Schwanger in NRW unter Corona Bedingungen

    • Offizieller Beitrag

    Nach den aktuellen Änderungen noch eine Gefährdungsbeurteilung zu schreiben, die eine Gefährdung feststellt, könnte schwierig sein.


    Was aber weiterhin gilt sind die 15 Tage "aus der Schule raus", wenn es einen Corona-Fall in der Schule gibt.

  • Das erfährt aber doch keiner mehr. Bei uns wird das gar nicht mehr gemeldet, die Eltern melden ihre Kinder einfach nur so krank.

  • Meinst du das interessiert unsere Schüler bzw. deren Eltern? Zumal von denen wohl kaum einer testen wird. Die haben dann halt "Grippe" etc.

  • Hallo,

    ich arbeite an einer Schule mit mehreren Standorten. Wenn ein Corona-Fall auftritt, wurde mir jetzt gesagt, ich könne ja dann einfach am anderen Standort arbeiten. Sehe das kritisch, da es ja über die Kollegen, die auch die Standorte tageweise wechseln ebenso zu Übertragungen kommen kann… Hat jemand dazu Erfahrungswerte ?

    LG

  • Hallo,

    ich arbeite an einer Schule mit mehreren Standorten. Wenn ein Corona-Fall auftritt, wurde mir jetzt gesagt, ich könne ja dann einfach am anderen Standort arbeiten. Sehe das kritisch, da es ja über die Kollegen, die auch die Standorte tageweise wechseln ebenso zu Übertragungen kommen kann… Hat jemand dazu Erfahrungswerte ?

    LG

    Nein, frage mich auch, wie dein Stundenplan ad hoc geändert werden könnte.

    Ganz generell finde ich eure Regelung mäßig hilfreich, entweder, Corona ist für Schwangere problematisch, dann müssten sie ins BV geschickt werden, oder das ist es nicht, dann müssten sie arbeiten gehen.

    Da auch Symptomlose ansteckend sind und kaum noch einer testet, bringt das Heimschicken bei bekanntem Coronafall so viel wie Coitus Interruptus bei HIV.


    Edit: Ich würde an deiner Stelle alles daran setzen, dass eine Lösung gefunden wird, mit der du dich sicher fühlst. Sprich z.B. mit deiner Gynäkologin, wie sie/er deine Gefährdung einschätzt. Wenn du dich infiziert hast, kannst du nichts mehr ändern und du musst mit der getroffenen Entscheidung leben.

  • Hallo, ich kann ja von meiner aktuellen Situation berichten. Ich arbeite auch an einer Grundschule in NRW und bin seit Dezember 2022 Zuhause. Der Betriebsarzt spricht kein Beschäftigungsverbot aus, sondern lediglich nur eine Empfehlung. Laut BAD lag bei mir eine unverantwortbare Gefährdung vor, weil wir keine Masken tragen, kein Abstand gehalten werden kann etc. Wenn die Schulleitung aber der Meinung ist, dass Sie dich unter diesen Umständen mit geeigneten Konzepten in Präsenz arbeiten lassen kann, dann darf Sie das tun. Nur ist es sowohl organisatorisch als auch wegen der Infektionsgefahr relativ schwierig, das umzusetzen.

    Seitdem bin ich Zuhause.

    Jedoch wurde am 1. Februar der Arbeitsschutz Corona aufgehoben, daher weiß ich nicht, ob sich meine aktuelle Situation ändern kann und ob die Regelungen immernoch gelten.


    Liebe Grüße

  • Da auch Symptomlose ansteckend sind und kaum noch einer testet, bringt das Heimschicken bei bekanntem Coronafall so viel wie Coitus Interrupts bei HIV.


    Dann müsste man konsequenterweise schwangere Lehrkräfte grundsätzlich zuhause lassen, denn eine Wiederzulassung ist auch bei Mumps, Masern etc. da, und auch da gibt es unentdeckte Fälle. Und irgendwo sollte man ne Grenze ziehen. Ich persönlich bin eh der Meinung, dass schwangere Lehrkräfte auch durchaus wieder arbeiten können. Ich erinnere daran, dass zu Beginn des Schuljahres 20/21 in NRW schwangere Lehrkräfte sogar arbeiten mussten, und da hatten wir ganz andere Rahmenbedingungen.

  • Ganz generell finde ich eure Regelung mäßig hilfreich, entweder, Corona ist für Schwangere problematisch, dann müssten sie ins BV geschickt werden, oder das ist es nicht, dann müssten sie arbeiten gehen.

    Das ist doch aber nicht ihre Regelung, sondern eine Regelung, die bei ganz vielen Infektionskrankheiten gilt und das sogar bundesweit.

