wIn Nds. ist Einzelzimmer mit Dusche und WC inzwischen Standard.
Das dürfte wohl die Mindestanforderung sein. Damit ist aber nicht gesagt, dass das Niveau der Unterbringung amtsangemessen ist.
wIn Nds. ist Einzelzimmer mit Dusche und WC inzwischen Standard.
Das dürfte wohl die Mindestanforderung sein. Damit ist aber nicht gesagt, dass das Niveau der Unterbringung amtsangemessen ist.
Leider gibt es in SLH nur einen Weg um dieser Frechheit zu entgehen.
Genau, nämlich "Augen auf bei der Berufswahl".
Das dürfte wohl die Mindestanforderung sein. Damit ist aber nicht gesagt, dass das Niveau der Unterbringung amtsangemessen ist.
Vielleicht solltest du mal überlegen, ob deine Ansprüche die richtigen sind. Du arbeitest (wahrscheinlich) mit Kindern. Da gibt es keine 5 Sterne Hotels. Vielleicht solltest du mal etwas demütiger sein. Denk mal an Bereitschaftsdienste im Krankenhaus, Schiffsbesatzungen, Piloten auf einem Langstreckenflug, Soldaten, ... Oder hast du dir mal überlegt, wo Erzieher im Kindergarten sitzen und arbeiten? Vielleicht einfach mal eine Nachtschicht im Pflegeheim mitmachen. Anschließend kannst du dir dann mal überlegen, ob deine Ansprüche wirklich die richtigen sind.
Zum Thema: Das Problem ist ja nicht nur die Frage der Verpflichtung, sondern auch die Märtyrerhaltung vieler Kollegen / Fachschaften.
Es ist aber noch ein Unterschied zwischen Märtyrerhaltung und angemessenen Forderungen. Beispielsweise Abschlussfahrten. Wenn es üblich ist, dass man am Ende der 4. Klasse auf Klassenfahrt fährt und alle Klassen fahren auch und nur eine Klasse muss ohne guten Grund zu Hause bleiben, weil die Lehrkraft nicht möchte, ist das schon doof. Natürlich ist es etwas anderes, wenn es dafür gute Gründe gibt. Aber einfach zu sagen, ist freiwillig ist auch irgendwie für die Betroffenen sehr unbefriedigend. Da verstehe ich den Frust. Und für die Schule sind ein Haufen unzufriedener Eltern auch nicht toll.
Die Argumentation wird immer kruder. Ich wünsche deinen Kolleginnen, dass du noch mal überdenkst, was du hier so schreibst. Du bist den Gesetzen verpflichtet und nicht irgend einem selbst hergestellten Moralbezug.
Die Argumentation wird immer kruder. Ich wünsche deinen Kolleginnen, dass du noch mal überdenkst, was du hier so schreibst. Du bist den Gesetzen verpflichtet und nicht irgend einem selbst hergestellten Moralbezug.
Meinst Du mich? Du findest ein Einzelzimmer mit Dusche und WC nicht ausreichend?
Wir hatten an den Grundschulen in den letzten 10 Jahren fast durchgehend eine Unterrichtsversorgung von rund 100%.
Für eine durchgehende planmäßige Besetzung braucht man aufgrund der üblichen Ausfälle durch Krankheit etc. eine Versorgung von ca. 120%. Du sprichst also von einer Unterdeckung von ca. 20%.
Meinst Du mich? Du findest ein Einzelzimmer mit Dusche und WC nicht ausreichend?
Das Wort war "amtsangemessen". Ich schlafe in meiner Freizeit freiwillig auf Isomatten und laufe im Dunkeln über den Zeltplatz zum Pieseln im Gemeinschaftsbad. Das hat aber nichts mit dem hier diskutierten Problem zu tun. Ich saß schon mit anderer Leute Kindern in der Notaufnahme, bin davoneilenden in den Wald hinterhergelaufen, die nach Streit mit Mitschülerinnen zu Fuß nach Hause gehen wollten, habe eine Schülerin gesucht, die aus Liebeskummer drohte, sich umzubringen. Mein Bedarf an Jugendherbergsessen ist ebenso gedeckt. Super ist auch, wenn man 5000 Eur privat verwalten soll, weil kein Schulkonto existiert.
