Unterrichten ohne Vertrag?

  • Okay, dann könnte ich also mit einer befreundeten Schulleiterin in Castsrop-Rauxel an einem Gymnasium ausmachen, dass sie mich anweist, nächste Woche zu unterrichten und vergisst, mir den Vertrag zu geben und dann bin ich dort unbefristet als Förderschullehrerin tätig?

    Die befreundete Schulleiterin in Castrop-Rauxel wird dieses Ansinnen mit Sicherheit ablehnen, da sie genau weiß, dass sie damit ein schwerwiegendes Dienstvergehen begehen würde. Aber ja, theoretisch ist das so.

  • Ach das ist ja alles interessant! Ich musste im Ref auch unterrichten und bin erst einen Tag später vereidigt worden. Hab mich damals über die versicherungstechnische Seite geärgert. Wie ist denn hier Fall gelegen? Verbeamtung auf Lebzeit? :dollar::dollar::dollar: :D

  • Übrigens noch ein Hinweis, irgendeiner hätte noch mit der Probezeit argumentiert. Auch die muss schriftlich vereinbart sein. ohne Vereinbarung entfällt auch diese 🤣🤷

    Dumm gelaufen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hallo zusammen,


    Ähm. Was, wenn genau das aber eingetreten ist?

    Die befreundete Schulleiterin in Castrop-Rauxel wird dieses Ansinnen mit Sicherheit ablehnen, da sie genau weiß, dass sie damit ein schwerwiegendes Dienstvergehen begehen würde. Aber ja, theoretisch ist das so.

    Ich arbeite seit mehreren Wochen- ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben- an einer Schule, weil alle davon ausgegangen sind, der Vertrag würde bald kommen (und ich dachte das alles kann man rückwirkend regeln) und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

  • Ich arbeite seit mehreren Wochen- ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben- an einer Schule, weil alle davon ausgegangen sind, der Vertrag würde bald kommen (und ich dachte das alles kann man rückwirkend regeln) und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Nein, das ist nicht dein Pech, sondern schlicht rechtswidrig. Durch die aufgenommene (und angewiesene) Arbeit ist bereits ein (unbefristeter!) Arbeitsvertrag stillschweigend zustande gekommen. Deine geleistete Arbeit ist dementsprechend natürlich auch vollständig zu entlohnen.

  • Das Rechtsverständnis mancher Schulleitungen ist wirklich erbärmlich. Du hast auf Anweisung der Schulleitung, mindestens aber mit deren Duldung für die Schule gearbeitet. Somit hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der durch konkludentes Handeln zustandegekommen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich arbeite seit mehreren Wochen- ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben- an einer Schule, weil alle davon ausgegangen sind, der Vertrag würde bald kommen (und ich dachte das alles kann man rückwirkend regeln) und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Herzlichen Glückwunsch.

    Du bist unbefristet vom Schulleiter an der Schule angestellt worden.


    Nachteil: du musst das evtl. rechtlich durchsetzen.


    Kl. Gr. Frosch


    P.S.: ich weiß jetzt auch nicht wie gut die Idee ist, das dem Schulleiter im anstehenden Gespräch so unter die Nase zu reiben. Das müssen kündige PRler sagen.

  • Okay, das beruhigt mich schon mal- an wen wende ich mich da am besten? Morgen steht schon mal ein Gespräch mit der Schulleiterin an, aber sie hat schon angedeutet es sei mein Fehler gewesen…

    Mach dir keine Sorgen, den Fehler hat die Schulleiterin gemacht. Du hast mit Sicherheit keinen Fehler gemacht, wenn du den stillschweigend angebotenen mündlichen Arbeitsvertrag angenommen hast, indem du auf Anweisung der SL tätig geworden bist.


    Zu deiner Frage: Sichere unbedingt entsprechende Anweisungen für dich. Dazu gehören u.a. Einsatz-/Stundenpläne und der bisherige Mailverkehr mit der SL noch vor dem Gespräch. Bedanke dich dann gerne für den unbefristeten Vertrag und hake nach, wann du die vereinbarten Konditionen schriftlich erhälst.

  • Nimm auch eine dir vertrauenswürdig erscheinende Person aus dem Kollegium mit in das Gespräch.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich arbeite seit mehreren Wochen- ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben- an einer Schule, weil alle davon ausgegangen sind, der Vertrag würde bald kommen (und ich dachte das alles kann man rückwirkend regeln) und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Da Dich der Arbeitgeber nicht sofort rausgeworfen hat, müßtest Du jetzt eigentlich automatisch unbefristet eingestellt worden sein.

