Unterrichten ohne Vertrag?

  • Guten Abend,


    ich bitte vielmals um Eure Hilfe oder Einschätzungen zu folgender Sachlage:


    ich habe mich bei einer Schule beworben als Vertetungs- bzw Aushilfslehrkraft. Schulleiter gab die Zusage, Schulamt auch, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Der tagte heute, bisher ohne Rückmeldung. Ich soll laut Schulleiter am Montag anfangen zu unterrichten.

    Was ist denn mit dem Vertrag? Wie ist das versicherungstechnisch zu werten? Abgesehen davon, dass ich auch gerne wüsste in was für eine Gehaltsstufe ich eingegliedert werde....


    Ist das so üblich?


    Vielen Dank für Eure Einschätzungen!:gruss:

  • Nein, zumindest in NRW darfst du nicht ohne Vertrag nicht unterrichten (schon allein aus versicherungstechnischen Gründen).

    Selbst wenn klar ist, dass der Vertrag am Montag in der 1. großen Pause da ist, darfst du nicht in den beiden ersten Stunden unterrichten.

  • Nein, zumindest in NRW darfst du nicht ohne Vertrag nicht unterrichten (schon allein aus versicherungstechnischen Gründen).

    Selbst wenn klar ist, dass der Vertrag am Montag in der 1. großen Pause da ist, darfst du nicht in den beiden ersten Stunden unterrichten.

    für BW ist das genauso.

    • Offizieller Beitrag

    Oder anders ausgedrückt:

    Nehmen wir an, du hast am Montag noch keinen Vertrag unterschrieben.

    Wenn dich der Schulleiter trotzdem für Montag Morgen zum Unterrichten einbestellt, ohne dass du einen schriftlichen Vertrag hast .... hat er einen mündlichen Vertrag mit dir geschlossen. Die Personalräter hier mögen mich korrigieren - aber ein mündlicher Vertrag ist immer unbefristet. Damit bist du fest und unbefristet als Angestellter an der Schule mit der vorgesehenen Stundenzahl eingestellt.


    Eigentlich sollte sowas nicht passieren - das weiß jeder Schulleiter, dass man das nicht macht.


    kl. gr. frosch


    P.S.: Gilt so in NRW - aber das ist Personalrecht. Das müsste bundesweit gelten.

  • Ja, hat mit der versicherungsrechtlichen Seite nichts zu tun, du bist automatisch unbefristet drin, falls du ohne Vertrag zu dienstlichen Verpflichtungen herangezogen wirst (dazu zählt auch schon die Lehrerkonferenz Ende August, wenn der Vertrag erst Anfang September beginnt).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ja, hat mit der versicherungsrechtlichen Seite nichts zu tun, du bist automatisch unbefristet drin, falls du ohne Vertrag zu dienstlichen Verpflichtungen herangezogen wirst (dazu zählt auch schon die Lehrerkonferenz Ende August, wenn der Vertrag erst Anfang September beginnt).

    Bei uns darf nicht einmal der Stundenplan rausgegeben werden, wenn da eine Person drin steht, die noch keinen Vertrag unterschrieben hat.
    Daher (viele Vertretungsstellen neu zu diesem Schuljahr) gibt es bei uns gerade wöchentlich neue Stundenpläne.

  • Nehmen wir an, du hast am Montag noch keinen Vertrag unterschrieben.

    Wenn dich der Schulleiter trotzdem für Montag Morgen zum Unterrichten einbestellt, ohne dass du einen schriftlichen Vertrag hast .... hat er einen mündlichen Vertrag mit dir geschlossen. Die Personalräter hier mögen mich korrigieren - aber ein mündlicher Vertrag ist immer unbefristet. Damit bist du fest und unbefristet als Angestellter an der Schule mit der vorgesehenen Stundenzahl eingestellt.


    Eigentlich sollte sowas nicht passieren - das weiß jeder Schulleiter, dass man das nicht macht.

    ja, das hatte ich hier nämlich irgendwo so gelesen...und nun? würde man mir also raten es zu tun? Dann müsste ich mir aber meine Entfristung einklagen? Das findet wahrscheinlich keiner so prickelnd.

    Und wenn das so ist, dass ein mündlicher Vertrag diese Konsequenz hätte, wäre ich ja vmtl auch versichert.

  • Geh einfach hin, stell dich dumm und unterrichte. Du musst ja im Nachhinein nicht klagen, falls du einfach so entfristet irgendwo unterkommt, aber die Sicherheit ist schon schön bestimmt. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Odeixe - wie das dann abläuft, kann ich dir nicht sagen. ich habe bisher immer aufgepasst. ;)


    Bzgl. "prickelnd". Das ist der Nachteil. Du bist dann unbefristet an der Schule, an der der Schulleiter den Fehler begangen hat. Ob der im Endeffekt so glücklich darüber ist, ist fraglich. Wie er sich dann im Dienst benimmt .... keine Ahnung. Kann sein, dass das dann nicht "so prickelnd" ist.

