Ungewollt Amtsarzt "belogen"

  • Laut den Abrechnungen meines Kardiologen bin ich in der 15. Woche schwanger. Und zwar DURCHGEHEND seit Dezember 2014. Hab das mehrfach angemerkt und bekam immer die Antwort: "ja, ja, müssen wir rausnehmen".

    Von der Geburt direkt zur Einschulung... Das spart eine Menge Stress. ;)


    An die ZweiflerInnen wegen der Menge an Hausärzten: Durch diverse Umzüge, und weil meine aktuelle Hausarztpraxis eine Gemeinschaftspraxis (6 oder 7 Leute) ist, in der man immer zu dem/derjenigen kommt, der/die gerade da ist, komme ich in den letzten 10 Jahren auch auf knapp 10 unterschiedliche.

  • Also steht bei dir normalerweise nur die relevante Erkrankung, wegen der die Rechnung ausgestellt wurde?

    Ich hatte auch mal eine OP vor über 10 Jahren, die Diagnose steht immer noch drauf. Oder dass ich eine Fußfehlstellung habe, wegen der ich ab und zu Einlagen bekomme. Oder meine Migräne... Das alles und noch viel mehr steht auch auf der Rechnung, wenn ich z. B. wegen einer Bronchitis beim Arzt bin.

    Ist bei mir auch so. Selbst Sachen, die überhaupt nicht behandlungsbedürftig sind:sterne: Ich glaube, da wird auch eine Menge Schmu betrieben...


    Aber ich würde mich deswegen keinesfalls mit der Ärztin aus dem Ausgangspost anlegen! Das wird genauso sein, wie bei uns mit der Notengebung, das ist nicht anfechtbar. Sie hat aufgeschrieben, was sie für richtig hielt und gut ist.

  • Aber ich würde mich deswegen keinesfalls mit der Ärztin aus dem Ausgangspost anlegen! Das wird genauso sein, wie bei uns mit der Notengebung, das ist nicht anfechtbar. Sie hat aufgeschrieben, was sie für richtig hielt und gut ist.

    Das ist ganz sicher nicht gut, jemand, der Jahrelang akut und fortlaufend wegen Depressionen behandelt wird, wird mit ziemlicher Sicherheit nicht verbeamtet und muss das auch angeben.


    Falls die Schilderung wirklich so stimmt, hat die Ärztin sicher nicht nur Fantasiediagnosen gestellt sondern auch entsprechende Behandlungen abgerechnet, die nicht stattgefunden haben und das ist dann schlicht und ergreifend Betrug, bei der beschriebenen Größenordnung sicher im fünfstelligen Bereich. Die Ärztin würde mit Sicherheit strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen und wahrscheinlich ihre Zulassung verlieren. Gerade darum habe ich auch Zweifel an der Darstellung, aber das wird sich hier nicht klären lassen.


    Aber ganz unabhängig vom vorliegenden Fall:

    Ja, ich prüfe meine Rechnungen und bemängle auch, wenn da was drauf steht, was meiner Meinung nach nicht stimmt. Das sollte selbstverständlich sein.

  • @ Möbius

    Wir Kassenpatienten kriegen im Normalfall gar keine Abrechnung und müssen auch nichts einreichen. Du gehst zur Therapiestunde und gibst dein Kärtchen ab, das war es. Nur die Patienten die es wirklich aus Eigeninteress emöchten, können mit einem gewissen Aufwand, dass bei der Kasse beantragen und kriegen einen elektronischen Zugang. Das macht aber kaum einer. Insoweit ist das bei Kassenpatienten nicht selbstverständliche. Sie werden auch in keinster Weise angehalten dies zu tun und sind auch in keiner Weise haftbar wenn sie es nicht tun. So ist die Rechtslage. Das ist ganz anderes als bei einem Beamten, der die Rechnung als sachlich richtig ja selber bei Beihilfe und Krankenkasse einreichen muss.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ich verstehe, dass meine Geschichte unglaubwürdig klingt, ca. 50 Fehldiagnossen

