Nach dem Bahn-Streik ist vor dem Bahn-Streik ...

  • ... dann geht man zur Fahrschule.

    Ich weiß, in deiner Welt existiert es nicht, aber es gibt leute, die dürfen auch keinen Führerschein machen, habe eine Freundin, Lehrerin, mit Epilepsie....



    "Bei ihrem Gehalt müssen sie auch in der Lage sein Auto zu finanzieren."

    Ich könnte locker, auch nen Mietwagen, aber gerade beim Bahnstreik ist das letzte was ich will mich auf die eh schon volle Autobahn werfen, die dank Streik noch voller ist.



    Und keine Sorge, ich war trotz Bahnstreik pünktlich beim Dienst. Erstens gibt es nen Ersatzfahrplan, zudem Privatbahnen und ich habe nen geeigneten Fuhrpark.

    Aber 35 km zur ersten Stunde sind schon happig, bin trotzdem um viertel vor sechs aus dem Haus.

    • Offizieller Beitrag

    Aber 35 km zur ersten Stunde sind schon happig, bin trotzdem um viertel vor sechs aus dem Haus.

    *daumenhoch*

    Ich habe mich eben langsam wieder rangetastet. 10 km bin ich schon gefahren. Mal schauen, wann ich die Strecke zur Schule wieder schaffe.

  • ... dann geht man zur Fahrschule.


    (...)

    Und wenn die Lehrkraft blind/stark sehbehindert wäre? Dann fällt das Auto als Lösungsweg halt weg, denn dauerhaft einen Chauffeur bekommt man nicht finanziert von A13. Nachhaltigkeit soll ja auch so ein recht aktuelles Thema sein, weshalb es toll ist, wenn nicht alle von uns ein eigenes Fahrzeug haben. Das scheint ja auch offensichtlich für Mimi an regulären Schultagen unproblematisch ohne Auto zu funktionieren, nur eben in so einem Sonderfall nicht.


    Falls du einen Führerschein haben solltest Mimi, wäre vielleicht Car-Sharing oder ein Mietwagen eine Option in solchen Fällen. Wenn nicht oder ergänzend kannst du klären, wie das KuK handhaben, wer vielleicht in deiner Nähe wohnt, damit ihr eine Fahrgemeinschaft bilden könnt an solchen Tagen. Meine Refschule war um die 30km weg von mir, leider sehr schlechte Zugverbindung (da war ich teilweise 3h unterwegs für die einfache Strecke, Fahrrad ging gesundheitlich nicht bei mir), weshalb ich sehr schnell ein Auto hatte im Ref. Sehr viele meiner KuK (mit geschickteren Stundenplänen als ich im Ref hatte, so dass Anschlusszeiten besser gepasst haben) sind täglich im Zug gependelt, bei Bahnstreiks oder an Konferenztagen/Elternabenden gab es dann Fahrgemeinschaften, da habe ich auch immer welche mitgenommen. Sprich also deine KuK darauf an, ob jemand in deiner Nähe wohnt, mit dem du dich dann zusammentun könntest. Mit der SL würde ich das nicht direkt besprechen, wenn du neu beginnst, weil es erstmal natürlich Teil deines Jobs ist, dir Lösungen für solche Situationen zu überlegen, das muss dann ja auch z. B. bei Elternsprechtagen und anderen Abendterminen mit schlechteren Verbindungen ebenfalls funktionieren. Wenn es dann so einen Sonderfall wie einen Bahnstreiks gibt, würde ich auch einfach mal eine Rundmail machen, wer ggf. aus noch mit eine Fahrgemeinschaft bilden könnte. Normalerweise betrifft das im eigenen Kollegium mehrere Menschen, wenn ein Bahnstreik kommt, so dass die Chancen sehr gut stehen, das im Kollegium zu lösen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin froh, dass an meinem BK nicht solche Zustände herrschen. Wir haben ein gut funktionierendes Kollegium. Da werden solche Probleme gemeinsam gelöst und keiner nutzt den anderen aus.


    Das Problem mit der Mehrarbeit ist ein NRW-Problem. Allerdings kommt es bei uns auch selten vor, dass Klassen abbestellt werden. Trotzdem ist das ein Nachteil, der für mich Mehrarbeit nicht lohnenswert macht.

  • Oh doch, im Berufsschulbereich ist das die Regel. Die Azubis haben an ihrem einen Berufsschultag zumeist 5-6 Stunden in ihrem "Hauptfach" bei einem Kollegen und dazu 1-3 Einzelstunden bei diversen anderen Kollegen. Wenn der eine Kollege mit dem Hauptfach ausfällt, weil er krank ist, ohne Auto beim Bahnstreik nicht zur Schule kommen kann, in einer IHK-Prüfung steckt, ...

    wird die Klasse für den kompletten Tag in die Betriebe geschickt.

