Arbeitszimmer wie berechnen?

  • Hallo! Mache nun endlich meinen Lohnsteuerjahresausgleich und frage mich, wie das Arbeitszimmer berechnet wird?!
    LG,
    Helene

  • Also, erstmal muss es natürlich ein wirkliches Arbeitszimmer sein - ein abgetrenntes Zimmer, in dem kein Sofa, Gästebett... steht, sonst darfst du es gar nicht abrechnen. Außerdem muss der Raum im Verhältnis zur Restwohnung eine angemessene Größe haben.
    Dann nimmst du die Quadratmeterzahl des Raumes und rechnest die anteilige Warmmiete aus. Also, der Einfachheit halber mit runden Zahlen: 50m² Wohnung, 500 Euro warm. Macht 10 Euro pro Quadratmeter. Bei einem Arbeitszimmer von 10m² 100 Euro anteilige Miete.
    Dann legst du noch eine Kopie des Mietvertrages und den Grundriss der Wohnung dazu, kennzeichnest das Arbeitszimmer als Arbeitszimmer und fertig...
    Gruß Delphine

  • Hallo!


    Also meine Steuerberaterin hat bei mir eine Pauschale für das Arbeitszimmer angesetzt. Das war ziemlich viel, ich weiß aber nicht, wie viel.


    Ob's durchgegangen ist, weiß ich auch noch nicht, dauert wohl noch ca. 1 Monat. Aber es ist durchaus möglich. Ich habe nämlich keinen eigenen Mietvertrag, wohne halt bei meinem Freund in der Wohnung, und habe außerdem meinen Arbeitsbereich in Küche und Wohnzimmer verteilt. Also nach Delphines Angaben keine Chance... Naja, ich hoffe mal drauf :)


    Liebe Grüße,
    biene maja :)

  • Das Arbeitszimmer innerhalb der gemieteten Wohnung wird bei Lehrern m.W. nur bis zu einem Hochstbetrag von 1250 Euro abgezogen.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Zitat

    Remus Lupin schrieb am 29.05.2005 19:27:
    Das Arbeitszimmer innerhalb der gemieteten Wohnung wird bei Lehrern m.W. nur bis zu einem Hochstbetrag von 1250 Euro abgezogen.


    Das ist schon richtig - nicht nur bei gemieteten Räumen. Aber trotzdem... bei einem Steuersatz in der Spitze von 40% bekommst du dann immerhin 500 € vom Finanzminister zurück.


    Berechnet werden die Kosten des Arbeitszimmers so:
    (Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtfläche der Wohnung) mal Gesamtkosten.
    Dazu können noch gesonderte Kosten für Renovierung etc kommen.
    Achtung! Kosten für Möbel nicht als Kosten für das Arbeitszimmer angeben, sondern als separate Werbungskosten für Arbeitsmittel.


    Zu den Gesamtkosten zählen:
    Miete
    Strom
    Heizung
    Reinigungskosten

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns stand im Arbeitszimmer immer ein Sofa, auf dem man auch zur Not schlafen konnte. Das war insofern gerechtfertigt, da damit argumentiert wurde, es können auch Elterngespräche zu Hause stattfinden und dies muß ungestört von der restlichen Familie möglich sein, also im Arbeitszimmer. Und wo sollen die Leute denn sitzen, wenn nur ein Schreibtischstuhl drin steht? Damit gab es jedenfalls nie Probleme.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • dazu kommt mir auch noch eine Frage: muss ich einen eigenen Mietvertrag haben, um ein Arbeitszimmer einzubringen? Habe während der Stundentenzeit in einer WG gewohnt und danach das andere Zimmer als Arbeitszimmer verwandelt, der Mietvertrag läuft aber noch auf uns beide.

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