Folgender Fall:
Ich habe ein Downkind mit Schulbegleitung. Da die Schulbegleitung etwas länger als 6 Stunden (sie fährt auch mit dem Kind mit dem Bus mit dem Kind mit) unterwegs ist, muss sie nach eigener Aussage aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause von einer halben Stunde machen.
Für mich als Lehrerin mit einer Klassenstärke von 28 Schülern ist es natürlich schwierig, das Kind bei der Nichtanwesenheit der Schulbegleitung konsequent im Auge zu behalten. Downkinder kommen manchmal auf Ideen, die man nicht ahnt.
Jetzt die Frage, vielleicht kennt jemand sich aus:
Kann man rechtlich von der Lehrkraft erwarten, dass sie, obwohl das Kind eine Schulbegleitung braucht, komplett die Aufsicht während ihres Unterrichts für die besagte Pause der Schulbegleitung übernimmt? Irgendwie habe ich im Hintergrund die Befürchtung, dass ich, wenn mir etwas entgeht, sprichwörtlich "mit einem Fuß im Gefängnis" stehe.