    Nein, bei uns ist das nicht die Regel. Zwar haben auch bei uns einige Berufsschulklassen vier bis sechs Stunden ihren berufsbezogenen Unterricht bei derselben Lehrkraft (i. d. R. ist das die Klassenlehrkraft), aber es wird trotzdem versucht, bei Ausfall dieser "Hauptlehrkraft" den Unterricht zumindest bis zur 6. Stunde zu vertreten. D. h. die Berufsschüler*innen müssen dann nur noch nachmittags in ihre Betriebe. Dass ein kompletter Berufsschultag in dem Fall ausfällt, kommt selten vor.

    Es gehört zur Dienstpflicht den Dienst pünktlich anzutreten. Wie du zur Schule kommst, ist deine eigene Entscheidung. Genauso (heutzutage), wo du wohnst.


    Natürlich kann mal etwas unvorhergesehenes passieren und dann wird auch vertreten. Unvorhergesehen ist aber eher vom Typ "Bahn hatte wegen xy verspätung"/"Autounfall" und sicher nicht ein angekündigter Streik.

    Dem stimme ich zu. Wir haben allerdings das Problem von Streiks der Bahn bisher nicht gehabt, weil meine Schule an einer von einem privaten Bahnunternehmen betriebenen Strecke liegt, wo es bislang höchstens unvorhergesehene Zugausfälle gab (oder Ausfälle wegen Bauarbeiten, dann aber natürlich Schienenersatzverkehr). Zudem fahren meines Wissens nur wenige KuK mit der Bahn.


    Wenn man halt nicht mit dem gewohnten "Beförderungsmittel" zur Schule kommen kann (egal, ob ich weiß, dass mein Zug wegen Streiks ausfällt oder dass mein Auto reparaturbedingt ein paar Tage in der Werkstatt sein wird), versucht man halt, sich Fahrgemeinschaft zu organisieren o. ä. Das war bei uns im Kollegium noch nie ein Problem.

    Von einer Freundin weiß ich, dass an ihrer Schule (ebenfalls eine BBS) sich die KuK auch öfter mal absprechen und ihre Unterrichtsstunden tauschen bzw. verlegen. Das klappt dort also auch durch Absprache der KuK untereinander; bei uns möchten die Vertretungsplaner*innen auf jeden Fall eingeschaltet werden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten. Freut mich zu hören, dass euch allen Bahnstreiks noch keine allzu großen Probleme bereitet haben und ich hoffe dann im Fall der Fälle, dass es bei mir auch so sein wird.

    Ich hätte tatsächlich gedacht, dass mehr von euch schreiben, dass Unterricht verschoben/getauscht wurde, aber das scheint ja bei den meisten gar nicht nötig gewesen zu sein.


    plattyplus du bist der Knaller :) bin froh, dass wir uns im echten Leben nicht kennen. Lass es rollen ;)

  • Ich hätte tatsächlich gedacht, dass mehr von euch schreiben, dass Unterricht verschoben/getauscht wurde, aber das scheint ja bei den meisten gar nicht nötig gewesen zu sein.

    Wegen solcher abstrusen Vorstellungen, wird unser Job in der Gesellschaft nicht ernst genommen. Andere Arbeitnehmer müssen auch pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.

  • Wegen solcher abstrusen Vorstellungen, wird unser Job in der Gesellschaft nicht ernst genommen. Andere Arbeitnehmer müssen auch pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.

    Das ist keine abstruse Vorstellung, sondern folgt zwingend aus der Schadensminderungspflicht, die in fast allen Fällen vertraglicher Bindung als Nebenpflicht enthalten ist (manchmal sogar außerhalb von Vertragsverhältnissen). Wenn die Erledigung der Arbeit auch durch Verlegung, Verschiebung oder Tausch sichergetellt werdne kann, ist es nicht nötig, Arbeitnehmer zu finanziellen oder organisatorischen Verrenkungen zu zwingen, um die schematische Erfüllung eines Plans zu gewährleisten.