    Also 50 ist schon sehr viel (sind es wirklich 50??), aber ich habe diese Erfahrung auch gemacht, aber erst, als ich Privatpatientin war. Seitdem habe ich auch mehrfach Diagnosen auf Rechnungen stehen gehabt bekommen, die einfach nicht stimmten (z.B. Asthma, Schwangerschaftsdiabetes, chron. Tinnitus, Thrombose und weitere, z.T. als Verdachtsdiagnose - nichts von alldem hatte ich). Als ich die sah, hab ich nochmal angerufen, um das zu klären und jeweils eine 2. Meinung eingeholt, wo diese angebliche Diagnose widerlegt wurde. Einen Arzt (HNO wg. chron. Tinnitus) habe ich mal direkt angesprochen, ob er da mehr abrechnen könne, wenn er das immer wieder drauf schreibt (ich hatte tatsächlich mal kurzzeitig Ohrgeräusche, die wieder verschwanden, aber 2 Jahre später, wo ich wegen was ganz anderem da war, stand das immer noch drauf...), da lachte er nur etwas peinlich berührt... alles klar. Es wurde dann rausgenommen für die nächste Rechnung. Das sagt doch alles!?

    Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen,

    Genau das erinnere ich mich auch, unterschrieben zu haben. Damals (Gott, ist das lange her...), mit 25, hatte ich einfach nicht die geringste Ahnung und war auch ziemlich naiv, ich wäre im Traum nicht drauf gekommen, bei meiner Krankenkasse nachzufragen, welche Diagnosen da gespeichert wurden, ich habe nur das angegeben, was die Ärzte gesagt haben. Mir war nicht bewusst, dass ich das hätte tun müssen und ich wurde nicht dazu aufgefordert. Ich kenne auch niemanden, der das gemacht hat.

    Aber was mich immer wundert, wenn ich eine Rechnung vom Hausarzt bekomme, dass da ALLE Diagnosen draufstehen, die er (in knapp 20 Jahren, seitdem ich dort war) je gestellt hat. Also nicht nur chronische Krankheiten, die ich sozusagen immer habe, aber auch Erkrankungen, die längst vorbei sind. Ist das bei euch auch so?

    Nein. Außer bei dem oben genannten Fall mit dem HNO / Tinnitus. Ansonsten habe ich das - außer bei chron. Erkrankungen (Pollenallergie) nicht erlebt.

    Laut den Abrechnungen meines Kardiologen bin ich in der 15. Woche schwanger. Und zwar DURCHGEHEND seit Dezember 2014. Hab das mehrfach angemerkt und bekam immer die Antwort: "ja, ja, müssen wir rausnehmen".

    🙈

  • Ich hatte auch mal eine OP vor über 10 Jahren, die Diagnose steht immer noch drauf. Oder dass ich eine Fußfehlstellung habe, wegen der ich ab und zu Einlagen bekomme. Oder meine Migräne... Das alles und noch viel mehr steht auch auf der Rechnung, wenn ich z. B. wegen einer Bronchitis beim Arzt bin.

    Das ist ja eigenartig. Vielleicht ein Fehler bei der Abrechnung/in der Software?


    Habe nochmal den Eingangspost gelesen, anscheinend ist das mit den Hausärzten ein Verschreiber und es gibt tatsächlich nur eine Ärztin.

    Vielleicht ist das bei der auch so, dass sie einfach alles, was sie jemals auf Verdacht diagnostiziert hat, dann dort einträgt?


    Korrekt wäre das doch dann aber nicht, oder?

  • Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen

    Dein Erachten täuscht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Dein Erachten täuscht.

    Magst du das bitte auch etwas erläutern oder bleibt es bei dieser Behauptung? Warum sollte ein Patient, der offenbar vielfache Arztbesuche hinter sich hat (scheinbar insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit) vollkommen frei von Mitwirkungspflichten bei der wahrheitsgemäßen Angabe von Vorerkrankungen sein? Wie ich oben bereits schrieb, kommt es für die arglistige Täuschung nicht auf das Wissen um solche Vorerkrankungen an, es reicht bereits die billigende Inkaufnahme der Falschaussage.


