Atteste: Bis wann müssen die Schüler sie bei Euch einreichen?

  • Moin,

    wie lange haben die Schüler bei Euch Zeit Atteste einzureichen und ab wann akzeptiert Ihr diese nicht mehr?


    Ich habe immer wieder Schüler, die ihre Atteste "vergessen" und erst Wochen später abgeben. Manche tun dies auch erst gezielt zum Halbjahrs- bzw. Versetzungszeugnis.


    Problem dabei: Die Fachlehrer sehen im Klassenbuch nach, ob zum Klausurtermin ein Schüler attestiert krank oder eben nicht attestiert gefehlt hat. Steht dort "fehlt unentschuldigt", läßt der Kollege den Schüler selbstverständlich nicht mehr nachschreiben und wertet die Klausur mit der Note 6. Kommt das Attest jetzt Wochen bzw. Monate später passend zum Zeugnis und ich als Klassenlehrer akzeptiere es, steht auf einmal im Klassenbuch, daß der Schüler attestiert krank gefehlt hat. Mit der Info geht dann der Schüler zum Fachlehrer und fordert ihn auf die Klausur mit der Note 1 zu werten, weil der Fachlehrer ihm ja keinen Nachschreibtermin angeboten hat.


    Bei uns in der Schulordnung steht, daß das Attest am 3. Krankheitstag vorzulegen ist. Da alle unsere Schüler über MS Teams und schulische eMail-Konten verfügen und ich nicht will, daß Kranke dafür zur Schule kommen, habe ich ihnen angeboten mir vorab erst einmal ein Foto zu schicken. Dieses Foto kann man auch schicken, wenn man krank ist und hält damit die dreitägige Frist.


    Wie geht ihr damit um, wenn die Atteste erst 2 Wochen (oder mehr) nach der Rückkehr des Schülers in die Schule Euch vom Schüler vorgelegt werden. Akzeptiert ihr so etwas noch?


    Ich bin derweil gewillt die harte Linie zu fahren, weil auch die Familienkasse (=Kindergeld) und das Bafög-Amt bei einigen Schülern hinten dran hängt und ich keine Formfehler begehen will. Wir reden da durchaus von weitaus mehr als 30% Fehlzeiten.

  • Bei uns hat die Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis genutzt und beschlossen, dass Entschuldigungen nur bis 14 Tage nach Wiederantritt zu akzeptieren sind. Das wird auch konsequent umgesetzt und führt dazu, dass Entschuldigungen der Form "Mein Kind hat am 03.02., 04.03., 05.04. usw. krankheitsbedingt gefehlt" nicht mehr vorkommen.

  • Ich bin derweil gewillt die harte Linie zu fahren, weil

    sie in dem Alter, in dem wir sie unterrichten, auch in der Lage sein müssten ihren Kram zusammenzuhalten. Gerade bei den Azubis argumentiere ich auch damit, dass sie ihrem Chef ja auch nicht 3 Wochen nach ihrem Nichterscheinen Bescheid geben.

    Mit der Info geht dann der Schüler zum Fachlehrer und fordert ihn auf die Klausur mit der Note 1 zu werten, weil der Fachlehrer ihm ja keinen Nachschreibtermin angeboten hat.

    1) Ist das in NRW so, dass das dann als 1 gewertet werten müsste? 2) Ich würde mir zukünftig ein Foto zum Zeitpunkt X machen und mit diesem dann im Falle einer solchen Dreistigkeit wedeln.

  • Laut Schulgesetz Paragraph 43/2 muss die Meldung unverzüglich erfolgen und der Grund ist schriftlich mitzuteilen. Wie man daraus den Anspruch ableiten kann, sich erst Monate später zu entschuldigen, verstehe ich nicht.


    Bei uns sind es 3 Tage bei Vollzeit-Klassen.

  • Bei Klassenarbeiten muss das Attest hier zusätzlich dem Fachlehrer vorgelegt werden, zusammen mit dem Antrag auf Nachschreiben. Das soll binnen einer Woche geschehen. Ich laufe denen doch nicht hinterher, damit sie nachschreiben...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Bei uns sind es 3 Tage bei Vollzeit-Klassen.