    In jedem halbwegs ordentlich geführten Unternehmen wäre es eine Selbstverständlichkeit, in einer Ausnahmesituation wie dem Bahnstreik gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werden. Nur bei Lehrers muss da wieder eine Grundsatzdiskussion draus gemacht werden. Das ist der Grund (ein Grund) für mangelndes Ansehen, nicht das, was Du als "abstruse Vorstellung" bezeichnest.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Würden meine Kollegen mit solchen Ansinnen kommen und ich müßte meinen Unterricht entsprechend mit verschieben oder ausfallen lassen, ich würde auf die Barrikaden gehen. Wir haben bei uns einige Kollegen, die bezahlte Überstunden machen. Wenn dann andere Stunden ausfallen, weil jemand nicht WILLENS ist sich einen PKW anzuschaffen, wird denen das direkt vom Gehalt abgezogen. Macht man in NRW bezahlte Überstunden, muß man sich ja alle ausgefallenen Stunden als Malus-Stunden anrechnen lassen, so daß man am Ende ggf. trotz regelmäßiger Überstunden kein zusätzliches Gehalt überwiesen bekommt.

    Hoffentlich gehst du dann auch auf die Barrikaden, wenn jemand mit seinem Auto im Stau steht und deshalb nicht rechtzeitig an der Schule ist. Soll er doch mit dem Rad fahren, da steht man nicht im Stau.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Wegen solcher abstrusen Vorstellungen, wird unser Job in der Gesellschaft nicht ernst genommen. Andere Arbeitnehmer müssen auch pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.

    Genau das habe ich meinen Schülern auch gesagt, als das Problem vor dem Streik diskutiert wurde:

    Antwort: Pünktlich im Betrieb oder Urlaub, zu spät/nicht erscheinen wegen Streik - geht nicht.


    Hier in NRW gibt es auch viele Privatbahnen und auch die S-Bahnen fuhren zumindest stündlich. Es war also möglich.


    Im Ruhrgebiet inkl. Düsseldorf gibt es auch genug Städteübergreifende Straßenbahnen.

  • Hoffentlich gehst du dann auch auf die Barrikaden, wenn jemand mit seinem Auto im Stau steht und deshalb nicht rechtzeitig an der Schule ist. Soll er doch mit dem Rad fahren, da steht man nicht im Stau.

    Völlig undifferenzierte Denkweise. Ein Stau ist im Gegensatz zu dem angekündigten Streik etwas unvorhersehbares.


    Und Mimi, wie naiv ist es zu denken, dass Unterricht umgeschmissen, verworfen was auch immer wird, weil du nicht zur Schule kommen kannst.

  • Ein Stau ist im Gegensatz zu dem angekündigten Streik etwas unvorhersehbares.

    Im Berufsverkehr? Oh Überraschung, es herrscht Stau. :autsch:



    Mein Lieblingsmoment am Morgen, mit dem Zug über die Brücke über der Autobahn fahren und den Stau anschauen, den ich gerade nicht habe ;)

  • Im Berufsverkehr? Oh Überraschung, es herrscht Stau. :autsch:



    Mein Lieblingsmoment am Morgen, mit dem Zug über die Brücke über der Autobahn fahren und den Stau anschauen, den ich gerade nicht habe ;)

    Und trotz Stau wäre wahrscheinlich der Weg von Tür zu Tür mit dem Auto schneller, das ist aber eine andere Diskussion.


    Effi Briest meint aber offensichtlich "richtige" Staus, durch spontane Unfälle zum Beispiel. Nicht das tägliche Chaos.

  • Ich komme als Seiteneinsteiger und Tarifbeschäftigter aus einer anderen Welt.

    In der freien Wirtschaft interessiert es den Arbeitgeber nicht die Bohne, wie du zur Arbeit kommst. Allerdings gibt es hier noch die Alternative sich kurzfristig Urlaub zu nehmen. Das geht im Schulbereich nicht. Auf eine Konfrontation würde ich es auch als Beamter nicht ankommen lassen. Der Schuss geht wahrscheinlich nach hinten los.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist keine abstruse Vorstellung, sondern folgt zwingend aus der Schadensminderungspflicht, die in fast allen Fällen vertraglicher Bindung als Nebenpflicht enthalten ist (manchmal sogar außerhalb von Vertragsverhältnissen). Wenn die Erledigung der Arbeit auch durch Verlegung, Verschiebung oder Tausch sichergetellt werdne kann, ist es nicht nötig, Arbeitnehmer zu finanziellen oder organisatorischen Verrenkungen zu zwingen, um die schematische Erfüllung eines Plans zu gewährleisten.

    In jedem halbwegs ordentlich geführten Unternehmen wäre es eine Selbstverständlichkeit, in einer Ausnahmesituation wie dem Bahnstreik gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werden. Nur bei Lehrers muss da wieder eine Grundsatzdiskussion draus gemacht werden. Das ist der Grund (ein Grund) für mangelndes Ansehen, nicht das, was Du als "abstruse Vorstellung" bezeichnest.