    PS: Wenn du damit meinst, dass es keine generelle Pflicht gibt, vorab die Patientenakten einzusehen, bin ich vollkommen bei dir. Dann trägt man aber u.U. auch das Risiko, eine Falschangabe gemacht zu haben. Die Nichteinsichtnahme kann jedenfalls nicht in Kombination mit Behauptungen der Form "Ups, habe ich vergessen" oder "Das hat mir mein Arzt nie gesagt" dazu führen, dass man bei gemachten Falschaussagen "aus dem Schneider" ist.

  • An die ZweiflerInnen wegen der Menge an Hausärzten

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich da bei der/dem TE zu Beginn des Ausgangsposts lediglich um einen Tippfehler handelt (Zitat - Hervorhebung durch mich: " ... dass meine Hausärzte mir über fünf Jahre in den meisten Quartalen 4-5 Erkrankungen parallel diagnostiziert hat ...") und es eigentlich "meine Hausärztin" heißen sollte. Im Folgenden war ja auch nur noch von einer Ärztin/Hausärztin die Rede.

    EDIT: Oh, ich sehe gerade, das hat shells auch schon geschrieben. Sorry!


    Das wird genauso sein, wie bei uns mit der Notengebung, das ist nicht anfechtbar.

    Gegen Noten kann auch eine Beschwerde oder ein Widerspruch eingelegt werden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Als Kassenpatient bekommst du doch keine Rechnungen. Und drei Jahre später eine Diagnose anzufechten, halte ich für wenig vielversprechend. Aber wir spekulieren.

  • Gegen Noten kann auch eine Beschwerde oder ein Widerspruch eingelegt werden.

    Wenn es um Versetzung geht und auch da werden nur Verfahrensfehler geprüft.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass allein eine Diagnose angefochten werden kann. Im Grunde müsste das ja bei jeder psychischen Erkrankung gehen. Welche Symptome ich einem Arzt vor Jahren geschildert habe, kann kein Mensch nachprüfen.

  • Wenn es um Versetzung geht und auch da werden nur Verfahrensfehler geprüft.

    Dann unterrichtest du aber in einer kleinen süßen Dorfschule mit super Eltern, die komplett auf die Einschätzung der Lehrer vertrauen, wenn du denkst, dass nur Beschwerden eingehen können, wenn ein Verfahrensfehler bei der Versetzung vorliegt.

    Natürlich können auch Noten von Klassenarbeiten angefochten werden und das ist leider an vielen Schulen auch Realität.


    Mich wundern deine Äußerungen sehr… zumal du in deinem Profil nichts angegeben hast

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Beschwerde kann ja jeder gerne einreichen, die interessiert aber juristisch gesehen niemanden. Für dein Bundesland kannst du das hier nachlesen, Andrew, das sieht woanders aber nicht viel anders aus:

    https://www.bezreg-detmold.nrw…/widerspruchverfahren-zur

    Was meinst du denn mit "interessiert juristisch niemanden"? Wenn du damit meinst, dass diese nicht vor einem VG verhandelt werden kann, ok. Wenn du damit meinst, diese lösen keinen Abänderungsanspruch von Noten aus, auch ok. Dennoch sind Beschwerden bereits (formlose) Rechtsbehelfe, die nicht einfach ignoriert werden können und sehr wohl juristisch interessieren. Insbesondere, wenn sie nicht bearbeitet werden ;) Im Übrigen sind Rechtsbehelfe bereits Instrumente der Anfechtung behördlicher Entscheidungen. Dein Einwand auf die Aussage von Humblebee geht daher ins Leere.

  • Nochmal: hier geht es - lauf Falldarstellung - nicht um unterschiedliche Meinungen zu den Diagnosen einer Ärztin, hier geht es darum, dass die Ärztin Diagnosen gestellt (und abgerechnet) hat, die überhaupt nichts mit den Arztbesuchen des Patienten zu tun hatten, die sie ihm nicht mitgeteilt hat und zu denen auch keine Behandlung stattgefunden hat. Wenn ich wegen einem verstauchen Fuß zum Arzt gehe und der eine klinische Depression in meine Krankenakte schreibt und die zugehörige Diagnostik abrechnet, ohne dass sie stattgefunden hat, ist das Betrug und natürlich juristisch relevant.

