Die Gefährdungsbeurteilung fiel eben so aus, dass keine besondere Gefährdung für mich besteht.
Das lasse ich mal unkommentiert so stehen.
Die Meldung beim BAD ist erfolgt und die Blutuntersuchungen/Impfungen haben ausreichenden Schutz ergeben.
So kann ich nun also weiterhin arbeiten. Bei jedem Coronafall (und bei einigen anderen Krankheiten) muss ich aber eine gewisse Frist verstreichen lassen, bis ich wieder in die Schule darf (Wiederzulassung ab dem 15. Tag nach Bekanntwerden des Falls zb.). Für die Praxis ist das selten dämlich, denn die Fälle häufen sich ja.
Das war bei mir beispielsweise auch der Grund, weshalb ich direkt in den Distanzunterricht wechseln durfte/musste - wir hatten letztes Schuljahr schon regelmäßig Fälle, sodass ein Unterricht so gar nicht planbar war (14 Tage weg, 2 Tage da, 14 Tage weg usw.). Kurze Zeit später kam dann aber auch die Vorgabe der BR Schwangere im Distanzunterricht einzusetzen.
Da die Fallzahlen ja wahrscheinlich nun kontinuierlich häufiger werden in Schulen würde ich ggf. noch einmal mit der SL sprechen, gerade mit der Vorgabe des BADs.