Bundestagswahl 2021

  • Vielleicht gibt's hier Politikkolleg*innen oder andere Sachkundige, die mir zwei Fragen eines Freunds beantworten können; es geht um den Wahlschein:

    1. Wer stellt den Wahlschein her?


    2. Ist der Wahlschein genormt?


    Mein Freund dankt für aufschlussreiche Antworten.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    Einmal editiert, zuletzt von Websheriff ()

  • Bundeswahlordnung (BWO)


    § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines


    Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__26.html




    Anlage 9


    https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_9.html

  • Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt


    Stellt die Gemeine ihn auch her, entwirft ihn, designed ihn nach eigenem Gusto?


    Mich wundert eine solche Fassung:

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Aus meiner Sicht ist die entscheidende Frage nicht, ob die Kommunalbehörde den Wahlschein selbst erstellt und designed hat, sondern ob sie ihn erteilt. Das ist das entscheidende Kriterium laut Gesetz. Wenn die Behörde also den von dir geposteten Wahlschein herausgegeben hat, scheint er auch rechtmäßig zu sein. Sollte man daran Zweifel haben, hat man selbstverständlich die Möglichkeit, bei der herausgebenden Behörde nachzufragen.

    Du fragtest ausdrücklich nach einer "Norm" für solche Wahlscheine, die es offensichtlich nicht gibt. Stattdessen verweist das Gestz auf ein "Muster" , bei dem man nach meinem Verständnis durchaus einen Gestaltungsspielraum hat.

    Nach dem, was ich auf deiner Vorlage erkennen kann, scheint der Inhalt auch nicht wesentlich von dem vorgegebenen Muster abzuweichen. Nach meinem Eindruck scheint es bei der Gestaltung daher möglicherweise um eine platzsparende Gestaltung gegangen zu sein.

  • Es fehlen die Fußnotee zu 1 und 2. Diese sind weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite vorhanden. Sie stehen normalerweise am Fuß von Seite 1. Dort ist aber der Briefumschlag eingearbeitet.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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