Schwanger in NRW unter Corona Bedingungen

  • Nach meinem Verständnis bezieht sich die Meldepflicht auf Ärztinnen und Labore...

    Für Eltern wird Covid auch im aktuellen Elternschreiben nicht genannt.


    https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz


    "COVID-19 ist auf mehrere Arten meldepflichtig. Die wichtigsten Wege sind:

    • Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe t IfSG ist der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 meldepflichtig. Die Meldepflicht nach § 6 IfSG gilt vor allem für Ärztinnen und Ärzte.
    • Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 44a IfSG ist der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, meldepflichtig. Dies gilt z.B. für einen Nachweis durch eine PCR und auch für positive Schnelltests auf SARS-CoV-2, zum Beispiel Antigennachweise. Die Meldepflicht für positive Erregernachweise nach § 7 IfSG besteht für Labore, aber auch für Ärztinnen und Ärzte, die Infektionserregerdiagnostik z.B. in ihrer Praxis durchführen.

    Stand: 04.10.2023"


    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-19/FAQ-gesamt.html

  • Der erste Absatz schließt doch Eltern mit ein würde ich sagen, denn die Ärzte haben nur eine besondere Meldepflicht, aber nicht die alleinige. Dort steht doch die feststellende Person ist verpflichtet das sind in der Regel die Eltern beim Schnelltest.

  • So dachte ich auch. Deswegen meldet auch das Labor bzw. die testende Praxis beim Gesundheitsamt, aber Lehrkräfte müssen nicht bei der Dienststellenleitung die Diagnose kundtun, oder?

  • So dachte ich auch. Deswegen meldet auch das Labor bzw. die testende Praxis beim Gesundheitsamt, aber Lehrkräfte müssen nicht bei der Dienststellenleitung die Diagnose kundtun, oder?

    Mir ist nicht bekannt bzw. offiziell mitgeteilt worden, dass eine Covidinfektion zu melden sei, gefühlt weiß auch unsere SL darüber nichts. Auch die Schulen meiner Kinder haben nach dem Auslaufen der Maßnahmen eine solche Info nicht weitergegeben.


    Das ist offensichtlich alles anekdotisch, vielleicht gibt es hier ein SL-Mitglied mit gesicherter Info?

  • So dachte ich auch. Deswegen meldet auch das Labor bzw. die testende Praxis beim Gesundheitsamt, aber Lehrkräfte müssen nicht bei der Dienststellenleitung die Diagnose kundtun, oder?

    Nö. Ich habe es zwar gesagt, aber es gibt keine Anweisung mehr dafür und es werden auch keine Listen mehr geführt.

  • Generell interessiert sich hier kein Mensch mehr für Corona, ich würde nicht davon ausgehen dass jemand testet, meldet und zuhause bleibt bei Symptomen…

    Das hoffe ich aber mal sehr, dass man krank mit Symptomen daheim bleibt und ich fände es auch sehr wichtig mit einem positiven Test (sei es Influenza oder SARS CoV2) daheim zu bleiben, auch wenn man aktuell noch keine Symptome hat. Vor allem, wenn man in engen und längeren Kontakt mit anderen Menschen kommt. Als Landwirt alleine auf dem Feld wäre es mir egal.

  • Corona ist immer noch eine meldepflichtige Krankheit wie Scharlach, Masern oder die Pest.

    Die Schule muss es also gesagt bekommen .... vorausgesetzt die Erkrankte Person weiß es. ;)

    Meldepflicht bedeutet hier aber von z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Laboren an das Gesundheitsamt und nicht von Schülern oder deren Eltern an die Schule:


    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html



    Für Covid gibt es keine Meldepflicht nach § 34

  • Offenbar hat das Ministerium nun die Lage für Schwangere in NRW geändert: Man ist nicht mehr automatisch 8 Tage raus bei einem Coronafall an der Schule, sondern es muss (bei jedem Fall?) eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, wie „nah“ man dem Schüler ist: Wenn man nur in der Sek1 unterrichtet, der Covidfall taucht aber in der Sek2 auf, dann scheint man als Schwangere ganz normal weiterarbeiten zu dürfen.

    Wurde uns so mitgeteilt - schriftlich habe ich das bisher online nicht gefunden.

  • Spannend! Unsere Schwangere ist aktuell in der Oberstufe im Distanzunterricht und wird in der Sek I vertreten und ab dem nächsten Halbjahr ist sie scheinbar ganz raus - wobei das natürlich auch individuelle Gründe haben kann. Was offizielles schriftliches wäre schon spannend.

  • Offenbar hat das Ministerium nun die Lage für Schwangere in NRW geändert: Man ist nicht mehr automatisch 8 Tage raus bei einem Coronafall an der Schule, sondern es muss (bei jedem Fall?) eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, wie „nah“ man dem Schüler ist: Wenn man nur in der Sek1 unterrichtet, der Covidfall taucht aber in der Sek2 auf, dann scheint man als Schwangere ganz normal weiterarbeiten zu dürfen.

    das ist doch für die Schulen noch viel nerviger.

  • Was offizielles schriftliches wäre schon spannend.

    Das gibt es so pauschal für alle nicht mehr. Die generellen Regelungen wurden durch die individuelle arbeitsmedizinische Beurteilung durch Arbeitsmediziner des BAD ersetzt. Als Schule bekommst du von dem dann ein Schreiben, was geht und was nicht. Auf dieser Basis wird dann die Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dort kann die SL die Schwangere noch mit einem individuellen Betretungsverbot belegen, wenn sie eine Gefährdung nicht ausschließen kann, muss es aber nicht.

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