Apropos Vergleiche mit anderen Berufsgruppen: Du musst gar nicht so weit gehen und könntest dich mit deiner eigenen Berufsgruppe vergleichen z.B. mit einem Lehrer in Niger. Der verdient im Monat 100 Euro und das nur unregelmäßig, weil die Stelle, wo er das Geld abholen muss, nicht einfach zugänglich ist. Überweise einfach einem Kollegen dort dein Gehalt und er schickt dir im Gegenzug seins im Umschlag. Dann weißt du mal, wie schlecht es anderen geht und machst gerne wieder unnötige Zusatzaufgaben
Übrigens: auch in der hoch gelobten freien Wirtschaft zählt auf Dienstreisen nicht die komplette Aufenthaltszeit weg von zu Hause als Arbeitszeit, sondern nur die Zeit der angewiesenen Tätigkeiten.
Das stimmt so nicht. Also bei meinem Mann ist es jedenfalls nicht so (in der "freien Wirtschaft").
Für eine durchgehende planmäßige Besetzung braucht man aufgrund der üblichen Ausfälle durch Krankheit etc. eine Versorgung von ca. 120%. Du sprichst also von einer Unterdeckung von ca. 20%.
Ihr habt 20% Ausfall? Da kommen wir noch nicht mal annähernd ran. Selbst der Landesschnitt ist deutlich drunter. Außerdem haben wir an den Grundschulen noch PMs, die dann vertreten. Grundsätzlich haben wir meisten deutlich mehr Stunden als wir zur Vertretung brauchen. Dann werden die PMs auch mal zum Fördern oder als Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten eingesetzt. Probleme entstehen bei langfristigen Ausfällen. Das kriegt das Land nicht vernünftig kompensiert.
Das Wort war "amtsangemessen". Ich schlafe in meiner Freizeit freiwillig auf Isomatten und laufe im Dunkeln über den Zeltplatz zum Pieseln im Gemeinschaftsbad. Das hat aber nichts mit dem hier diskutierten Problem zu tun. Ich saß schon mit anderer Leute Kindern in der Notaufnahme, bin davoneilenden in den Wald hinterhergelaufen, die nach Streit mit Mitschülerinnen zu Fuß nach Hause gehen wollten, habe eine Schülerin gesucht, die aus Liebeskummer drohte, sich umzubringen. Mein Bedarf an Jugendherbergsessen ist ebenso gedeckt. Super ist auch, wenn man 5000 Eur privat verwalten soll, weil kein Schulkonto existiert.
Dann weißt du mal, wie schlecht es anderen geht und machst gerne wieder unnötige Zusatzaufgaben
Ob eine Aufgabe nötig oder unnötig ist, ist doch sehr subjektiv, oder?
Ich frage mal anders: Du meinst es ist nicht amtangemessen, wenn ein Lehrer auf einer Klassenfahrt in einer Jugendherberge übernachtet? Oder von mir aus auch Fortbildungen. Wenn unsere Landesmedienstelle zu Fortbildungen einlädt, ist das Haus auch nicht besser als eine Jugendherberge. Gibt es denn irgendeine Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteile, die deine Auffassung bestätigen? Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Was heißt eigentlich "Amtsangemessen"? Ein Bett, ein Einzelzimmer, eine Dusche. Ein eigenes Klo. Was will man mehr? Frühstück auf dem Zimmer? (Wenn ich meine Schüler bitte, mir morgens ein paar Süßigkeiten vorbei zu bringen, machen sie das. )
Auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger. Die Arbeitszeit auf Klassenfahrt beträgt keine 24 Std. pro Tag, insbesondere ordnet der Dienstherr keine solche lange Arbeitszeit an. Das wäre im Übrigen auch rechtswidrig.