  • Wenn ich wegen einem verstauchen Fuß zum Arzt gehe und der eine klinische Depression in meine Krankenakte schreibt und die zugehörige Diagnostik abrechnet, ohne dass sie stattgefunden hat, ist das Betrug und natürlich juristisch relevant.

    Okay, wenn dem so war, dass etwas völlig anderes diagnostiziert wurde, klingt das plausibel.


    Trotz allem ist es so, dass bei jedem Arztbesuch eine Diagnose steht, was einem als Kassenpatient nicht unbedingt bewusst ist. Also beispielsweise geht man mit Rückenschmerzen hin, um ein Physiorezept zu bekommen und du weißt nicht und denkst auch nicht darüber nach, ob der Arzt eine Diagnose aus der Kategorie "M" oder "F" aufschreibt. Also natürlich sollte man wiederkehrende Rückenschmerzen beim Amtsarzt angeben, aber vielleicht fällt man aus allen Wolken, dass der Arzt eine Angststörung und Depressionen vermutet.


    Eine Nebenhöhlenentzündung ist ja nun auch nichts, was man verschweigen würde, weil man die Nichtverbeamtung fürchtet. Also ich finde es schlicht plausibel, dass großzügig Diagnosen aufgeschrieben werden, von denen man nichts weiß. Darum ging es mir.

  • Interessanterweise scheint aber auch jede Krankenkasse andere Infos raus zu geben. Ich habe jetzt meine Daten rausgesucht. Ich kann Euch sagen, an welchen Tagen ich eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen wurde, welche Abrechnungsziffern abgerechnet wurden. Ein ist jedoch durchgängig nicht angegeben und das ist eine Diagnose oder Diagnoseziffer. Insoweit wäre ich gegenüber Karuna keinen Schritt weiter. Ist schon lustig bei den gesrtzlichen🤣

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

    Wer überhaupt keine Ahnung davon hat, dass irgendetwas "relevantes" in der eigenen Patientenakte stehen könnten - einfach weil in der eigenen Krankengeschichte nichts vorgekommen ist - soll deines Erachtens nach von alle Ärztinnen und Ärzte, bei denen er jemals war, die Patientenakte anfordern?

    Falls du verbeamtet bist und Amtsärztlich untersucht/befragt worden bist: Hast du dies damals gemacht?


    Was verleitet dich zu "Es wäre m.E. hier vom ..."? Gibt es im Startbeitrag irgend einen Hinweis darauf, dass kasperklarname jemals irgendeine Erkrankung hatte? Vielleicht war kasperklarname nur wegen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei ihren Hausärzten - aber nie aufgrund einer Erkrankung.

  • Hallo, nochmals vielen Dank für Eure Kommentare.

    Es handelt sich tatsächlich nur um eine Hausärztin (Tippfehler...), zu der ich ca. einmal im Quartal gegangen bin, um mich wegen einer schweren Erkältung/Grippe krank schreiben zu lassen, somit finde ich die Diagnose Chron. Nebenhöhlenentzündung zwar falsch, aber halbwegs nachvollziehbar, weiterhin wurde in jedem Quartal drei psychische Diagnosen und Kopfschmerzen an die TK übermittelt. Eine weitere Abrechnung von Behandlungen erfolgte nicht.


    Ich hatte bisher auch immer ein sehr positiven Eindruck von der Ärztin, die Sprechstundenhilfe war immer etwas chaotisch, aber das kann auch an der hohen Auslastung liegen, d.h. mein erster Gedanke war auch ein Übertragungsfehler, aber nach meinem Gespräch in der nächsten Woche weiß ich mehr. Inzwischen hab ich ein Website gefunden, die beschreibt, wann die Beihilfestelle einen Amtsarzt einschaltet, das ist für meine eingangs gestellte Frage wohl eine gute Richtschnur:

    https://www.beihilferatgeber.de/service/glossar/amtsarzt

  • Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

    Warum sollte ich mir meine Patientenakte ansehen, ich weiss doch im Allgemeinen genau, wann und weshalb ich beim Arzt war. Die billigenden Inkaufnahme kann ich deshalb nicht Nachvollziehen. Ich glaube auch nicht, dass viele hier im Forum vor dem Amtsarztbesuche ihre Patientakten angeforderr haben.

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