Vermögensbildung anhand von...?

  • An Berufsschulen macht es sicher viel Sinn, in der Oberstufe an Gymnasien eher weniger, weil viele erst Jahre später VZ arbeiten werden.

    Auch an Berufsschulen steht es nicht im Lehrplan. :daumenrunter:

    Ob es an Gymnasien keinen Sinn macht, wage ich ebenso zu bezweifeln. Wenn die Abiturienten studieren, haben sie ggf. einen Nebenjob und/oder sie können während des Studiums einen Verlustvortrag machen. Aber dazu muß man dann auch als Student eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen können. Ich habe jedenfalls damals als Student immer schon eine solche Erklärung abgegeben und mich gefreut nach dem Studium die ganzen vorgetragenen Verluste abrechnen zu können. Gab damm im ersten Jahr nach dem Studium mal so richtig Geld zurückerstattet. :cash:

  • Welche Rolle spielt es denn, dass man erst später in VZ arbeitet? Wenn man schonmal so ungefähr gesehen hat wie es geht und was beachtet werden muss, dann scheut man einfach nicht davor wenn man selbst mal in die Situation kommt.

    Scheu nehmen kann es sicher, aber ob dann noch besonders viel Wissen hängen blieb?

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Ich würde gerne erwarten, dass man wenigstens in der Schule einmal eine oder mehrere Haushaltrechnungen aufstellt. Die SuS wissen doch gar nicht welche Kosten zutragen sind, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt.

    Glaub mir, ich auch. Ich mache das Thema „Einkommenssteuererklärung“ auch und darf mir dann jedes Jahr von der Chefetage anhören, daß ich bloß nur den 08/15 Beispielfall mit Max Mustermann mache und auf gar keinen Fall auf Rückfragen der Schüler eingehe, weil ich sonst gegen das Steuerberatungsgesetz verstoße.


    Merke: Der Staat will nicht, daß seine Bürger diesbezüglich klug werden. :stumm:

  • Glaub mir, ich auch. Ich mache das Thema „Einkommenssteuererklärung“ auch und darf mir dann jedes Jahr von der Chefetage anhören, daß ich bloß nur den 08/15 Beispielfall mit Max Mustermann mache und auf gar keinen Fall auf Rückfragen der Schüler eingehe, weil ich sonst gegen das Steuerberatungsgesetz verstoße.


    Merke: Der Staat will nicht, daß seine Bürger diesbezüglich klug werden. :stumm:

    Spannender Ansatz, aber m.E. eine Fehlinterpretation der Chefetage. Verboten ist (den nicht dazu qualifizierten Personen i.S. des StBerG) die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Man dürfte also nicht konkret Schüler X bei seiner Steuererklärung helfen oder ihn gar gegenüber Finanzamt oder Finanzgerichtshof vertreten.


    Die Thematisierung des deutschen Steuersystems, das Durchspielen von Fallbeispielen und das Eingehen auf Rückfragen von Schülern hierzu stellt m.E. aber gerade keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dar, sondern dürfte durch den Bildungsauftrag von Schulen gedeckt sein.

  • Ich habe jedenfalls damals als Student immer schon eine solche Erklärung abgegeben und mich gefreut nach dem Studium die ganzen vorgetragenen Verluste abrechnen zu können. Gab damm im ersten Jahr nach dem Studium mal so richtig Geld zurückerstattet. :cash:

    Ich hatte mich damit auch mal irgendwann beschäftigt, aber war damals zu dem Schluss gekommen, dass die Erklärung beim Erststudium gar nichts bringt. Bin ich damals zum falschen Entschluss gekommen, oder war das dein Zweitstudium? Sonst müsste ich mich damit wohl schnellstens nochmal befassen...

  • Bin ich damals zum falschen Entschluss gekommen, oder war das dein Zweitstudium? Sonst müsste ich mich damit wohl schnellstens nochmal befassen...

    Heute bist Du zu dem richtigen Schluß gekommen. Im Jahr 2019 hat das BGH entschieden, daß man das Erststudium nicht als Werbungskosten ansetzen darf sondern nur als Sonderausgaben, für die man keinen Verlustvortrag machen kann. Nur das Zweitstudium ist als Werbungskosten mit der Möglichkeit des Verlustvortrags absetzbar.