  • Dann müsste man konsequenterweise schwangere Lehrkräfte grundsätzlich zuhause lassen, denn eine Wiederzulassung ist auch bei Mumps, Masern etc. da, und auch da gibt es unentdeckte Fälle. Und irgendwo sollte man ne Grenze ziehen. Ich persönlich bin eh der Meinung, dass schwangere Lehrkräfte auch durchaus wieder arbeiten können. Ich erinnere daran, dass zu Beginn des Schuljahres 20/21 in NRW schwangere Lehrkräfte sogar arbeiten mussten, und da hatten wir ganz andere Rahmenbedingungen.

    In Sachsen gibt es noch BV. Ich kann nicht beurteilen, ob das sinnvoll ist, es geht auch nicht um meine Meinung dazu. Aber den werdenden Müttern einerseits zu suggerieren, dass sie sich von Corona fernhalten sollen und bei bekanntem Fall zu Hause bleiben, weil Corona gefährlich fürs Ungeborene oder die Mutter ist, sonst aber zur Arbeit kommen müssen, weil so gefährlich ist es ja doch nicht, das ist doch widersinnig.

  • In Sachsen gibt es noch BV. Ich kann nicht beurteilen, ob das sinnvoll ist, es geht auch nicht um meine Meinung dazu. Aber den werdenden Müttern einerseits zu suggerieren, dass sie sich von Corona fernhalten sollen und bei bekanntem Fall zu Hause bleiben, weil Corona gefährlich fürs Ungeborene oder die Mutter ist, sonst aber zur Arbeit kommen müssen, weil so gefährlich ist es ja doch nicht, das ist doch widersinnig.

    Nein, das ist seit Jahrzehnten die übliche Vorgehensweise.

  • Nein, das ist seit Jahrzehnten die übliche Vorgehensweise.

    So lange gibt's Corona schon? :schreck:


    Im Ernst, Mumps und Masern sind halt andere Fallsituationen. Dagegen ist man beispielsweise geimpft, es treten wenn, dann Einzelfälle auf und so weiter. Und in Schule hat man ständig mit rotzenden SuS zu tun, es kommen aber nicht Zuhauf Leute mit Hautausschlag und zugeschwollenem Hals und Fieber zur Schule.

  • Es gibt ja aber deutlich mehr Dinge, die das betrifft und nicht jeder Schnupfen ist ja Corona. Ringelröteln siehst du z.B. auch eher nicht usw.

    Also nein, ist keine andere Fallsituation.


    Ich gebe dir Recht, eigentlich ist es zu wenig, aber bei all den Dingen. Gegen Corona ist man ja in der Regel inzwischen auch geimpft.

  • Gibt es eigentlich inzwischen zu Schwangeren und Corona belastbare Studien?


    Die Auskünfte, die wir vom B.A.D. so bekamen, waren sehr wechselhaft und deckten das volle Spektrum von "Kein Risiko eingehen --> zu Hause lassen" bis hin zu "Corona ist das kleinste Problem im Vergleich zu den anderen Infektionskrankheiten" ab.


    Diese FAQ klingt jetzt z.B. eher "entwarnend" und nach normalen Risiken. Ich fühl mich gerade etwas verloren, was den Informationsstand zu diesem Thema angeht.

  • Sorry fürs Aufrollen eines alten Threads, aber…: Wie sind die aktuellen Bestimmungen zu Schwangerschaft in NRW? Dem Hörensagen nach wird man für 7 Tage nach Hause geschickt, sobald ein Coronafall an der Schule bekannt wird (egal, ob man in der Klasse unterrichtet oder nicht). Aber auf den Seiten des Schulministeriums oder auch des BAD finde ich dazu nichts schriftlich. Kann jemand weiterhelfen?

  • In NRW bekommst du für 8 Tage nach letztem möglichen Corona-Kontakt (= Anwesenheit eines coronapositiven in der Schule) ein Betretungsverbot ausgesprochen.

    Leider ist die entsprechende Handreichung nicht mehr online, stattdessen wird auf komplizierte und in der Praxis nutzlose Maqs-Dokumente verwiesen, die letztlich sagen, dass man Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsmediziner halten soll. Unser B.A.D-Mediziner erteilt dann die erstgenannte Auskunft, die das Ministerium selbst neuerdings nicht mehr auf seiner Webseite schreiben mag. :autsch:


    Die SL kann immer noch ein generelles Betretungsverbot aussprechen. Das ist aber kein Automatismus mehr.

    Selbst mit der 8-Tageregel läuft es derzeit bei der aktuellen Coronawelle aber in der Praxis faktisch darauf hinaus.

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