Hallo,
ich frage mich, wie weit die Aufsichtspflicht reicht bzw. in wie weit Dienstanweisungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen können?
Unser Schulgesetz (MV) sagt zu diesem Thema folgendes: "Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulgelände einschließlich der Zeit zwischen dem Unterricht und dem Beginn der Schülerbeförderung sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen."
So oder so ähnlich liest sich das sicher auch in anderen Bundesländern.
Wie sieht das denn aus bei der Aufsicht an den Haltestellen für die Schulbusse? Insbesondere, wenn diese NICHT auf dem Schulgelände sind (was wohl auch üblich ist...). Unsere SuS sind 5. bis 10. Klasse.
Wir sind an unserer Schule verpflichtet, die SuS aller Altersklassen an der Bushaltestelle zu beaufsichtigen, bis dort kein SuS mehr steht bzw. bis ALLE Busse gekommen sind. Ich muss dazu sagen, dass unsere Schule auf dem Land ist, die Busfahrzeiten bestenfalls nur 1x stündlich pro Linie und es zudem normale Linienbusse sind (keine extra Schulbusse). Leider fallen diese Busse auch des Öfteren aus oder kommen sehr verspätet. Immer wieder müssen wir als L teilweise eine Stunde oder länger an der Haltestelle stehen, manchmal dann nur noch mit 1 oder 2 einzelnen SuS (die anderen sind z.B. von Eltern abgeholt worden). Das ist eigentlich kein Zustand.
Die SL besteht auf diese Aufsicht. Muss man das eigentlich so hinnehmen? Ich meine, wenn man Pech hat, steht man da prinzipiell bis zum Sanktnimmerleinstag...