An Berufsschulen macht es sicher viel Sinn, in der Oberstufe an Gymnasien eher weniger, weil viele erst Jahre später VZ arbeiten werden.
Auch an Berufsschulen steht es nicht im Lehrplan.
Ob es an Gymnasien keinen Sinn macht, wage ich ebenso zu bezweifeln. Wenn die Abiturienten studieren, haben sie ggf. einen Nebenjob und/oder sie können während des Studiums einen Verlustvortrag machen. Aber dazu muß man dann auch als Student eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen können. Ich habe jedenfalls damals als Student immer schon eine solche Erklärung abgegeben und mich gefreut nach dem Studium die ganzen vorgetragenen Verluste abrechnen zu können. Gab damm im ersten Jahr nach dem Studium mal so richtig Geld zurückerstattet.