaprika!
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Oder nein, die Frage ist, ob ich als Schluss daraus nichts mehr mache, denn es gibt ja nun Leute, die meine Schulleitung offenbar für besser hält. Dann müssen die aber halt meinen Teil mitmachen.
Klingt nach einem Plan.
Also weiterhin: wer kann mich zwingen, was genau zu machen.
Zwingen wohl kaum. Aber sie kann dich anweisen. Sie kann dich aber nicht anweisen, es auch gut zu machen. Insbesondere, wenn du dafür keine Entlastung erhältst, dürfte es nämlich schwierig werden, genug Zeit für diese nicht näher bestimmte Aufgabe zu haben. Irgendetwas muss liegen bleiben, wenn deine Arbeitszeit hinkommen soll.
Wenn es um ein Medienkonzeot geht, wie ich 'raushöre, ist die Sache nicht wild. Die werden nur geschrieben um abgeheftet zu werden. In der Regel sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben werden.
Entspann' dich und schreib' ein Bisschen was zusammen. Das übliche Blabla aus dem Phrasomaten.
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Schöner fänd ich eigentlich, wenn das, was ich bislang gemacht habe, mal von irgendwem sowas wie Wertschätzung erfährt. Prinzipiell mache ich meine Arbeit gerne. Ich mag aber nicht aller Jahre wieder für was Neues verpflichtet werden und ein anderer bekommt dann die dünn gesäten Lorbeeren.
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