    Bei uns sollen Entschuldigungen bzw. ärztliche Bescheinigungen am vierten Tag nach dem Fehltag vorliegen. Bis zu drei Tagen dürfen die SuS mit handschriftlicher Entschuldigung fehlen, ab dem vierten Fehltag muss eine AU vorgelegt werden. So steht es in unserer Fehlzeitenordnung. Rechtliche Grundlage ist das nds. Schulgesetz: http://www.schure.de/22410/26-83100.htm

    Ich schreibe aber bewusst "sollen", weil unser ehemaliger Schulleiter sagte, rein rechtlich dürften wir die SuS darauf nicht "festnageln", d. h. wir müssten auch später eingereichte Entschuldigungen noch akzeptieren. Auf welche rechtliche Grundlage er sich dabei bezog, weiß ich allerdings leider nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich schreibe aber bewusst "sollen", weil unser ehemaliger Schulleiter sagte, rein rechtlich dürften wir die SuS darauf nicht "festnageln", d. h. wir müssten auch später eingereichte Entschuldigungen noch akzeptieren. Auf welche rechtliche Grundlage er sich dabei bezog, weiß ich allerdings leider nicht.

    Hierzu gab es mal einen Fachaufsatz zu den von dir verlinkten Ergänzenden Bestimmungen, der sich u.a. mit der Schulbesuchspflicht und dem Umgang mit Fehlzeiten auseinandergesetzt hat. Demnach können auch zu spät entschuldigte Fehlzeiten als unentschuldigt gelten, sofern die Schule in Übereinstimmung mit 3.3 der Ergänzenden Bestimmungen zu §63 NSchG eindeutige Regelungen hierzu getroffen hat und diese gegenüber SchülerInnen und Erziehungsberechtigten bekannt gegeben hat.


    Wir haben in Anwendung dieser Möglichkeit auf einer Gesamtkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst und diesen dann schulöffentlich gemacht. Unbegrenzte Entschuldigungsmöglichkeiten sind nicht nur nervig, sondern können insbesondere bei der Frage der Bewertbarkeit echte Hürden darstellen. Man tut sich doch kaum einen Gefallen, wenn man zulässt, dass Schüler am Ende des Schuljahres auf einmal Entschuldigungen für Fehlzeiten bei Klausuren im Herbst aus dem Hut zaubern. Zum Glück muss man das auch nicht.

  • Ist es in NRW nicht so, dass wir gar kein Attest verlangen dürfen, sondern eine normale Entschuldigung ausreicht? Unsere Frist ist meine ich zwei Wochen.

  • Leicht OT: WIr müssen auf Geheiß der Bezirksregierung Köln sämtliche Entschuldigungen jetzt 5 Jahre lang aufbewahren. Wozu das gut sein soll erschließt sich mir nicht.


    Grundsätzlich finde ich es gut, wenn die Schule enge Fristen für das Einreichen von Attesten und Entschuldigungen setzt. Ich denke allerdings, dass das rechtlich keinen Bestand hätte, falls jemand klagt. Ist aber nur mein Bauchgefühl. Vermutliche kann man Entschuldigungen rein rechtlich auch noch abgeben, wenn die Zeugniskonferenzen schon gelaufen sind...

    • Offizieller Beitrag

    1) Ist das in NRW so, dass das dann als 1 gewertet werten müsste? 2) Ich würde mir zukünftig ein Foto zum Zeitpunkt X machen und mit diesem dann im Falle einer solchen Dreistigkeit wedeln.

    Nein. Es gibt in NRW keine automatische Verpflichtung, dass dem Schüler eine Nachschreibearbeit gestellt werden muss.

    Der Automatismus "Es gab keinen Nachschreibetermin, also bekomme ich jetzt eine 1" existiert also so nicht.

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat ist § 43 Abs. 2 SchulG hier recht deutlich.

    Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Da wird man sicherlich ein paar Tage "Kulanz" bis zur Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung einräumen, aber ab da ist es nicht mehr unverzüglich - insbesondere wenn die Lehrkraft ggf. daran erinnert.


    puntino

    Fünf Jahr ist in der Tat unbegründet. Das Nachreichen von Entschuldigungen geht wie dargestellt nur bis zu einem gewissen Punkt. Man kann also nicht am Ende des Schuljahres alle angelaufenen Fehlzeiten pauschal entschuldigen, wie es einige Kinder- und Jugendärzte insbesondere bei psychischen Erkrankungen gerne mal tun.

