OBAS nach der PE und Masterstudium

  • Guten Tag,

    ich habe nach meinem Bachelorstudium im Jahre 2017 die PE abgeschlossen. Seitdem bin ich als angestellte Lehrerin in Düsseldorf tätig. Im März 2021 beendete ich mein Masterstudium, um im November mit dem OBAS anzufangen. Nun sagt die BezReg, dass ich nach dem Studium 2 Jahre warten muss. Hat jemand von euch da Erfahrungen? Ist es wirklich so? Ich bin doch seit 2015 an einer Schule tätig.

    Es wäre für mich gar kein Problem zu warten, nut bin ich inzwischen 40 Jahre alt und kann in zwei Jahren dementsprechend nicht verbeamtet werden. Dann habe ich offensichtlich umsonst studiert und das noch mit dem Kleinkind und Vollzeitjob.

    Ich würde mich sehr über eure Nachrichten freuen. Vielleicht hat jemand von euch da ein paar Tipps für mich?

  • Formal ist die Bezreg im Recht, da Du die zwei Jahre Berufserfahrung (und das kann eben auch die Lehrertätigkeit sein) nach dem zur OBAS berechtigenden Abschluss nachweisen muss. Nur würde ich in diesem speziellen Fall mich an den zuständigen Bezirkspersonalrat wenden, ob man hier nicht eine Ausnahme machen kann.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann habe ich offensichtlich umsonst studiert und das noch mit dem Kleinkind und Vollzeitjob.

    Also umsonst würde ich das nicht sehen, da du mit OBAS ja in E13 eingruppiert wirst, PE ist bei E10 glaube ich Ende?

    Also von daher, wird es ja schon entlohnt.

  • Unterschiedliche Bundesländer haben unterschiedliche Altersgrenzen. Außerdem kann man sich Zeiten der Kindererziehung anrechnen lassen, evtl. ist das bei dir auch möglich.

  • Wenn Du nicht über die spezielle FH-Maßnahme eingestellt wurdest, dann wird das rechtens sein. Diese Maßnahme ist meines Wissens nur am BK möglich.


    Personalrat fragen lohnt aber in jedem Fall! Ist ja schon eine unsinnige Regelung, wenn man die Berufserfahrung in dem Bereich erwerben soll, in dem man bereits seit mehreren Jahren arbeitet. Formal ist aber eben so, dass die Berufstätigkeit nach dem Masterstudium gilt. Komisch, dass Du überhaupt mit Bachelor in die PE und damit in die unbefristete Tätigkeit gekommen bist.

  • Formal ist die Bezreg im Recht, da Du die zwei Jahre Berufserfahrung (und das kann eben auch die Lehrertätigkeit sein) nach dem zur OBAS berechtigenden Abschluss nachweisen muss. Nur würde ich in diesem speziellen Fall mich an den zuständigen Bezirkspersonalrat wenden, ob man hier nicht eine Ausnahme machen kann.

    Vielen Dank für den Rat mit dem Personalrat. Das mache ich auf jeden Fall.

  • Wenn Du nicht über die spezielle FH-Maßnahme eingestellt wurdest, dann wird das rechtens sein. Diese Maßnahme ist meines Wissens nur am BK möglich.


    Personalrat fragen lohnt aber in jedem Fall! Ist ja schon eine unsinnige Regelung, wenn man die Berufserfahrung in dem Bereich erwerben soll, in dem man bereits seit mehreren Jahren arbeitet. Formal ist aber eben so, dass die Berufstätigkeit nach dem Masterstudium gilt. Komisch, dass Du überhaupt mit Bachelor in die PE und damit in die unbefristete Tätigkeit gekommen bist.

    Vielen Dank für deine Nachricht.

    In unserem Kollegium gibt es übrigens 4 Lehrer, die zur PE mit dem Bachelor-Zeugnis zugelassen wurden .

  • Schaut Euch den Einstellungserlass an. Es gibt im Seiteneinstieg,z.b. auch an der Realschule, sehr wohl die Möglichkeit unterhalb der Masterqualifikation in den Seiteneinstieg zu kommen. Dann jedoch regelmäßig nur zur PE und nicht zur Obas zugelassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die PE ist aber kein echter Seiteneinstieg, man erwirbt nur die Unterrichtserlaubnis:


    Nach Abschluss der PE kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden.


    Ich sehe die PE daher kritisch, als Notmaßnahme zum Lückenfüllen seitens des MSB und der BRen in NRW.

    Wenn sich dann nach ein paar frustrierten unterbezahlten Schuljahren ein echter Seiteneinstieg oder ein grundständiges Studium anschließen soll erkennen die Teilnehmer, dass die PE kaum mehr als die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft gebracht hat - verständlicherweise ist deren Frust so vorprogrammiert.

  • Gong

    Ist eine Frage der Perspektive. Für Menschen um die 50 mit Diplom war die Massnahme eine interessante Alternative, insbesondere wenn man sich im Realschulkapitel beworben hat. In Ermangelung einer Perspektive zur Verbeamtung war die Vergütungsaussicht identisch, nämlich EE11.

    Derzeit ist die Vergütung auf EE10mit Zulage gesunken. Das muss dann jeder für sich selbst ausrechnen. Rein inhaltlich war ich für mich froh diesen Weg gewählt zu haben. Im Gegensatz zu den OBASlern die ihren Mentoren ausgesuchte Lerngruppen präsentiert haben, hatte ich die Möglichkeit real existierende Klassen mit all ihren verhaltensoriginellen Schülern präsentieren zu dürfen. Auf diesem Wege waren mir die Unterrichtsbesuche dann auch eine wirkliche Hilfe für den Schullalltag. Die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis ist bei überstehen der Probezeit garantiert, da PE Stellen nur für feste Stellen ausgeschrieben werden, hört sich bei Gong nämlich sehr vage an.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Gong:) ohne die "Lückenfüller", was ein ziemlich abwertender Begriff ist, wäre das Schulsystem noch mehr am A... als es jetzt schon ist und im übrigen, können auch diese "Lückenfüller" einen sehr guten Job machen.

  • Formal ist die Bezreg im Recht, da Du die zwei Jahre Berufserfahrung (und das kann eben auch die Lehrertätigkeit sein) nach dem zur OBAS berechtigenden Abschluss nachweisen muss. Nur würde ich in diesem speziellen Fall mich an den zuständigen Bezirkspersonalrat wenden, ob man hier nicht eine Ausnahme machen kann.

    Kannst du mir vielleicht sagen, wo das steht? Im LABG (NRW) steht unter §13 nur „mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“


    Es ist keine Rede vom Master oder „dem zum OBAS berechtigten Abschluss“… habe ich die Berufserfahrung nach meinem Bachelor gesammelt würde ich die Voraussetzungen erfüllen und könnte nach dem Master direkt ins OBAS?

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