Schwanger in NRW unter Corona Bedingungen

  • unsere Schulleitung interpretiert die 14-Tagesfrist auch nicht als zwingend; i.e. weil bei uns freiwillig Masken getragen werden und die entsprechenden Kolleginnen nicht in den Klassenstufen unterrichten, müssen die 14 Tage auch nicht eingehalten werden. beim BAD meinten sie anscheinend, dass das wohl zulässig sei.

  • Bei uns heißt es: Schüler der in Dependence 1 positiv ist bedeutet, dass sie auch nicht in Dependence 2 unterrichten darf. Es gibt ja Kollegen die pendeln.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hallo,

    ich hänge mich mal an diese Thread ran.

    Bin auch frisch schwanger (weiß ich seit Freitag) , Grundschule NRW. Wir hatten in einer Klasse, in der ich unterrichte schon 4 Coronafälle.

    Nun habe ich leider bei meinem Frauenarzt einen Termin für den 21.12. bekommen. Jetzt mache ich mir doch Sorgen, dass da noch was passiert.


    War schon jemand in einer ähnlichen Situation? Wie ist es bei den anderen hier im Thread weiter gegangen?

  • Geh zum Hausarzt und frag ob der dich bis dahin krank schreibt?

    Bzw wenn du geimpft bist: ich bin so lange mit FFP2 Maske weiter in die Schule gegangen.

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  • Geh zum Hausarzt und frag ob der dich bis dahin krank schreibt?

    Bzw wenn du geimpft bist: ich bin so lange mit FFP2 Maske weiter in die Schule gegangen.

    Bin geimpft, allerdings Erst impfung Astra und Zweitimpfung Moderna.

    Dann nehme ich erstmal auch FFP2 und telefoniere nochmal mit meinem FA wie der das sieht. Vielleicht schreibt er mich ja doch erst noch krank🤔

  • Kannst du nicht mit der SL reden?

    Ich weiß nicht, wie die aktuelle Rechtslage ist: Aber nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien konnten die Schwangeren in den Distanzunterricht (DU) gehen, wenn man eine verantwortungsbewusste SL hatte. Ich kenne SL, bei denen Schwangere jetzt noch im DU sind.

    Vll. weiß der immer gut informierte Frosch mehr zur aktuellen Rechtslage.

  • Naja, in der 5. Woche wollen die meisten das nicht gerade mit der SL klären.


    Bei uns haben die meisten bis zur 8.-14. Woche in Präsenz gearbeitet.

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  • Kannst du nicht mit der SL reden?


    Naja, in der 5. Woche wollen die meisten das nicht gerade mit der SL klären.

    Genau das trifft es.

    Normalerweise würde ich bis zur Bestätigung vom Frauenarzt warten, weil die SL bis sie das schriftlich hat meines Wissens nach eh nichts machen kann.

    Sch... Corona kann man da nur sagen😵

  • Die SL muss mit der Kenntnisnahme eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Dort muss sie explizit ausschließen, dass durch Corona eine erhöhte Gefährdung auftritt. Das macht sie natürlich nicht, wenn sie nicht völlig naiv ist. Damit bist du dann aus dem Präsenzunterricht raus.


    Nur ohne Info an die Schulleitung, gibt es natürlich auch keine Arbeitsschutzmaßnahmen....

  • Nur ohne Info an die Schulleitung, gibt es natürlich auch keine Arbeitsschutzmaßnahmen....

    Aber es zählt doch nicht, wenn ich einfach nur sage, dass ich schwanger bin. Die Schulleitung braucht ja eine Bestätigung vom Arzt. Sei es eine Kopie von der Seite im Mutterpass auf der der errechnete Entbindungstermin steht oder eben ein ausgestelltes Schreiben.

    So war das zumindest noch bei meiner ersten Schwangerschaft vor Corona. Daran hat sich doch bestimmt nichts geändert🤔

  • Aber es zählt doch nicht, wenn ich einfach nur sage, dass ich schwanger bin. Die Schulleitung braucht ja eine Bestätigung vom Arzt. Sei es eine Kopie von der Seite im Mutterpass auf der der errechnete Entbindungstermin steht oder eben ein ausgestelltes Schreiben.

    So war das zumindest noch bei meiner ersten Schwangerschaft vor Corona. Daran hat sich doch bestimmt nichts geändert🤔

    Das sollte dir aber doch auch der Hausarzt bestätigen können nächste Woche, so ein Bluttest geht doch schnell. Daran sollte es also nicht scheitern. Ansonsten könntest du auch mit dem Frauenarzt sprechen und darum bitten, dir den nächsten frei werdenden Termin vor dem 21.12 zu geben, damit das möglicherweise doch noch schneller geht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Das sollte dir aber doch auch der Hausarzt bestätigen können nächste Woche, so ein Bluttest geht doch schnell. Daran sollte es also nicht scheitern. Ansonsten könntest du auch mit dem Frauenarzt sprechen und darum bitte, dir den nächsten frei werdenden Termin vor dem 21.12 zu geben, damit das möglicherweise doch noch schneller geht.