    Dank Nachweisgesetz muß Dir der Arbeitgeber jetzt den Arbeitsvertrag aushändigen.

  • und jetzt ist rausgekommen, dass ich für diesen Zeitraum nicht bezahlt werde… ist das jetzt mein Pech?

    Sicherlich nicht, es ist dein Glück, dass man dich ohne Vertrag beschäftigt hat, damit kann er nicht mehr befristet werden.

    Und da du sicherlich nachweislich die Leistung erbracht hast, ist diese natürlich auch zu bezahlen.


    aber sie hat schon angedeutet es sei mein Fehler gewesen…

    Das du sie nicht darauf aufmerksam gemacht hast, dass du nun unbefristet beschäftigt bist?!? Sicherlich nicht.


    ich weiß jetzt auch nicht wie gut die Idee ist, das dem Schulleiter im anstehenden Gespräch so unter die Nase zu reiben. Das müssen kündige PRler sagen.

    Nunja, da sie ja den/die TE darauf hinweisen will, dass es nicht ihr Problem ist, würde ich das schon tun, nachdem ich alle Belege dafür gesichert habe (Stundenpläne, Vertretungspläne usw.)

  • Steppenwolf123: Lass dich bloß nicht von der Schulleiterin ins Bockshorn jagen! Die Dame hat Schiss, weil sie einen massiven Fehler begangen hat (das ist Schulleiterfortbildung, Tag 1: never ever jemanden vor die Klasse lassen, ehe der Vertrag unterschrieben ist!), für den sie gewaltig eins aufs Dach kriegen wird. Sie wird versuchen, dich zu irgendwelchen Tricks zu überreden, um deine bisher geleistete Arbeit unter den Tisch fallen zu lassen. Lass dich auf nichts ein - du hast bereits einen unbefristeten Vertrag zu den Konditionen, zu denen du bisher gearbeitet hast. Es fehlt nur die schriftliche Fixierung. Geh am Montag zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten, um Waffengleichheit herzustellen. Es kann gut sein, dass du den unbefristeten Vertrag einklagen musst, wappne dich frühzeitig! Keine Angst vor den Anwalts- und Gerichtskosten, so teuer ist das alles nicht. Du brauchst dazu auch keine Rechtsschutz-Versicherung (leg dir aber demnächst eine zu, falls nicht vorhanden).


    Und, große Bitte: Berichte, wie es weitergegangen ist!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Sollte sich die Schulleiterin querstellen, Verweise einfach auf das Nachweisgesetz und das du deine Tatigkeit entsprechend schriftlich bestätigt haben willst.


    —> https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/


    Das, was hier passiert ist, erkläre ich bei uns sogar schon den Azubis: „Wenn euer Chef euch nach der Lehre nicht rauswirft und ihr einfach weiter arbeitet, seid ihr damit automatisch unbefristet eingestellt.“

  • Hab erst bei einer Freundin letztens die Entfristung hautnah miterlebt. Schulamt hatte keine Chance vor Gericht, stellen sich aber bis zum Ende quer. Kann einen sehr guten Anwalt in NRW empfehlen.


    Sie hatte aber auch eine 28 Std Stelle, dazu 15 Kettenverträge in Folge. Eine Entfristung macht nur dann Sinn, wenn man mit dem Stundendeputat zufrieden ist und man eh keine Chance auf eine Verbeamtung hat. Bei bald E10 sollte es für einen „okay“ - Lebensstandard schon eine volle Stelle sein.


    Sie ist ohne Studium übrigens nun fest an einer Grundschule - E9, 2026 in NRW wird es zu E10. Wird dann in Stufe 5 an den 3.000 netto kratzen. Ungelernt ist es okay, aber mit Master und Staatsexamen- no way

  • Gilt es auch bei Privatschulen?

  • Kleiner arbeitsrechlicher Exkurs:

    Jeder Arbeitsvertrag ist zunächst einmal unbefristet, dies ist der Normalfall. Ausnahmen hinsichtlich der Befristung bedürfen der Schriftform.

    Fängst Du also morgen an für die Fa. xy oder auch eine Schule zu arbeiten und Du hast keinen schriftlichen Vertrag, dann hast Du einen unbefristeten Vertrag. Auf die Art und Weise ist schon so mancher unbefristete Arbeitsvertrag (auch in Schulen) entstanden. Allerdings kann man davon ausgehen, dass den Schulleitern von der Dienststelle mit Sicherheit die Haare gewaschen wurden und zwar ohne Shampoo.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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