  • Daher (viele Vertretungsstellen neu zu diesem Schuljahr) gibt es bei uns gerade wöchentlich neue Stundenpläne.

    ach herrje :ohh:

    Geh einfach hin, stell dich dumm und unterrichte. Du musst ja im Nachhinein nicht klagen, falls du einfach so entfristet irgendwo unterkommt, aber die Sicherheit ist schon schön bestimmt.

    ja dann mach ich das wohl. Und dich kann dann ganz normal den befristeten Vertrag unterschreiben, der hebt dann den mündlichen unbefristeten nicht auf? ...dass ist echt total schräg

  • Bzgl. "prickelnd". Das ist der Nachteil. Du bist dann unbefristet an der Schule, an der der Schulleiter den Fehler begangen hat. Ob der im Endeffekt so glücklich darüber ist, ist fraglich. Wie er sich dann im Dienst benimmt .... keine Ahnung. Kann sein, dass das dann nicht "so prickelnd" ist.

    ja okay. Das ist nun auch ne Situation, die ich nicht auf dem Schirm hatte. Mir ging es v.a. um das versicherungsrechtliche, was dann scheinbar Grauzone ist....und wenn mir die Gehaltsstufe im Vertrag, wann auch immer er kommen möge, nicht zusagt habe ich bis dahin dann umsonst gearbeitet.

  • ach herrje :ohh:

    ja dann mach ich das wohl. Und dich kann dann ganz normal den befristeten Vertrag unterschreiben, der hebt dann den mündlichen unbefristeten nicht auf? ...dass ist echt total schräg

    Warum solltest du denn einen befristeten Vertrag unterschreiben, wenn du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag hättest? Das wiederum wäre nicht schlüssig und könnte mir vorstellen, dass es dann schwer wird, zu argumentieren, es sei nicht von vorneherein die Befristung vereinbart gewesen. Andersherum bedingt die Vereinbarung der Befristung gerade der Schriftform, sodass mündlich geschlossene Arbeitsverträge tatsächlich unbefristet sind. Wenn man es wirklich darauf anlegen will, sollte man es dabei auch belassen.


    Entscheidend für das Zustandekommen ist im Übrigen wirklich wie kleiner gruener frosch bereits beschrieb, die Arbeit auf Anweisung. Es reicht also nicht aus, einfach so freiwillig aufzutauchen und loszulegen. Hier käme es auf die Nachweisbarkeit der Anweisung an, um den wirksamen Vertragsschluss belegen zu können.


    PS: Es gibt noch eine kleine Hürde bei der Durchsetzung des unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrags. Ohne weitere Nachweise lehnt sich dieser - sofern bestehend - weitgehend am jeweiligen Tarifvertrag an. Dieser sieht im öffentlichen Dienst aber gerade die "klassische" Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist vor. Man sollte dann also nicht zu schnell auf die Entfristung pochen ;)

  • PS: Es gibt noch eine kleine Hürde bei der Durchsetzung des unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrags. Ohne weitere Nachweise lehnt sich dieser - sofern bestehend - weitgehend am jeweiligen Tarifvertrag an. Dieser sieht im öffentlichen Dienst aber gerade die "klassische" Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist vor. Man sollte dann also nicht zu schnell auf die Entfristung pochen

    demnach dürfte ich ja den befristeten Vertrag gar nicht vor Ende der Probezeit erhalten? Um da eine reelle Chance zu haben?

    Aber okay, darum sollte es ursprünglich nicht gehen, ich habe nicht wirklich vor diesen Weg zu gehen, sondern mich überhaupt erstmal reinzufinden, ob das alles gegenseitig so passt.

    Danke auf jeden Fall für Eure Hinweise- ich gehe damit zumindest von einer versicherten Tätigkeit aus.

  • Das wiederum wäre nicht schlüssig und könnte mir vorstellen, dass es dann schwer wird, zu argumentieren, es sei nicht von vorneherein die Befristung vereinbart gewesen.

    Musst du auch nicht, weil eine Befristung immer der Schriftform bedarf, also mündlich vereinbart befristet ist egal, sobald ohne Vertrag gearbeitet ist dies ein unbefristeter Vertrag, egal was mündlich vereinbart wurde!

  • Ich wollte aber einmal einwerfen, dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, den Vertrag am Montag Morgen vor der ersten Unterrichtsstunde zu unterschreiben. Also kurz vor "Schluss". Also von daher - erstmal abwarten. Und außerdem ist heute erst Donnerstag... ;)

  • Ich wollte aber einmal einwerfen, dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, den Vertrag am Montag Morgen vor der ersten Unterrichtsstunde zu unterschreiben. Also kurz vor "Schluss". Also von daher - erstmal abwarten. Und außerdem ist heute erst Donnerstag... ;)

    okay, ich bin gespannt.:top:

  • Musst du auch nicht, weil eine Befristung immer der Schriftform bedarf, also mündlich vereinbart befristet ist egal, sobald ohne Vertrag gearbeitet ist dies ein unbefristeter Vertrag, egal was mündlich vereinbart wurde!

    Das ist schon klar und habe ich oben selbst beschrieben. Wenn man aber unmittelbar danach einen befristeten schriftlichen Vertrag unterschreibt, könnte es da dennoch Argumentationsprobleme geben, dass man bereits vorher mit einem anderen Vertrag gearbeitet hat.

  • Das ist schon klar und habe ich oben selbst beschrieben. Wenn man aber unmittelbar danach einen befristeten schriftlichen Vertrag unterschreibt, könnte es da dennoch Argumentationsprobleme geben, dass man bereits vorher mit einem anderen Vertrag gearbeitet hat.

    Du brauchst doch aber gar nicht argumentieren.

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