Nach meinem Verständnis bezieht sich die Meldepflicht auf Ärztinnen und Labore...
Für Eltern wird Covid auch im aktuellen Elternschreiben nicht genannt.
https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz
"COVID-19 ist auf mehrere Arten meldepflichtig. Die wichtigsten Wege sind:
- Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe t IfSG ist der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 meldepflichtig. Die Meldepflicht nach § 6 IfSG gilt vor allem für Ärztinnen und Ärzte.
- Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 44a IfSG ist der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, meldepflichtig. Dies gilt z.B. für einen Nachweis durch eine PCR und auch für positive Schnelltests auf SARS-CoV-2, zum Beispiel Antigennachweise. Die Meldepflicht für positive Erregernachweise nach § 7 IfSG besteht für Labore, aber auch für Ärztinnen und Ärzte, die Infektionserregerdiagnostik z.B. in ihrer Praxis durchführen.
Stand: 04.10.2023"