    Richtig.

    Und auch wenn man in normalen Zeiten nicht so gerne mit der SL über eine Schwangerschaft in der 5. Woche spricht: In diesen Zeiten wäre mir meine Gesundheit (und die meines Ungeborenen) wesentlich wichtiger als die Tatsache, dass ich dann noch in der kritischen Phase bin.

    Man kann die SL ja auch bitten, dass die Stillschweigen bewahrt. Und aktuell sind durchaus KuK mal 2 Wochen krank (oder auch 3) ohne dass gleich Gerüchte entstehen. Und nach den Weihnachtsferien sind dann auch (gerechnet ab heute) 5 Wochen vergangen.

    Alternativ rettest du dich bis Weihnachten mit Krankschreibungen ...


    Jedenfalls würde ich mich bei den aktuelle Inzidenzien, die bei Kindern und Jugendlichen nochmal höher liegen als die in den Medien verbreiteten "normalen" Inzidenzien würde ich mich als Schwangere nicht vor die Klasse stellen. Omikron tut sein Übriges ...

  • weil die SL bis sie das schriftlich hat meines Wissens nach eh nichts machen kann.

    Falsch, die Schulleitung muss sofort nach deiner Mitteilung reagieren und kann dann nur von dir wünschen, dass sie noch etwas schrifltiches bekommt, wenn das bis zum 21.12. dauert, dann ist es so. Die mündliche Mitteilung setzt aber bereits alles weitere in Gang.

    Bei mir gab es erst mit der Mitteilung über den Beginn des Mutterschutzes was schriftliches, denn den Mutterpass habe ich nicht rausgerückt und das Attest wollte der AG nicht bezahlen. Also gab es genau gar nichts schriftliches!


    Übrigens war damals die SL beleidigt, dass ich es "erst" in der 7. SSW mitgeteilt habe (da war ich mit der Vorbereitung fürs StEx durch und konnte mir die Zwangs-Pause leisten.

  • Aber es zählt doch nicht, wenn ich einfach nur sage, dass ich schwanger bin. Die Schulleitung braucht ja eine Bestätigung vom Arzt. Sei es eine Kopie von der Seite im Mutterpass auf der der errechnete Entbindungstermin steht oder eben ein ausgestelltes Schreiben.

    So war das zumindest noch bei meiner ersten Schwangerschaft vor Corona. Daran hat sich doch bestimmt nichts geändert🤔

    Doch, genau das zählt. Die Kopie ist dein Privatvergnügen, die geht die SL nichts an Und das Attest muss der AG explizit anfordern, denn das muss er dann auch bezahlen und das dauert eben!

  • Susannea hast du etwas schriftliches dazu, das mit weiterhelfen könnte? Ich habe im Netz nur eine Tabelle der Bezirksregierung Köln gefunden zu dem ganzen Ablauf und da stand schriftliche Mitteilung mittels den oben von mir genannten Dingen.:(

    Das würde mir echt sehr sehr helfen.

  • § 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen

    (1) Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt.
    (2) Auf Verlangen des Arbeitgebers soll eine schwangere Frau als Nachweis über ihre Schwangerschaft ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorlegen. Das Zeugnis über die Schwangerschaft soll den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthalten.


    Heißt aber, gelten tut das MuSchG bereits nach der Mitteilung!

  • Hey 👋

    ich bin auch in NRW schwanger und stand vor ähnlichen Überlegungen. Nach der häuslichen Feststellung habe ich meinen Hausarzt über meine Situation aufgeklärt, der mich krankgeschrieben hat. Es ging mir aber auch tatsächlich nicht gut und ich hätte keinen Schultag unter den Bedingungen + Ängste geschafft.

    Dann habe ich es nach dem Termin bei der Frauenärztin auch der Schulleitung gesagt, sogar schon in SSW7, einfach weil ich die Regeln des MuSchG wollte. Dort hätte auch erstmal die Mitteilung gereicht. Entsprechende Hinweise wurden ja schon gepostet.

    Für die Gefährdungsbeurteilung liegt es im Ermessen der SL, ob diese eine Gefährdung sieht. Meine sah es nicht.

  • Die Gefährdungsbeurteilung fiel eben so aus, dass keine besondere Gefährdung für mich besteht.

    Das lasse ich mal unkommentiert so stehen.

    Die Meldung beim BAD ist erfolgt und die Blutuntersuchungen/Impfungen haben ausreichenden Schutz ergeben.

    So kann ich nun also weiterhin arbeiten. Bei jedem Coronafall (und bei einigen anderen Krankheiten) muss ich aber eine gewisse Frist verstreichen lassen, bis ich wieder in die Schule darf (Wiederzulassung ab dem 15. Tag nach Bekanntwerden des Falls zb.). Für die Praxis ist das selten dämlich, denn die Fälle häufen sich ja.

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