Unterschied Angestellter vs. Beamter Hamburg/SH

  • Hallo


    nächstes Jahr möchte ich aus der Schweiz nach Hamburg/SH in den Schuldienst wechseln.

    Studiert habe ich in Konstanz und mein Abschluss ist auch bereits in beiden Bundesländern ohne Auflagen anerkannt worden.


    Nun liest man immer wieder das es SO grosse Unterschiede in der Bezahlung gibt. Abgaben hier, KK da, Rente jenes.


    Gibt es dazu irgendwo konkrete Zahlen? Wie viel mehr oder weniger Steuern werden bezahlt? Was kostet die PKK, etc.?

    Ich habe bereits Google befragt, aber wirklich genaue Zahlen konnte ich keine finden.


    Besten Dank schonmal.

  • Ganz grob: Die Steuerlast ist natürlich gleich. Der Angestellte bezahlt Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse), der Beamte nicht, weil er aus Steuermitteln versorgt wird. Deshalb hat der Beamte mehr Netto, obwohl sein Gehalt nominell niedriger ist als das des Angestellten. Dafür muss er sich selbst (= privat) krankenversichern. Der Staat übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, deshalb ist die PKV für Beamte nicht so teuer wie für Selbstständige. Dennoch muss sie vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

    Unterm Strich kann man sagen: Wenn du einigermaßen jung und gesund bist und sicher sein kannst, dass du in Hamburg oder SH bleiben willst, fährst du als Beamtin besser.

    Als Beamter schlecht dran bist du hauptsächlich in folgenden Fällen:

    - Zwang zur gesetzlichen Krankenversicherung, weil dich die PKV wegen Vorerkrankungen nicht oder nur sacketeuer versichert

    - wenn du das Bundesland oder auch nur die Schule wechseln willst

    - wenn du in mittleren Jahren zu einer Freiheitsstrafe von >= 1 Jahr verurteilt wirst, denn das hat deine Entlassung und den Verlust der Pensionsansprüche zur Folge.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ergänzend zu fossis Ausführungen:


    - als Beamter hast du eine bessere Absicherung im Krankheitsfall, d.h. bei längerer Erkrankung wird die Besoldung in voller Höhe weiterbezahlt.

    - Ein Beamter mit Familie erhält neben dem Grundgehalt noch Familienzuschläge. Dies gibt es bei TVL-Angestellten seit 2005 nicht mehr.

    - Erhebliche Unterschiede bestehen (noch) zwischen Beamtenpension und Altersrente des TVL-Beschäftigten

  • Musst du denn keine Vorbereitungsdienst machen. Du kommst ja scheinbar direkt aus dem Studium.

  • In BaWü gibts das nicht oder?

    Nein.

    - Erhebliche Unterschiede bestehen (noch) zwischen Beamtenpension und Altersrente des TVL-Beschäftigten

    Stimmt, wobei die verpflichtende Zusatzversorgung hier einen guten Teil auffängt, zumindest wenn man lange genug einzahlt. Zusammen mit dem Wegfall der für Beamte ebenfalls verpflichtenden PKV relativiert sich das noch einmal. Unterschiede gibt es aber nach wie vor.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • plus: Beamte bekommen im Mutterschutz volle Bezüge vom Dienstherren, in Elternzeit musst du aber eben auch deine PKV selbst bezahlen (es gibt allerdings auch kleine Zuschüsse)


    Fun Fact: Ein Gesprächspartner (Arzt) war neulich total entgeisterst, als er erfuhr, dass auch Beamte Steuern zahlen müssen. Ein Leben lang (ü 50) ist er davon ausgegangen, dass Beamte davon befreit seien :autsch:

  • Hallo, ich schließe mich weitgehend an.


    Jedoch verstehe ich die Warnung vor dem Schulwechsel von Fossi74 gar nicht. Beim Schulwechsel innerhalb eines Bundeslandes ist es egal, der Dienstherr und damit auch das Zulagenmodell bleiben gleich.


    Beim Wechsel des Bundeslandes ändert sich der Dienstherr und damit das Zulagenmodell, im Groben läuft es aber doch überall auf 50:50 Teilung zw. PKV und Zulage heraus, bei nur Unterschieden im Detail. Auch die Prämie KV wird sich nur geringfügig ändern.


    Die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche zwischen den Bundesländern läuft doch auch völlig problemlos. Das regeln Staatsverträge.


    Im Übrigen, Hamburg fragt gar nicht erst, man wird immer erstmal Beamtin auf Probe, wenn man eine unbefristete Stelle besetzt und keine Sachgründe dagegen sprechen. Wenn man nur angestellt werden wollte, müsste man dies schon aktiv betreiben. Zu SH habe ich keine Detailkenntnisse.


    Viel Erfolg beim Bewerben

  • Warnung vor dem Schulwechsel von Fossi74

    Das war gar nicht als Warnung gemeint, sondern als Hinweis darauf, dass Versetzungen als Beamter schwieriger sind denn als Angestellter.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Das war gar nicht als Warnung gemeint, sondern als Hinweis darauf, dass Versetzungen als Beamter schwieriger sind denn als Angestellter.

    Innerhalb Hamburgs nicht wirklich (wg. selbstverwaltete Schule). Wenn man sich als Beamtin an anderem Standort bewirbt, kann die alte Schulleitung einmal problemlos und ein weiteres Jahr später nur mit sehr viel Begründung die Freigabe verweigern. Letzteres nie im Umfeld erlebt. Im Idealfall spricht man ja vorher mit der abgebenden SL und erzielt Einvernehmen über die persönliche Weiterentwicklung. Es ist ja auch recht unklug, jemanden auf Krampf am Standort halten zu wollen, der dort unzufrieden ist. Das macht man vielleicht wirklich nur, wenn der einzige Informatik Sek2 Lehrer oder die Sprachlernberaterin gehen, ohne dass irgendwo Ersatz in asicht wäre.

    Also: Schulwechsel in Hamburg sind ganz und gäbe und laufen weitgehend einvernehmlich ab.

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