Unterrichten ohne Vertrag?

  • Wir rufen an, wenn der Vertrag in der Schule liegt.

    Das ist schwierig, da der Postweg über Stock, Stein, Gebirge, durch Wassertunnel, über Zäune und nahezu unüberwindbare Moorgebiete verläuft … nur so kann es dazu kommen, dass die Briefe manchmal länger unterwegs sind, als das angesetzte Zeitfenster für die Vertragsunterschrift.



    Vorab sind Wege und Tätigkeiten nicht versichert.

    Aber offenbar hat sich in diesem Fall die Schule ja gemeldet.

    • Offizieller Beitrag

    Jein.


    Der Vertrag entsteht ja nur, wenn der Schulleiter der Person sagt "Komm dann und dann zur Schule"


    Theoretischer Fall: eine neue Kollegin, deren Vertrag noch aussteht, die aber weiß, dass sie anfangen wird, sobald der Vertrag ankommt. Eine gute Freundin von ihr ist an der Schule als Lehrerin. Am Wochenende fährt sie mit Ihrer Freundin zur Schule, um sich die Schule schon einmal anzuschauen und vorab ein paar Sachen zu kopieren. oder sonst was zu machen.

    In dem Fall macht sie vorab Tätigkeiten ohne Auftrag, die aber noch nicht versichert sind. Auch die Wege nicht. Wenn auf dem Weg was passiert, wäre es kein Arbeitsweg.

  • In dem Fall macht sie vorab Tätigkeiten ohne Auftrag, die aber noch nicht versichert sind. Auch die Wege nicht. Wenn auf dem Weg was passiert, wäre es kein Arbeitsweg

    Achtung, Sachverhaltsquetsche, wie der Jurist sagt. Sich den zukünftigen Arbeitsplatz schon mal anzuschauen ist etwas ganz anderes als - weisungsgemäß! - mit der Arbeit zu beginnen, bevor ein schriftlicher Vertrag vorliegt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Im Vertrag ist ein Datum genannt, ab dem das Arbeitsverhältnis besteht.

    Das ist manchmal auch eine Absprache.


    Problematisch ist bei uns, dass die Post in Bullerbü es häufig nicht schafft, zu diesem Datum den Vertrag der Schule zuzustellen.

    Die Vertretung oder Lehrkraft KÖNNTE an dem Tag beginnen, das ist aber erst möglich, wenn der Vertrag auch in der Schule vorliegt und unterschrieben werden kann.


    Und bis dahin KANN die Vertretung nicht beginnen und SOLL auch nicht arbeiten und SOLL auch nicht täglich zur Schule fahren, nur um dann zu erfahren, dass noch kein Vertrag vorliegt, obwohl das Datum abgesprochen war.

  • Woher kommt diese ominöse 4-Wochen-Frist? Ist meines Wissens nach nicht notwendig, s. z.B. hier

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Woher kommt diese ominöse 4-Wochen-Frist?

    §2 Nachweisgesetz:

    Zitat

    Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.


    Aber ok, der Arbeitgeber hat einen Monat Zeit und nicht bloß 4 Wochen, meine Ungenauigkeit.

  • Rein rechtlich sieht es so aus, daß auch heute noch Arbeitsverträge per Handschlag geschlossen werden können. Sie müssen "nur" innerhalb der ersten 4 Wochen verschriftlicht werden.

    Da würde ich aber schon gerne noch differenzieren: der fehlende Nachweis innerhalb dieser Frist führt lediglich zu Problemen für den AG (insbesondere bei der Beweisbarkeit von getroffenen Vereinbarungen im gerichtlichen Streitfall), nicht zur Unwirksamkeit des mündlich geschlossenen Vertrags. Danke aber für die Präzisierung!

  • der fehlende Nachweis innerhalb dieser Frist führt lediglich zu Problemen für den AG (insbesondere bei der Beweisbarkeit von getroffenen Vereinbarungen im gerichtlichen Streitfall)

    Das kann ich aus der Praxis bestätigen. Mein Friseur arbeitete über 40 Jahre ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Es gab aber auch nie den gerichtlichen Streitfall und in dem kleinen Friseursalon mit zwei Angestellten hatte er die komplette Herrenabteilung unter seiner Fuchtel. Hätte der Chef ihn entlassen, wären die Kunden mit ihm gegangen. :pirat:


    Mich wundert aber, daß das mit der Nachweispflicht hier im Forum nicht bekannt ist. Bei mir steht das sogar in den Schulbüchern, wenn auch fälschlicherweise mit den 4 Wochen Frist.

    • Offizieller Beitrag

    naja, zu unserer kollektiven Entlastung: die meisten von uns unterrichten ja auch kein Arbeitsrecht ;)

    Und wenn ich bei einigen KuK sehe, wie wenig sie zB. zu Themen wie Studium, NC und so, obwohl sie selbst durchgegangen sind, woher sollten sie / wir solche Details wissen?
    Ich habe schon mehrfach (an der selben Schule) einen Vertrag zwei-drei Tage nach Beginn der Vertretungstätigkeit. Mir war die Regelung bekannt aber ernsthaft, das war mir klar, dass ich gerichtlich ohne 2. Staatsexamen nicht weit komme. Und ich mochte den verschuselten Schulleiter.
    An einer anderen Schule hat die dortige SL mir aber sowas von klipp und klar verboten, auch nur einen Zeh in einem Klassenraum oder Lehrerzimmer zu tippen, bevor ich im Sekretariat unterschrieben habe, das fand ich nett.

    Im Studium bzw. vor der Planstelle habe ich ziemlich alle Sorten von Beschäftigungsverhältnissen gehabt, da blickt man manchmal auch nicht mehr durch (Mini, Midi, "normal", Mini mit freiwilliger Rente (größter Fehler meines Lebens, aber egal), Honorar, bar auf die Hand, "ach wir nennen es Stipendium", ... :-D)

  • Ich verstehe diese mündliche Regelung nicht. Wenn an der neuen Schule der SL sagen sollte: um 8 geht's los, Vertretung 7b und ich unterrichte die 7b ohne Arbeitsvertrag. Was genau ist dann unbefristet? Wie viele Stunden die Woche? Welches Gehalt? Welche Lehrerlaubnis? Welche weiteren Aufgaben?

  • Okay, dann könnte ich also mit einer befreundeten Schulleiterin in Castsrop-Rauxel an einem Gymnasium ausmachen, dass sie mich anweist, nächste Woche zu unterrichten und vergisst, mir den Vertrag zu geben und dann bin ich dort unbefristet als Förderschullehrerin tätig?

  • Okay, dann könnte ich also mit einer befreundeten Schulleiterin in Castsrop-Rauxel an einem Gymnasium ausmachen, dass sie mich anweist, nächste Woche zu unterrichten und vergisst, mir den Vertrag zu geben und dann bin ich dort unbefristet als Förderschullehrerin tätig?

    Ja, genau das.

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