    • Offizieller Beitrag

    Kimetto ging es nicht ums "Nachreichen", sondern um die Aufbewahrungsfrist für Entschuldigungen.


    puntino: deine BezReg leitet es wohl von der Richtline zur Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung von Akten bzw. der VO-DV I (§9) ab. Da steht, dass "Alle anderen Akten, die nicht explizit erwähnt sind, 5 Jahre aufbewahrt werden müssen."

    • Offizieller Beitrag

    @Frosch

    In der GOSt ist ein Termin anzusetzen. Das dürfte auch für die APO-BK und WbK gelten.

    § 14 APO-GOSt

    VV 14.6 zu § 14

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    Ein nicht angesetzter Termin ist ein Verfahrensfehler seitens der Schule. Es müssen aber nicht mehrere Termine angeboten werden. Wenn dadurch jedoch keine schriftliche Leistung vorliegt, wird eine Leistungsfeststellung durch Prüfung angesetzt.

  • Beim Einreichen von Entschuldigungen und Attesten gewähren wir eine gewisse Kulanz (14 Tage) - nicht als "Service" für SuS und Eltern, sondern um Lehrkräfte zu entlasten.


    Bei "drei Tagen" ist die "nächste Stunde beim Klassenlehrer" ggf. noch nicht erreicht. Stattdessen belagerten die entsprechenden SuS in den Pausen immer die Tür des Lehrerzimmers, um ihren Klassenlehrkräften das Attest übergeben zu können (mit entsprechendem Anklopfen, nachfragen ob Herr Meier-Müller-Schmidt anwesend sei, Nachsehen des Kollegen auf der Suche nach MMS, Mitteilen an SuS, dass das gerade jetzt nicht der Fall sei).

    Wenn eine SuS die Entschuldigung bei der ersten Stunde beim Klassenlehrer nicht dabei hat, kann das bei jüngeren SuS ja auch ein Versäumnis der Eltern sein. Spart mir wieder Stress, wenn die SuS etwas mehr Zeit haben, ihre Eltern zu "erziehen".

  • Bei "drei Tagen" ist die "nächste Stunde beim Klassenlehrer" ggf. noch nicht erreicht. Stattdessen belagerten die entsprechenden SuS in den Pausen immer die Tür des Lehrerzimmers, um ihren Klassenlehrkräften das Attest übergeben zu können (mit entsprechendem Anklopfen, nachfragen ob Herr Meier-Müller-Schmidt anwesend sei, Nachsehen des Kollegen auf der Suche nach MMS, Mitteilen an SuS, dass das gerade jetzt nicht der Fall sei).

    Warum packt ihr nicht einen Briefkasten an die Wand des Lehrerzimmers in den die Atteste geworfen werden können oder fordert eine Email mit dem Bild als Anlage an?.



  • Ein nicht angesetzter Termin ist ein Verfahrensfehler seitens der Schule. Es müssen aber nicht mehrere Termine angeboten werden. Wenn dadurch jedoch keine schriftliche Leistung vorliegt, wird eine Leistungsfeststellung durch Prüfung angesetzt.

    Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.

  • Briefkasten an die Wand des Lehrerzimmers in den die Atteste geworfen werden können

    "Ich habe das Attest eingeworfen, ich schwöre. Wenn's jetzt nicht mehr da ist, ist das Ihre Schuld. Ich will jetzt nachschreiben / keine schlechte Note / keine Fehltage auf dem Zeugnis."



    eine Email mit dem Bild als Anlage

    Weil das in der Sek I (bei Schülern und deren Eltern) manchmal eher Zufall ist, wenn's klappt. (Manch einer schreibt nur die Mail, ohne Anhang, und versteht nicht, dass das nicht ausreicht).

    Und dann rennt man den SuS/Eltern hinterher, das noch im Original abzugeben, damit's für die nächsten ~2 Jahre archiviert werden kann.


    Klar gibt es viele Möglichkeiten, das zu organisieren, Regeln festzulegen. Wie gesagt: Wir haben uns entschieden für einen Kompromiss zwischen "noch rechtzeitig" und "wenig Organisation/Stress für Lehrkräfte". Manchmal ist weniger streng der eigenen Gesundheit sehr zuträglich.

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