Hallo zusammen,
wie versteht ihr den neuen Erlass? Der Schulleiter entscheidet ob Präsenzunterricht oder nicht?
Hallo zusammen,
wie versteht ihr den neuen Erlass? Der Schulleiter entscheidet ob Präsenzunterricht oder nicht?
Genau, er prüft, ob die Regelungen nach dem Mutterschutzgesetz eingehalten werden können. Die Möglichkeit, dass man von sich aus sagt, man verzichtet auf den Präsenzunterricht, entfällt richtigerweise.
Neuer Erlass? Von heute?
Hier ist noch keiner angekommen.
BezReg Münster haben wir ihn heute bekommen.
Hier kam er auch vor einer halben Stunde.
Wo finde ich denn diesen Erlass? Unsere SL ist da leider nicht zuverlässig und ich bin gerade in einer ähnlichen Situation…
Du hast eine PN.
kl. gr. frosch
Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen und von seinen Erfahrungen berichten. Ich bin schwanger, Lehrerin an einer Grundschule in NRW und laut BAD reichen die "normalen" Schutzmaßnahmen (Lüften, Testen, Händewaschen, aktuell noch Masken) nicht aus, sondern die Schulleitung soll speziell für mich weitere Maßnahmen ergreifen, um mich zu schützen.
Was wird an euren Schulen unternommen?
Danke für Erfahrungsberichte!!
Meine Schwangere Kollegin ist aufgrund der Gefährdungsbeurteilung von mir in die Distanz geschickt worden.
kl. gr. frosch
Eine Mutter, die ich aus der Kita kenne, darf nur arbeiten, wenn es seit 2 Wochen keine Neuinfektion an der Schule gab.
Sie ist an einer Förderschule.
Wir haben jetzt auch eine Schwangere neu, mal sehen was wir für die für Auflagen bekommen.
Eine Mutter, die ich aus der Kita kenne, darf nur arbeiten, wenn es seit 2 Wochen keine Neuinfektion an der Schule gab.
Genau, das ist die Standard Wiederzulassungstabelle. Gibt auch andere Zeiten für andere Krankheiten.
Planerisch ist das natürlich sehr schwer umzusetzen, weswegen ich natürlich jeden Schulleiter verstehen kann, der die Leute dann gar nicht mehr einsetzen will.
Genau, das ist die Standard Wiederzulassungstabelle. Gibt auch andere Zeiten für andere Krankheiten.
Planerisch ist das natürlich sehr schwer umzusetzen, weswegen ich natürlich jeden Schulleiter verstehen kann, der die Leute dann gar nicht mehr einsetzen will.
Sie hat Glück, ist komplett ausgeplant und macht an so Tagen dann nur Vertretung.
Eine Mutter, die ich aus der Kita kenne, darf nur arbeiten, wenn es seit 2 Wochen keine Neuinfektion an der Schule gab.
Sie ist an einer Förderschule.
Wir haben jetzt auch eine Schwangere neu, mal sehen was wir für die für Auflagen bekommen.
Ist bei uns auch so und deshalb war eine Kollegin noch gar nicht da in diesem Schuljahr
Meine Schwangere Kollegin ist aufgrund der Gefährdungsbeurteilung von mir in die Distanz geschickt worden.
kl. gr. frosch
Wie ist denn die aktuelle Gesetzgebung? Ich dachte, die müssen wieder normal arbeiten. Gibt es auch einen Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Schwangeren?
Ich finde es auf jeden Fall großartig, dass du sie in den Distanzunterricht geschickt hast! (Habe vorhin tatsächlich den Smiley mit dem Herzchenküsschen vermisst, da musste der Daumen reichen).
Hm, nein. Ein Unterschied ist mir nicht bekannt.
Aktuelle Gesetzeslage:
Der Schulleiter schreibt eine Gefährdungsbeurteilung und muss dabei zum Schluss "Gefährdung vorhanden" oder " nicht vorhanden" kommen.
Die geht dann an die Schulaufsicht.
Wie ist denn die aktuelle Gesetzgebung? Ich dachte, die müssen wieder normal arbeiten. Gibt es auch einen Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Schwangeren?
Es wird nicht zwischen geimpft/ungeimpft unterschieden, so viel habe ich mittlerweile herausgefunden. Bei dem Rest bin ich leider noch nicht wirklich weiter. Außer, dass man bei einem Coronafall an der Schule 2 Wochen nicht unterrichten darf, diese Tabelle habe ich auch vom BAD erhalten.
Lg
Hallo, ich bin auch schwanger und derzeit hängt alles in der Schwebe. Diese Zulassungstabelle händigt doch, wenn man dort war, die BAD aus oder? Hat jemand zufällig die Tabelle oder irgendetwas wo steht, dass es für COVID-Fälle eine Wiederzulassungsfrist für Schwangere gibt? Vielen Dank
2 Wochen sagte meine Kollegin.
Sie sitzt zu Hause, ihre Schwangere Schülerin muss zum Unterricht...
Hier in NRW muss seit ca. 2 Wochen der Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung bescheinigen, dass keine erhöhte Infektionsgefahr für die Schwangere besteht. Das unterschreiben natürlich nur völlig naive Schulleiter...
Defakto sind die Schwangeren dadurch wieder aus dem Präsenzunterricht raus.
Danke für die Rückmeldung. Hat zufällig jemand das Dokument, auf der die 14Tagesfrist steht und könnte mir diesen Abschnitt abfotografieren.
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