Generell gibt es aber kein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot mehr. Die Schulleitung kann schwangere Kolleginnen in NRW auch normal im Unterricht einsetzen. Wie zielführend das angesichts der 14tägigen Sperre bei Auftreten eines Covid-Falls ist, muss natürlich jede SL für sich entscheiden.
Schwanger in NRW unter Corona Bedingungen
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Vielen Dank für die Antworten, das hilft bereits. Ich habe nun den ganzen Thread hier durchgelesen und so langsam ergibt sich für mich ein Bild.
Meine Schulleitung hat bei der letzten Kollegin Präsenzunterricht ‚ermöglicht‘ (ET April 2022). Eigentlich war es dann aber systemischer Zwang - die Betroffene hätte von sich aus Homeoffice fordern müssen und aus Pflichtgefühl hat sie es nicht getan. Es wurde dann nur geschaut, dass in den betroffenen Klassen die Hygieneregeln eingehalten werden und auf die Quarantäneregel wurde keine Rücksicht genommen.
Meine SL scheint da also risikofreudig zu sein und ich muss proaktiv tätig werden. Immer nervig, weil ich dann zusätzliche Arbeit verursache und sie haben den Spieß geschickt umgedreht.
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Da nicht mehr wöchentlich getestet wird, empfehle ich den Schulleitungen eine neue Gefährdungsbeurteilung., Zumindest bei der derzeitigen Inzidenz Lage. Ansonsten bleibt nur Remonstration , für Tarifbeschäftigte Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht
Ist dann der Blutdruck zu hoch, ab zum Frauenarzt Eklampsie Ausschluss.
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Vielen Dank für die beiden letzten Antworten. Was genau meinst du mit neuer Gefährundsbeurteilung? Es gab ja schon eine, die ich gemeinsam mit der SL ausgefüllt habe. Davon werden sie ja nicht abrücken. Es stand darin, dass alles an der Schule super ist außer irgendwo ein Kreuzchen, das keine Schule jemals guten Gewissens ankreuzen könnte. Und dann kommt eben dieser Brief mit „wir legen Ihnen sehr nahe, die Lehrerin ins Homeoffice zu schicken.“
Und den Lehrerrat müsste ja auch wieder ich proaktiv bitten so einen Initiativantrag zu stellen. Auch hier bin ich neugierig was das genau bewirkt?
Ich denke, sobald ich mitteile, dass ich im Homeoffice arbeiten möchte, wird die SL nichts einzuwenden haben und es mir ermöglichen. Aber eben ein bisschen mit Murren, Unverständnis, vielleicht Ärger über mehr Organisation. Das Gespräch findet noch statt, vielleicht wird ja auch alles anders.
Hier gibt es jetzt einfach ein bisschen Mimimi und Neid von mir, dass andere SL anscheinend wohlwollender, klüger und vorausschauender handeln als meine.
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Bei uns (NRW) wurde eine Kollegin, die gerne weiter unterrichtet hätte auch ins Homeoffice geschickt. Die Oberstufenkurse hatten noch ein paar Wochen Lernen auf Distanz bei ihr, in der Sek I waren immer Vertretungslehrer:innen (wo möglich vom Fach) anwesend, aber die betroffene Lehrerin hat den Unterricht vorbereitet. Nach 8 Wochen (da war das erste HJ vorbei), wurde sie überall "permanent" ersetzt. Ich glaube, sie hat dann noch ein Curriculum umgeschrieben, insgesamt hatte sie aber eher wenig zu tun.
In einem anderen Fall (war allerdings keine Schwangerschaft) hat die Lehrkraft im Lernen auf Distanz sehr viele Klausuren korrigert, auch in Kursen/Klassen, die sie nicht kannte. Erwartungshorizonten sei Dank hat das wohl ziemlich gut funktioniert. -
Guten Abend,
gibt es hier bereits Erfahrungen von Lehrkräften an weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) zu den aktuellen Regelungen? Nach den Sommerferien waren ja noch einmal Änderungen angedacht, der letzte Beitrag in diesem Faden stammt jedoch von Ende Juli. Gilt nach wie vor das vierzehntägige Präsenzverbot bei jedem Coronafall oder wurde diese Regelung gelockert? Wer von euch unterrichtet in Präsenz und wer aus dem Homeoffice?
Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte.
Vielen Dank im Voraus und viele liebe Grüße!
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Das ist wohl von Bezirksregierung zu Bezirksregierung unterschiedlich.
Solltest du in der BezReg Detmold sein - die sagen auch jetzt noch ziemlich konsequent: kein Unterricht vor Ort, die Schulleiter mögen bitte eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreiben.