    —> https://taxfix.de/steuertipps/erststudium-absetzen/


    Wobei das auch für meine Vollzeitschüler und nicht bloß für die Azubis egal ist. Die Vollzeitschüler sind zumeist in der Assistenen-Ausbildung. Dabei handelt es sich neben dem FHR- oder AHR -Abschluß um eine vollschulische Berufsausbildung nach Landesrecht. Wenn sie bei uns fertig sind, haben sie also schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und damit automatisch im Zweitstudium, sollten sie an die Uni gehen.

  • Die Thematisierung des deutschen Steuersystems, das Durchspielen von Fallbeispielen und das Eingehen auf Rückfragen von Schülern hierzu stellt m.E. aber gerade keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dar, sondern dürfte durch den Bildungsauftrag von Schulen gedeckt sein.

    Wie würdest Du denn reagieren, wenn eine Schülerin die Frage stellt: „Kann ich die Pille (Verhütungsmittel) absetzen?“


    Sobald ich jetzt mit „Ja“ oder „Nein“ antworte, bin ich doch in der individuellen Beratung. ;(

  • Wie würdest Du denn reagieren, wenn eine Schülerin die Frage stellt: „Kann ich die Pille (Verhütungsmittel) absetzen?“


    Sobald ich jetzt mit „Ja“ oder „Nein“ antworte, bin ich doch in der individuellen Beratung. ;(

    Das ist doch als Diskussionsstrategie unwürdig. Ich hatte oben bereits beschrieben, dass individuelle Hilfestellungen bei der eigenen Steuererklärung natürlich verboten wäre. Rückfragen von Schülern rund ums Steuersystem an sich oder zu den gewählten Fallbeispielen sind es sicher genausowenig, wie die persönliche Stellungnahme zum Thema Verhütung. Bitte trenne die (verbotene) Einzelfallberatung von der Thematisierung an sich.

  • Seph : Die Thematisierung an sich wäre die Steuerprogression.

    --> https://de.wikipedia.org/wiki/…atz_1996_2014_30kEuro.svg


    Wenn es aber um das Ausfüllen von Einkommenssteuererklärung-Formularen geht, hilft mir dieses "Thematisierung" genau null. Sollen wir die Schüler auf das spätere Leben vorbereiten, worin ich die originäre Aufgabe der Schule sehe, müssen wir direkt an die Formulare ran, weil diese Formulare die spätere Lebensrealität sind.


    Entsprechend habe ich da Max Mustermann und Luisa Musterfrau, die beide berufstätig sind, entsprechend beide eine fiktive Lohnsteuerbecheinigung haben und zusammen veranlagen. Beide haben auch ein Bankkonto und bekommen entsprechend auch von der Bank eine Bankbescheinigung über ihre Zinseinnahmen, ... Wo findet man auf den ganzen Bescheinigungen die paar wenigen Zahlen, die man benötigt und wo trägt man die auf dem Steuerformular ein? :aufgepasst:


    Ich umschiffe das Problem der individuellen Rückfragen derweil, indem ich die Fragestellung auf den Beispielfall übertrage. Die Antwort ist dann entsprechend: "Also vorausgesetzt Luisa würde die Pille nehmen, dann ..." Das kommt dann direkt in den Fragenkatalog: "Wie ändert sich die Steuererklärung, wenn Max nach einem Knochenbruch einen längeren Krankenhausauffenthalt samt Heilbehandlungskosten hatte." ...


    Da kommen dann aber mitunter auch richtig lustige Rückfragen, z.B. von einer Schülerin: "Warum steht im Formular 'Person A - Ehemann' und 'Person B - Ehefrau'? Ist doch voll ungerecht. In unserer Beziehung entscheide ich!" :teufel:

  • Heute bist Du zu dem richtigen Schluß gekommen. Im Jahr 2019 hat das BGH entschieden, daß man das Erststudium nicht als Werbungskosten ansetzen darf sondern nur als Sonderausgaben, für die man keinen Verlustvortrag machen kann. Nur das Zweitstudium ist als Werbungskosten mit der Möglichkeit des Verlustvortrags absetzbar

    Vielen Dank für die Antwort. Dann habe ich da doch nichts falsch verstanden oder übersehen. Ich hatte da kurz an meiner damaligen Recherche gezweifelt.

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