Bei geeigneter Planung der Fahrt und Absprache der Begleitpersonen untereinander lassen sich Arbeitszeiten zwischen 8-12 Stunden pro Tag gut realisieren, die damit entstehenden Überstunden lassen sich dann auch ganz gut wieder abbummeln. Hilfreich ist dabei das Einplanen von Tätigkeiten mit einfachen Aufsichtsverhältnissen und damit verbundenen Schichten, vor allem bei älteren Jahrgängen angemessen lange Freizeit für alle und Einhaltung der (eigenen) Nachtruhe.
Übrigens: auch in der hoch gelobten freien Wirtschaft zählt auf Dienstreisen nicht die komplette Aufenthaltszeit weg von zu Hause als Arbeitszeit, sondern nur die Zeit der angewiesenen Tätigkeiten.
Ich habe es bereits geschrieben: bei uns gilt 1 Klasse, 1 begleitender Lehrer. Und natürlich bin ich auf Klassenfahrt nicht immer im direkten Schülerkontakt von 0-24 Uhr, sondern schlafe irgendwann hoffentlich. Aber von 7/7.30 Uhr an bis abends 19 Uhr definitiv und auch danach kommt es zu Einsätzen. An keinem Abend auf den x Klassenfahrten war danach wirklich Schluss. Klar, in der Regel sind das dann eher kurze Interventionen von max 1 Std, ich habe aber auch schon weit aus mehr Stunden pro Nacht rangemusst.
Ich denke, dass wir uns alle darüber einig sind, dass es auf jeden Fall mehr als die 8,2 Std sind (in Hessen, in anderen BL evtl. leichte Abweichungen), die man durchschnittlich pro Tag arbeiten sollte. Und dann eben theoretisch abbauen könnte in anderen Wochen. Was aber auch nicht zu vergessen ist: ich habe noch keine Konferenz, keinen Elternabend, keinen Tag der Offenen Tür, Prüfungsaufsichten blabla wegen einer Klassenfahrt verpasst (und dadurch Stunden einsparen/Überstunden abbummeln können), sondern solche Dinge werden natürlich nicht in die Zeit der Klassenfahrt von der SL gelegt. Klausuren werden dennoch geschrieben, dann eben vor/nach der Klassenfahrt. Elterngespräche/Absprachen mit Kollegen/Verwaltungsdinge werden in den Klassenfahrtwochen nur verschoben und nicht aufgehoben.
Tom123 , du lenkst vom Wesentlichen ab. Bei euch ist die Klassenfahrt freiwillig und in deiner Funktion als Leitung hast du zu respektieren, wenn jemand nie fährt. Ob du gerne in Jugendherbergen schläfst, interessiert schlicht nicht.
Wer sagt denn, dass ich das nicht respektiere? Ich bin übrigens auch nur ein Teil der SL. Es geht darum, ob ich die Regelung sinnvoll finde oder nicht. Ich glaube jeder Lehrer kennt Dinge in der Schule, die er macht, weil es so vorgeben ist. Aber deswegen muss man nicht alles sinnvoll finden, was das Land oder der Schulträger vorgibt. Ich kann respektieren, wenn jemand nicht hinfährt. Das ist sein gutes Recht. Aber ich muss das nicht gut finden. Ich akzeptiere auch, wenn das Land uns nicht genügend DaZ-Stunden etc. gibt. Trotzdem finde ich die Regelungen dazu nicht gut.
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Ich denke, dass wir uns alle darüber einig sind, dass es auf jeden Fall mehr als die 8,2 Std sind (in Hessen, in anderen BL evtl. leichte Abweichungen), die man durchschnittlich pro Tag arbeiten sollte. ... Was aber auch nicht zu vergessen ist: ich habe noch keine Konferenz, keinen Elternabend, keinen Tag der Offenen Tür, Prüfungsaufsichten blabla wegen einer Klassenfahrt verpasst ...