    Das ist das erste Mal, dass ich den spannenden Versuch sehe, die Schadensminderungspflicht auf diese Weise anzuwenden. Diese funktioniert aber anders, als hier beschrieben. Die Schadensminderungspflicht betrifft den Geschädigten, der angemessene Maßnahmen einzuleiten hat, um den (eigenen) Schaden möglichst gering zu halten bzw.gar zu verhindern.


    Einschlägig wäre das zum Beispiel, wenn durch Nichtantritt des Arbeitnehmers eine wichtige Frist nicht eingehalten werden kann und dadurch ein hoher Schaden für den Arbeitgeber entstehen würde. Dann wäre dieser durchaus verpflichtet, andere Möglichkeiten zur Schadensminderung zu ergreifen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Arbeitnehmer zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet ist. Und bei absehbaren Streiks heißt das mit Sicherheit, dass der Arbeitnehmer sich vorab darum zu kümmern hat, wie er diese erbringen kann.


    Im Übrigen ist es auch in jeder halbwegs ordentlich geführten Schule selbstverständlich, in solchen Situationen nach gemeinsame Lösungen zu suchen. Für Grundsatzdiskussionen sind gerade solche Foren wie hier ganz sinnvoll, da es scheinbar doch Lehrkräfte gibt, die meinen man habe einen Rechtsanspruch auf (bezahlte) Freistellung aufgrund eines vorhersehbaren Streiks.

  • In jedem halbwegs ordentlich geführten Unternehmen wäre es eine Selbstverständlichkeit, in einer Ausnahmesituation wie dem Bahnstreik gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werden.

    Leider kenne ich viele Betriebe, in denen das keine Selbstverständlichkeit ist. Dort läuft es genau darauf hinaus, was Chemikus schrieb:

    In der freien Wirtschaft interessiert es den Arbeitgeber nicht die Bohne, wie du zur Arbeit kommst. Allerdings gibt es hier noch die Alternative sich kurzfristig Urlaub zu nehmen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Schadensminderungspflicht betrifft den Geschädigten, der angemessene Maßnahmen einzuleiten hat, um den (eigenen) Schaden möglichst gering zu halten bzw.gar zu verhindern.

    Und was genau ist da jetzt anders als von mir beschrieben? Der Geschädigte ist hier der Arbeitgeber, der Schaden ist die nicht erledigte Arbeit, die angemessenen Maßnahmen sind Umschichtung von Arbeit und Personal.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich bin ja froh, dass die Zeiten, wo ich über evtl. Streiks des ÖPNV nachdenken musste, für mich lange lange vorbei sind.


    Ich fahre täglich mit dem Auto aus der Stadt heraus in die Schule auf dem Land. Und die Diskussion erinnert mich gerade sehr daran, dass ich wirklich unbedingt mal schauen muss, wie ich eigentlich mit öffentlichen Verkehrsmittels dorthin kommen würde, falls das Auto morgens mal nicht anspringt (was zum Glück noch nie vorgekommen ist). Solch eine Fahrverbindung raus aufs Land ist ja nicht unbedingt trivial (...) :zahnluecke:



    Ergänzung: Nach einer ersten Recherche stelle ich fest, dass der einzige Bus, der in die Zielgegend fährt, dort das einzige öffentliche Gefährt überhaupt ist, und lt. Infos auf der Webseite 2 Stunden vor Abfahrt online bestellt werden soll. Im Ernst??!

  • Und was genau ist da jetzt anders als von mir beschrieben? Der Geschädigte ist hier der Arbeitgeber, der Schaden ist die nicht erledigte Arbeit, die angemessenen Maßnahmen sind Umschichtung von Arbeit und Personal.

    Dazu ist der Geschädigte aber nur in dem Maße verpflichtet, um den eigenen Schaden zu vermindern. Und natürlich wird eine Schule nach Vertretungsmöglichkeiten suchen, wenn sich eine Lehrkraft weigert, zu kommen.


    Der Geschädigte ist aber nicht verpflichtet, die Weigerung des Arbeitnehmers hinzunehmen, nur weil den Arbeitnehmer sonst weitere Kosten entstehen würden, die letztlich nur daraus resultieren, dass der AN selbst entschieden hat, weiter weg vom Dienstort zu wohnen.


    Bei dir liest sich das, als gäbe es eine Pflicht des AG, Fehlzeiten des AN zu tolerieren, wenn dem AN durch (letztlich selbst verursachte) höhere Kosten der Anreise zur Arbeitsaufnahme Unannehmlichkeiten entstünden. Dem ist aber nicht so.

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