In anderen BezRegs wird es anders gesehen.
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Danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich bin nicht der Bezirksregierung Detmold zugeordnet. Ich habe erst kürzlich positiv getestet und bin mir unsicher wie es nun weitergehen wird. Auch darüber, wann ich die Schwangerschaft meiner Schulleitung mitteilen sollte, zerbreche ich mir den Kopf. Prä-Corona hätte ich mindestens bis zur 8. Schwangerschaftswoche gewartet, aber aufgrund der aktuellen Situation bin ich unsicher, was verantwortbar und was leichtsinnig wäre. Sowohl in gesundheitlicher Hinsicht als auch im Bezug auf die Planungssicherheit der Schulleitung.
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Also an meiner Schulen gibt es auch in diesem Schuljahr neue schwangere Kolleginnen. Bei ihnen wird es weiterhin so gehandhabt, dass sie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden (Bezirksregierung Arnsberg).
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Hat jemand aktuellste Infos der Bezirksregierung Köln? - Schulform: Grundschule-
Wirkt sich ein Genesenenstatus einer Schwangeren auf den Einsatz in Präsenz aus?
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Der Schulleiter muss aber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. In dem Zusammenhang sollte er sich vom BAD beraten lassen, wie es um die Gefährdung beim Präsenzunterricht steht. Hierbei ist auch das Infektionsgeschehen und das Risiko unentdeckter Infektionen zu berücksichtigen. Anm.: bei einer Inzidenz von 500 haben statistisch 2,5 von 500 eine Infektion. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Infektion in der Schule ständig bei 100%. Damit käme ich bei einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass ein Einatz im Präsenzunterricht nicht erfolgen darf🤷
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bei einer Inzidenz von 500 haben statistisch 2,5 von 500 eine Infektion
Die herausgegebenen Inzidenzen sind 7-Tage-Inzidenzen, d.h. die Zahl der Neuinfektionen pro 7-Tage, das besagt nicht, wieviel derzeit gerade infiziert sind.
Ändert aber nichts an deiner Aussage, faktisch ist es auch so, dass Schwangere in der Schule nicht eingesetzt werden. Allerdings muss ich fairerweise sagen, dass ich das inzwischen nicht mehr wirklich nachvollziehen kann, da mWn die Studienlage bei geimpften Schwangeren inzwischen nicht mehr von einem höheren Risiko ausgeht, mit Ausnahme des letzten Drittels, aber das Beschäftigungsverbot könnte man ja auf diesen Bereich einschränken.
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Generell gibt es aber kein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot mehr. Die Schulleitung kann schwangere Kolleginnen in NRW auch normal im Unterricht einsetzen. Wie zielführend das angesichts der 14tägigen Sperre bei Auftreten eines Covid-Falls ist, muss natürlich jede SL für sich entscheiden.
was bleibt den SL denn übrig, wenn die Betriebsärzte, wie ich nun hörte, keine Beschäftigungsverbote erteilen?
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Hallo zusammen,
ich bin Grundschullehrerin und habe gerade meine Schwangerschaft meiner Schulleitung gemeldet. Somit warte auf einen Termin beim BAD in Düsseldorf. Zeitgleich wurde gerade ja die Qurantänepflicht der Schülerinnen und Schüler abgeschafft. Ich habe Angst, dass mir in meiner Schwangerschaft nun auch keinerlei Schutz vor Corona mehr zusteht. Wisst ihr ob es das 14- tägige Beschäftigungsverbot nach gemeldeter Infektion noch gibt , oder gilt es bereits nicht mehr? Bei meiner letzten schwangeren Kollegin galt es noch, das war allerdings im Frühjahr 2022. Über eine Info wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
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Die aktuell schwangere Kollegin ist aus diesem Grund jedenfalls seit der Bekanntgabe im Dezember zu Hause. Unsere Schulleitung sagte, die Regelung noch gelte.
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was bleibt den SL denn übrig, wenn die Betriebsärzte, wie ich nun hörte, keine Beschäftigungsverbote erteilen?
Betriebsärzte erteilen generell keine betrieblichen Beschäftigungsverbote. Das macht der Arbeitgeber.
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Sie können aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung feststellen. Diese zu beseitigen ist dann Sache des SL (in NRW zumindest).
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Sie können aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung feststellen. Diese zu beseitigen ist dann Sache des SL (in NRW zumindest).
Bei uns würde dann das BV empfohlen und ich kenne kaum Varianten, wo das dann nicht durchgegangen ist. Alleine aufgrund der Haftungsfrage
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Genauso
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