Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.
kommt auf die Schulform an. Am BK soll man schriftliche Arbeiten vorher ankündigen, muss es aber nicht. (VV 8.1 zur APO BK § 8 ) Also kann man die SuS auch am ersten Tag an dem sie wieder da sind ran holen und nachschreiben lassen. Machen wir auch so, insbesondere bei SuS bei denen es schon zur Strategie geworden ist immer am Tag der Arbeit zu fehlen.
Nachschreibtermine muss es meines Wissens nach auch nur für Prüfungen geben. Aber korrigiert mich bitte, wenn das falsch ist.