Was wir aber auch nicht vergessen wollen ist, dass wir auch noch ein paar Wochen Ferien haben. Allerdings würde ich niemals mit einem Personalschlüssel von 1 Lehrkraft pro Klasse fahren. Wir haben immer mindestens 4 Begleitpersonen bei 2 Klassen (3 Lehrkräfte eine PM). Manchmal auch 5 oder 6. Natürlich Nummer 5 und 6 nicht Lehrkräfte, sondern Studenten, Bufdis, Eltern etc.. Die fahren meistens gerne mit. Aber du brauchst ja das Personale alleine wenn mal wirklich jemand krank ist oder ähnliches. Am Ende muss es natürlich passen. Gerade bei Eltern ist es da schwierig. Das ist auch sehr selten. Wir haben aber ständig irgendwelche Praktikanten, Bufdis, ... Und wer gut ist, wird halt gefragt. Die meisten haben da Lust zu. Und wenn der Student mit den Schülern Sport macht, kann man in Ruhe eine Kaffee trinken und sich nett unterhalten. Dann hat man auch die Zeit sich in Ruhe mit den Kindern auseinanderzusetzen. Das ist doch auch ein ganz wichtiger Aspekt von Klassenfahrten. Das fällt ja alles weg, wenn man nur Stress wegen der Betreuung hat.
Ihr habt 20% Ausfall? Da kommen wir noch nicht mal annähernd ran. Selbst der Landesschnitt ist deutlich drunter. Außerdem haben wir an den Grundschulen noch PMs, die dann vertreten. Grundsätzlich haben wir meisten deutlich mehr Stunden als wir zur Vertretung brauchen. Dann werden die PMs auch mal zum Fördern oder als Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten eingesetzt. Probleme entstehen bei langfristigen Ausfällen. Das kriegt das Land nicht vernünftig kompensiert.
Es ist nicht gestattet, PMs mit auf Klassenfahrten mitzunehmen, seit sie die gesamte Zeit angerechnet bekommen.
Nach neuen Verträgen beaufsichtigen die PM 6 Stunden in der Woche, möglichst fest verplant, damit ersetzt man nicht mal die Ko-Lehrkraft der Fahrt.
Noch einmal: die von dir geschilderten traumhaften Verhältnisse gibt es so nicht niedersachsenweit, die 100% Versorgung sind schön gerechnet, aber nicht existent, und es gibt genug Schulen, die sich mit vielen Abordnungen schon im Alltag behelfen müssen.
Davon abgesehen kann ich nicht feststellen, wo das Land die 3 Schichten für die Klassenfahrt gewährt und bei (inklusiven) GS-Klassen kann man auch nicht von einfachen Aufsichtsverhältnissen sprechen.
Das Land schlägt vor, dass SuS möglichst einmal in der Schule wegfahren sollten, alles andere sind kann-Bestimmungen.
Interessant, das alles so zu lesen. In Bayern gehören Klassenfahrten zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte. Allerdings müssen seit einigen Jahren den Lehrkräften die vollen Kosten ersetzt werden. Da die Budgets recht knapp sind, wird kaum eine Lehrkraft gezwungen, zu fahren.
Es ist aber noch ein Unterschied zwischen Märtyrerhaltung und angemessenen Forderungen. Beispielsweise Abschlussfahrten. Wenn es üblich ist, dass man am Ende der 4. Klasse auf Klassenfahrt fährt und alle Klassen fahren auch und nur eine Klasse muss ohne guten Grund zu Hause bleiben, weil die Lehrkraft nicht möchte, ist das schon doof.
Das mag "doof" sein, aber diese rein subjektive Einschätzung ist relativ egal, wenn euer Bundesland hier der Lehrkraft die Entscheidung überlässt. Eine Schulleitung, die hier moralischen Druck aufbaut, weil sie nicht stark genug ist, um ungehaltene Eltern auf die gesetzliche Regelungen zu verweisen, hat meiner Ansicht nach den falschen Job. Zumal letztlich die Lehrkraft die erste Anlaufstelle sein dürfte.
Ansonsten möchte ich zu deiner Auffassung, dass das "doof" ist deine eigene Frage an dich zurückgeben:
Gibt es denn irgendeine Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteile, die deine Auffassung bestätigen?
Und wer gut ist, wird halt gefragt
Da hast du eines der zahlreichen Probleme im Lehrerberuf aber schön auf den Punkt gebracht.
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