Stimmt.
Aber weil Klassenfahrten dann doch nicht so wichtig sind, ist es nur ein Wunsch, den man ablehnen kann, u.a. mit der Begründung, dass man diesen Wunsch zwar erfüllen möchte, aber nicht kann, weil die individuelle Arbeitszeit und Belastung es nicht ermöglichen und die Unterrichtsversorgung innerhalb der Schule seit Jahren so klamm ist, dass man keine weiteren Ausfälle für die eine Woche wie auch im Anschluss tragen kann.
Anders sieht es eigentlich bei DaZ, Förder etc. aus, das ist nämlich per Erlass geregelt.
Dennoch ist es offenbar nicht wichtig genug dafür, dass man entsprechende Stunden in der Unterrichtsversorgung zur Verfügung stellt und auch für entsprechende Vertretungsstunden sorgt.
Und der Erlass Schulfahren regelt was genau?
Und wenn jetzt der Schulvorstand eines Gymnasiums beschließt, dass in der 5. Klasse eine Kennenlernfahrt stattfindet. Das ist z.B. bei unseren Gymnasium und wahrscheinlich bei vielen anderen auch der Fall. Jetzt sagen 4 Klassenlehrkräfte ok und Nummer 5 nee, kein Bock. Dann sagst du den Eltern der 5. Klasse, dass das eher so ein Wunsch ist? In der Praxis wird irgendeine andere Lehrkraft überredet, weil man ja schlecht eine Klasse zu Hause lassen kann.
Bei uns an den Grundschulen ist es übrigens auch so. Bei euch müsste dann der Schulvorstand beschließen, dass aufgrund eurer Situation keine Schulfahren stattfinden. Aber das ist natürlich fast nirgendswo der Fall...